27.03.2025
UMFRAGE

JW-Konjunkturbarometer: Das wollen Österreichs Jungunternehmer:innen

Für den aktuellen JW-Konjunkturbarometer wurden mehr als 900 österreichische Unternehmer:innen bis 40 Jahre befragt.
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Im Bild ein Barometer - JW-Konjunkturbarometer zeigt, was Jungunternehmer:innen fordern
(c) iSawRed via Unsplash

Dass eine Umfrage mit dem Titel „JW-Konjunkturbarometer“ dieser Tage eher ein pessimistisches Stimmungsbild liefert, kommt wohl wenig überraschend. IHS und Wifo sagen aktuell ein weiteres Jahr Rezession voraus und so verwundert es nicht, dass auch Österreichs Jungunternehmer:innen in der aktuellen Umfrage im Auftrag der Jungen Wirtschaft (JW) zum überwiegenden Großteil keinen Aufschwung erwarten. 920 Unternehmer:innen bis 40 Jahre wurden befragt.

JW-Konjunkturbarometer: Pessimismus überwiegt

Ein paar Zahlen: 36 Prozent der Befragten rechnen mit einem weiteren Rückgang der Konjunktur, nur 17 Prozent mit einem Aufschwung. Ebenfalls 36 Prozent der Jungunternehmer:innen spüren einen leichten, 31 Prozent sogar einen starken Rückgang beim Kaufvolumen. 46 Prozent erwarten steigende Kosten (im Sommer 2024 waren es 41 Prozent). Nur 20 Prozent rechnen mit einer besseren Ertragslage, 37 Prozent erwarten eine Verschlechterung. Auch die Erwartung einer steigenden Inflation stieg von zuletzt 39 Prozent auf 47.

41 Prozent der Unternehmen wollen Investitionen senken

Eine unmittelbare Folge: 41 Prozent der Unternehmen wollen ihre Investitionen senken, lediglich 17 Prozent wollen diese steigern. Immerhin 26 Prozent planen Neueinstellungen in den kommenden Monaten.

Bürokratie, Umsatzeinbußen und Arbeitskosten als größte Herausforderungen

Als größte unternehmerischen Herausforderungen in den kommenden zwölf Monaten sehen die Befragten im JW-Konjunkturbarometer die Bürokratie (50 Prozent) gefolgt von Umsatzeinbußen (45 Prozent) und Arbeitskosten (38 Prozent). Die Themen Steuern (59 Prozent), Bürokratie (48 Prozent) und Gesundheitssystem (39 Prozent) beschäftigen Österreichs Jungunternehmer:innen besonders.

Das fordern Jungunternehmer:innen von der Politik

Entsprechend haben sie auch einige Forderungen an die Politik, die im JW-Konjunkturbarometer abgefragt wurden. Wie sooft steht hier eine Senkung der Lohnnebenkosten an erster Stelle (67 Prozent), gefolgt von einer Reduktion von bürokratischen Form- und Meldepflichten (40 Prozent) und der Digitalisierung und Optimierung behördlicher Prozesse (38 Prozent). 83 Prozent wollen zudem mehr steuerliche Entlastung bei Überstunden, 80 Prozent sind für weniger Steuern und Abgaben bei Arbeiten im Alter. 76 Prozent sehen überdies Bedarf für mehr (steuerliche) Anreize für eine freiwillige, private Altersvorsorge. 67 Prozent machen sich Sorgen um ihre eigene finanzielle Absicherung im Alter.

Forderungen in den Bereichen Arbeitskräftemangel und Förderwesen

Auch im Bereich Arbeitskräftemangel gibt es Forderungen mit breiter Unterstützung unter den Befragten. So wollen 90 Prozent eine Attraktivierung der Lehre, 82 Prozent einen Ausbau der Kinderbetreuung und 72 Prozent Leistungsanreize für mehr Vollzeit statt Teilzeit. Im Feld Förderwesen sind die Befragten ebenfalls nicht gänzlich zufrieden, wiewohl 52 Prozent bereits einmal Förderungen in Anspruch genommen haben. 48 Prozent sehen laut JW-Konjunkturbarometer Verbesserungspotenzial beim Förderwesen in Österreich. 60 Prozent finden, dass es zielgerichteter und effizienter ausgestaltet werden muss.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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