01.09.2025
FREIWILLIGES ENGAGEMENT

Kärntner Startup Inmojo vernetzt Freiwillige mit Organisationen und belohnt Engagement

Mit dem Motto „freiwillig bringt’s“ will Inmojo ehrenamtliche Arbeit attraktiver machen. Über die Plattform finden Freiwillige und Organisationen zueinander – ein integriertes Belohnungssystem soll zusätzlich motivieren, sich zu engagieren.
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Daniel Schöffmann (Gründer), Georg Samer (Backend und Datenbank), Daniel Hasler (Frontend Design), Eva Torkar (Graphic Design und UI/UX). Foto: inmojo

Freiwillige Arbeit lebt vom guten Gefühl, etwas Sinnvolles getan zu haben. Reicht das heutzutage noch – ein Gefühl? In einer Welt voller Rankings, Likes und Belohnungssystemen braucht es mehr als das stille Helfen. Genau hier setzt das Kärntner Startup Inmojo an: eine App, die Freiwillige für ihr Engagement mit Auszeichnungen, Level-Ups und Ranking-Systemen belohnt. Wer bei einem Projekt hilft, steigt direkt ein Level auf – wie in einem Handyspiel, bei dem man schnell süchtig wird.

Gründer und „Visionsträger“ Daniel Schöffmann – so bezeichnet ihn seine Website – hat tatsächlich eine Vision: „Wir glauben daran, dass diese Plattform ein innovativer Zugang ist, um das Gemeinschaftswohl wieder zu fördern. Es soll die Möglichkeit geboten werden, wieder mehr zusammenzurücken, zusammenzukommen und einander zu helfen.“

Mit spielerischen Elementen will Inmojo auch jene Freiwilligen erreichen, die bisher nicht von Vereinen, Unternehmen oder Organisationen angesprochen wurden. Das Ranking-System soll dabei einen „gesunden Wettbewerb“ schaffen. Sind Menschen so einfache Wesen?

Gemeinde Velden macht es vor

In einer „Pilot“-Gemeinde ist das Projekt bereits im Jänner 2025 gestartet, und zwar in Velden am Wörthersee. Seither haben sich über 100 aktive Freiwillige mit mehr als 300 Freiwilligenstunden in 23 Organisationen engagiert. Damit konnten 30 Projekte realisiert werden. Im September sollen zwei weitere Gemeinden dazukommen. Momentan ist Inmojo mit weiteren Gemeinden im Gespräch. „Wir sehen immer mehr, welchen starken Bedarf Gemeinden an freiwilligem Engagement haben“, sagt Daniel Schöffmann.

Zurück zum Anfang – und zum Kopf hinter Inmojo

Schöffmann war schon während seines Studiums in der Gründungsszene unterwegs, hat bei diversen Startups mitgearbeitet und besuchte Vorlesungen zum Entrepreneur-Wesen. Also prädestiniere nicht nur sein Name, sondern auch sein Werdegang die Schöpfung eines Startups.

Mit seiner Idee, die anfangs noch eher im sozialen Bereich verankert war, ging er zum Gründungszentrum. Zwei Jahre feilte Schöffmann an dem Konzept und merkte schnell, dass die Gamification, also die spielerischen Elemente, vor allem das ist, was sein Startup von anderen unterscheide. Außerdem: „Wir vereinen als erste österreichische Plattform alles unter einem Dach.“ Sonst würden solche Projekte meistens über E-Mail-Verteiler laufen oder wären staatlich finanziert, die dann wiederum nicht weiterentwickelt werden. Schöffmann nennt das gescheiterte Projekt Kaufhaus Österreich als Beispiel dafür.

Schöffmann sieht als Vorteil gegenüber staatlich finanzierten Projekten ihr privatwirtschaftliches Interesse: „Wir verbessern laufend unser Produkt für unsere Kunden.“

Was sind die Finanzierungspläne von Inmojo?

Es gibt zwei Abo-Modelle. Gemeinden können ein Bündel an Lizenzen erwerben und diese an Vereine, Feuerwehren oder Unternehmen vor Ort weitergeben; zusätzlich zahlen sie dafür 9 Euro im Monat. Einzelne Unternehmen, die direkt einsteigen wollen, zahlen 20 Euro monatlich. Durch das Abo-Modell und zukünftig auch durch Förderungen will sich Inmojo finanzieren. Momentan besteht das Team mit Schöffmann aus vier Personen, die alle angestellt sind. Der Umsatz des Unternehmens kommt aktuell von der Pilot-Gemeinde Velden.

Zukunft von Inmojo

Inmojo soll sich Schritt für Schritt in Gemeinden in ganz Kärnten ausbreiten. In drei Jahren will die Plattform in allen Bundesländern vertreten sein, in fünf auch in der DACH-Region – und dann könnte die Internationalisierung in den englischsprachigen Raum kommen. Freiwilliges Engagement ist wohl in jedem Land Thema. Für Schöffmann ist seine Plattform „eine Möglichkeit, Projekte mit Herz realisierbar zu machen.“

Abschließend möchte er noch mitgeben: „Wir müssen ein bisschen mehr weg vom Individualismus und mehr zum Kollektiven kommen, uns gegenseitig unterstützen. Wir glauben fest daran, dass die Plattform dazu ein innovativer Zugang ist.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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