07.01.2021

JW-Konjunkturbarometer: “Österreichs Jungunternehmer trotz Krise optimistisch”

Die Junge Wirtschaft hat heute Donnerstag gemeinsam mit dem Linzer market-Institut das aktuelle Konjunkturbarometer präsentiert, das halbjährlich die Stimmungslage der österreichischen Jungunternehmer untersucht. Die Umfrage zeigt, dass Jungunternehmer trotz der Krise optimistisch in den Zukunft schauen. Zudem unterstrich die Junge Wirtschaft ihre Forderung nach einem Beteiligungsfreibetrag.
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Junge Wirtschaft
JW-Bundesvorsitzende Christiane Holzinger und David Pfarrhofer vom market-Institut präsentierten die aktuellen Zahlen | (c) JW/market-Institut

Wie geht es den jungen Unternehmerinnen und Unternehmern nach zehn Monaten Covid-19-Krise? Wie schätzen sie – mitten im dritten Lockdown – die weitere Entwicklung für ihre Betriebe ein?

Diese und weitere Fragen stehen im Zentrum des mittlerweile 20. Konjunkturbarometers der Jungen Wirtschaft. Die Umfrage wird halbjährlich von der Jungen Wirtschaft gemeinsam mit dem Linzer market-Institut durchgeführt und erhebt die Stimmung unter den österreichischen Jungunternehmern – angefangen von der eigenen Einschätzung der Ertragslage bis hin zur Investitionsbereitschaft.

Stimmung wird besser

Insgesamt beteiligten sich beim 20. Konjunkturbarometer, das Mitte Dezember durchgeführt wurde, mehr als 2500 Jungunternehmer. Laut der im November wiedergewählten Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft, Christiane Holzinger, handelt es sich dabei um ein Rekordteilnahme. Das Konjunkturbarometer wurde, wie bereits in der Vergangenheit, gemeinsam mit dem Vorstand des market-Instituts David Pfarrhofer präsentiert.

Die aktuellen Ergebnisse der Umfrage zeigen laut Pfarrhofer, dass obwohl junge Unternehmen zu einem erheblichen Teil unter den Corona-Beschränkungen gelitten haben (71 Prozent), sie von einer spürbaren wirtschaftlichen Erholung ab dem zweiten Halbjahr 2021 ausgehen (36 Prozent). “Die Stimmungslage unter den Jungunternehmern hat sich im Jahresvergleich nachhaltig aufgehellt”, so Pfarrhofer.

Eigenkapitalsituation und Trendvergleich

Im Rahmen der Umfrage wurde unter anderem die subjektive Einschätzung der Eigenkapitalsituation erhoben. Hier zeigt sich ein überraschendes Ergebnis. Trotz der Krise bewerteten 65 Prozent die Eigenkapitalsituation als “sehr gut” oder “gut”.

Wie der Grafik des Konjunkturbarometers zu entnehmen ist, gibt es allerdings Unterschiede in Bezug auf Branchen und Größe der Betriebe. So bewerten beispielsweise lediglich 16 Prozent der EPU ihre Eigenkapitalsituation mit “sehr gut”, bei Betrieben mit mehr als 100 Mitarbeiters sind dies 45 Prozent.

Einschätzung der Eigenkapitalsituation | (c) Konjunkturbarometer

Der Trendvergleich zeigt weiters, dass es in Bezug auf die eigene Kostensituation kaum Veränderungen gibt, die erwartete Ertragslage sich jedoch im Halbjahresvergleich leicht verbessert. Gaben im Sommer 2020 rund 49 Prozent der Befragten an, dass sich die Ertragslage verschlechtern wird, so waren es im Dezember 2020 rund 42 Prozent. “Hier wird deutlich, dass Jungunternehmer vorsichtige Anzeichen eines Krisenendes sehen”, so Pfarrhofer.

Investitionsaktivitäten

Ähnlich verhält es sich mit den Investitionsaktivitäten. “Die vorsichtig positiven Signale führen zu ansteigender Investitionsbereitschaft”. In der Umfrage zeigt sich, dass 23 Prozent davon ausgehen, dass die Investitionsaktivitäten im eigenen Unternehmen steigen werden, im Sommer 2020 waren dies lediglich 17 Prozent.

Einschätzung der Investitionsaktivitäten | (c) Konjunkturbarometer

Wirtschaftspolitische Maßnahmen

Zudem wurde erhoben, welchen Handlungsbedarf die Jungunternehmer für die aktuelle Bundesregierung sehen. Laut JW-Konjunkturbarometer liegen die Prioritäten der jungen Betriebe im Bereich angebotsseitiger wirtschaftspolitischer Maßnahmen vor allem bei steuerlicher Entlastung (57 Prozent), der Einführung eines Beteiligungsfreibetrages (19 Prozent) und bei der Stärkung von Risikokapital (16 Prozent). Nachfrageseitig wünscht man sich vor allem eine Stimulierung der Kundennachfrage (54 Prozent).

Aufgaben der Bundesregierung (Nennung der Top 3 Themen) | (c) Konjunkturbarometer

Junge Wirtschaft fordert Beteiligungsfreibetrag

Im Rahmen der Präsentation des Konjunkturbarometers wurden abschließend wirtschaftspolitische Forderungen der Jungen Wirtschaft präsentiert. Einen zentralen Punkt nimmt dabei der Beteiligungsfreibetrag zur Mobilisierung von privatem Kapital ein.

“Der Beteiligungsfreibetrag würde Kapital mobilisieren und Liquidität für Investitionen schaffen. Dadurch wäre er für die Unternehmen eine alternative und attraktive Finanzierungsmöglichkeit abseits der Bankenfinanzierung”, so Holzinger.

Der Beteiligungsfreibetrag soll laut der Bundesvorsitzenden gerade auch Investitionen von Unternehmen in der Region fördern und so die regionale Wirtschaft stärken. Dafür sollen private Beteiligungen an Neugründungen oder an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) bis zu einer Höhe von 100.000 Euro als Freibetrag über fünf Jahre absetzbar sein. Das würde in Österreich laut einer aktuellen Economica-Studie, auf dich die Junge Wirtschaft bezieht, über einen Zeitraum von fünf Jahren eine zusätzliche Wertschöpfung von bis zu 334 Millionen Euro bewirken und 4.600 Arbeitsplätze schaffen.

Kampagnen der Jungen Wirtschaft und WKÖ

Die Junge Wirtschaft hat zudem gemeinsam mit der Wirtschaftskammer Österreich eine Kampagne zur Einführung eines Beteiligungsfreibetrags gestartet. Potenzielle Unterstützer können sich auf der Webseite www.investieren-in-oe.at über die Thematik informieren und das Anliegen unterstützen.

Zudem beteiligt sich die Junge Wirtschaft an der Online-Petition zur Neuauflage des Covid-Startup-Hilfsfonds, die Mitte Dezember gestartet wurde – der brutkasten berichtete über die Petition.


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Rechtssicherheit und KI
(v.l.n.r.): Marie Vautravers, Michael Umfahrer und Renate Nikolay bei den Europäischen Notarentagen in Salzburg | © ÖGIZIN GmbH/Scheinast

Einerseits verspricht Künstliche Intelligenz (KI) massive Effizienzsteigerungen in vielen Bereichen. Andererseits ist das Internet schon jetzt von KI-generierten Fake-Bildern überschwemmt und KI-Chatbots “halluzinieren” Unwahrheiten, wenn sie die Antwort nicht wissen. Daher scheint klar: Wenn es um etwas so Sensibles wie das Justizwesen und die Rechtssicherheit geht, ist bei der Einführung von Künstlicher Intelligenz Vorsicht geboten. Diese Thematik stand im Zentrum der Diskussionen bei den Europäischen Notarentagen am 18. und 19. April in Salzburg.

KI & Rechtssicherheit: “Notariat erfüllt eine Gatekeeper-Funktion”

Die Ausgangslage ist dabei klar: Digitalisierung und Künstliche Intelligenz bieten im Justizwesen große Chancen für mehr Bürgernähe und Effizienz, etwa auch bei grenzüberschreitenden Gerichtsverfahren. Die Rechtssicherheit müsse dabei aber unbedingt gewahrt bleiben, sagt Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, und unterstreicht die Rolle des Notariats dabei: “Das österreichische Notariat ist hier technologischer Vorreiter in Europa und erfüllt zugleich eine Gatekeeper-Funktion – auch im digitalen Raum. Dazu muss es Teil der Entwicklungen, Teil des technologischen Fortschritts sein und diesen auch beherrschen.”

Menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen bleibt notwendig

Welche Auswirkungen von KI auf das Notariat sind nun tatsächlich zu erwarten? Dazu hat das niederländische Notariat eine umfassende Studie in Auftrag gegeben. Einer der Studienautoren, Tim Walree, Assistenzprofessor an der Radboud Universität, präsentierte in Salzburg die wichtigsten Ergebnisse. Der Succus: Obwohl KI-Anwendungen Notar:innen bestimmte Aufgaben abnehmen oder sie dabei unterstützen können, sind sie (noch) nicht in der Lage, den gesamten notariellen Prozess zu ersetzen. Die menschliche Interaktion zwischen Notar:innen und Klient:innen ist und bleibt in jedem Fall notwendig.

Wichtig ist laut Studie auch, sich frühzeitig der Risiken von KI sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen (AI Act, Datenschutzbestimmungen, etc.) bewusst zu sein. So können diese Parameter bereits bei der Entscheidung über den Einsatz von KI in der täglichen Praxis berücksichtigt und Risiken minimiert werden. Richtig eingesetzt kann KI so zu einer Stärkung der zentralen notariellen Grundwerte führen.

Europäischen Datenschutz und Regulierung von KI in Einklang bringen, ohne Innovationen zu behindern

Zu diesen rechtlichen Rahmenbedingungen sprach bei den 34. Europäischen Notarentagen Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin DG Connect der Europäischen Kommission. Nikolay, die federführend am AI-Act der EU beteiligt war, betonte die Notwendigkeit, den europäischen Datenschutz und die Regulierung von KI in Einklang zu bringen, ohne Innovationen zu behindern. Generell sieht sie ein enormes Potenzial im Einsatz digitaler Technologien in der Justiz. Für das Notariat, dem bei der Authentifizierung eine Schlüsselrolle zukommt, werde das digitale Wallet, das 2026 in Kraft treten soll, die künftige Arbeit erleichtern, meint Nikolay.

Ein anderes EU-Justizthema behandelte Keynote-Sprecherin Marie Vautravers, die bei der Europäischen Kommission im Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen tätig ist. Sie gab einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, der grenzüberschreitenden Rechtspflege, des Erwachsenenschutzes und der Elternschaft. Durch die Digitalisierung soll die Vernetzung relevanter Register vorangetrieben werden, um den EU-weiten Zugang zu Rechtsakten wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Elternrechten zu erleichtern.

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