10.08.2023

Kärnten: Selbstfahrender Bus kracht in drei Autos – im manuellen Betrieb

In Pörtschach am Wörthersee ist seit 2017 ein autonomer Bus unfallfrei unterwegs. Nun kam es zu einem Zwischenfall mit hohem Sachschaden - allerdings nicht im Selbstfahr-Modus.
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Der autonome Bus unterwegs in Pörtschach | (c) SURAAA
Der autonome Bus hier am Bild zur Ausnahme unterwegs in Klagenfurt | (c) SURAAA

Tech-Enthusiasten könnten in einem Unfall, der sich gestern Nachmittag in Kärnten in Pörtschach am Wörthersee ereignete, wohl die Bestätigung einer oft vorgebrachten These sehen – zumindest wenn die offiziellen Angaben stimmen. Ein selbstfahrender Bus krachte in drei geparkte Fahrzeuge und verursachte dabei erheblichen Sachschaden – Personen kamen nicht zu Schaden. Allerdings: Der Bus war nicht im autonomen, sondern im manuellen Modus. Der Bus ist seit 2017 im Einsatz und laut Angaben des Betreibers SURAAA (Smart Urban Region Austria Alps Adriatic) bislang unfallfrei.

Betreiber widerspricht medialer Darstellung indirekt

Der Unfall habe sich ereignet, als der Lenker die automatische Steuerung deaktivierte, um den Bus manuell zu lenken, berichtet die Kleine Zeitung. „Als der Mann den Bus wieder in Betrieb nahm, ließ sich dieser aus zunächst unbekannter Ursache nicht mehr kontrollieren. Der Bus fuhr in der Folge ungebremst in drei parkende Fahrzeuge im Bereich des Bahnhofes“, heißt es dort.

SURAAA widerspricht in einem Statement dieser Darstellung, die einen technischen Fehler vermuten lässt, zwar nicht direkt, betont aber, dass es sich um menschliches Versagen gehandelt hat. Konkret heißt es vom Betreiber:

„Der selbstfahrende Bus befand sich zum Zeitpunkt des Zwischenfalls, ohne Passagiere zu transportieren, im manuellen Fahrbetrieb und war abseits der automatisierten Fahrstrecke, die täglich befahren wird. Der zuständige Fahrer an Board ist ein erfahrener und entsprechend ausgebildeter Operator, der das Fahrzeug zum Zwecke des täglichen Einparkens nach dem Fahrbetrieb zur dortigen Garage lenken wollte. Das Manöver passierte, wie schon an allen anderen Tagen zuvor im Schritttempo. Dabei kam es jedoch leider zu einen menschlich verursachten Fahrfehler, wobei das Fahrzeug übersteuert wurde und dabei parkende Autos beschädigt hat.“

Autonomer Bus in Pörtschach vorerst außer Betrieb

Das Fahrmanöver sei ein täglich durchgeführter Routinevorgang und vergleichbar mit dem Einparken eines Kleinbusses. Zur genauen Aufarbeitung des Vorfalls werde der Fahrbetrieb nun bis auf weiteres eingestellt und der selbstfahrende Bus in dieser Zeit außer Betrieb genommen, heißt es von SURAAA weiter. „Das Fahrzeug und der Unfallhergang werden jetzt gründlichst untersucht und es werden weitere Sicherheitsmaßnahmen in das Bedienen bei diesem Einparkmanöver eingeführt, damit so ein Zwischenfall in Zukunft nicht mehr passieren kann!“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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