20.06.2018

Mehr als 1/4 der Wiener Jungunternehmer erwägt Abwanderung

Die Junge Wirtschaft Wien (JWW) führte im Zuge ihrer PR-Aktion "Wiener Mauerfall" eine Umfrage unter ihren Mitgliedern zum Standort Wien durch. Trotz Verbesserungen im Vergleich zum Vorjahr fällt das Ergebnis durchmischt aus.
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JWW Junge Wirtschaft Wien
(c) Elmas Libohova: Jürgen Tarbauer (Vorsitzender der Jungen Wirtschaft Wien), Susanne Metz (Geschäftsführerin der Jungen Wirtschaft Wien), Walter Ruck (Präsident der Wirtschaftskammer Wien) bei der PR-Aktion "Wiener Mauerfall"

140 Mitglieder der Jungen Wirtschaft  Wien (JWW) folgten einem Umfrage-Aufruf. Die Teilorganisation der Wirtschaftskammer wollte dabei ergründen, wie der Standort Wien beurteilt wird. Das Ergebnis: gemischt. Denn prinzipiell wird der Bundeshauptstadt ein positives Zeugnis ausgestellt. 70 Prozent der Befragten geben an, dass sich die Gesamtsituation aus ihrer Sicht verbessert hat. Rund zwei Drittel beurteilen die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen als „gut“ bzw. „eher gut“. Etwas weniger als die Hälfte sieht Wien auch im internationalen Vergleich im „guten Mittelfeld“, rund 20 Prozent sogar besser.

+++ Junge Wirtschaft Wien-Chef Tarbauer: 5 Fehler beim Networking +++

Gutes Urteil für Image und Lage

„Internationale Studien geben ein etwas bescheideneres Urteil zum Wiener Standort ab. Es freut uns aber sehr, dass die Stimmung positiver ist“, kommentiert JWW-Vorsitzender Jürgen Tarbauer in einer Aussendung zur Umfrage. Als die größten Stärken werden das gute internationale Image der Stadt (55,6 Prozent) sowie die günstige geografische Lage (54,2 Prozent) genannt. Fast die Hälfte der Befragten (45,8 Prozent) plant, in nächster Zeit neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufzunehmen, mehr als ein Drittel (35,2 Prozent) hat vor, größere Investitionen zu tätigen.

Galerie: Ergebnisse der JWW-Umfrage

Steuern und Abgaben als größtes Problem

Das Ergebnis fällt aber nicht nur positiv aus. Besonders herausstechend: Mehr als ein Viertel der Befragten zieht in Erwägung, den Standort Wien zu verlassen – für Tarbauer „besorgniserregend“. Eine große Mehrheit der Befragten (78,9 Prozent) sieht Steuern und Abgaben als eine große Belastung, für 54,9 Prozent sind sie sogar die größten Hürden. Ihnen folgen bürokratische Hürden, die mit 66,9 Prozent am zweithäufigsten als die aktuell größten Belastungen genannt wurden. Fast ein Viertel der Befragten sieht den Fachkräftemangel als Problem. „Image und Lage sind top. Jetzt muss die Politik nachziehen und die Rahmenbedingungen weiter verbessern“, resümiert der JWW-Chef.

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KI-Chatbots können laut EuGH-Generalanwalt Urheberrechte verletzen

KI-Chatbots wie Googles Gemini können unter bestimmten Umständen die Rechte von Presseverlagen verletzen, wenn sie Online-Presseartikel abrufen und für die Beantwortung von Nutzeranfragen verwenden. Zu diesem Schluss kommt Generalanwalt Maciej Szpunar in seinen am Dienstag veröffentlichten Schlussanträgen am Europäischen Gerichtshof (EuGH). Hintergrund ist ein Rechtsstreit zwischen dem ungarischen Unternehmen Like Company und Google.
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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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