12.10.2022

Justizministerium ersetzt Mitarbeiter:innen durch KI und bekommt Award dafür

Justizministerium und Bundesrechenzentrum holen sich den eAward des Report Verlags für "perfekten Einsatz von KI bei repetitiven Arbeitsvorgängen".
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Beim eAward 2022
Beim eAward 2022 vlnr.: Christian Rupp (Jury), Alexander Pirker (BMJ), Christian Gesek (BMJ), Christian Adorjan (BRZ), David Steinbauer (BMJ) | (c) Report Verlag/Richard Pohl

Böse Zungen behaupten ja, man könnte manche heimische Beamte durch Schaufensterpuppen ersetzen und es würde nicht auffallen. Das ist freilich eine Unterstellung. Fest steht hingegen, dass sich wohl gar nicht wenige Staatsbedienstete durch künstliche Intelligenz (KI) ersetzen lassen und die Ergebnisse dadurch letztlich besser werden. Das tat nun das Justizministerium (BMJ) in einem gemeinsamen Projekt mit dem Bundesrechenzentrum (BRZ). Konkret ging es dabei um die automatisierte Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen.

Anonymisierung von Gerichtsentscheidungen dank KI “wesentlich beschleunigt”

Der Hintergrund: Einige Gerichtsentscheidungen werden im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) veröffentlicht. Vor einer Publikation müssen jedoch alle personenbezogenen Daten und Informationen, die einen Rückschluss auf die Sache bzw. Personen ermöglichen, entfernt werden. “Als manueller Prozess nimmt diese Anonymisierung viel Zeit in Anspruch”, heißt es in einer Aussendung.

Mit Hilfe von Machine Learning habe das BRZ diese Anonymisierung nun wesentlich beschleunigen können. Die Anwendung ermögliche es, die in Gerichtsentscheidungen vorkommenden Personen, Organisationen, Orte sowie weitere relevante Metadaten zu identifizieren, zu extrahieren und basierend auf festgelegten Regeln unter Einhaltung gesetzlicher Rahmenbedingungen zu anonymisieren.

eAward für “perfekten Einsatz von KI bei repetitiven Anwendungen

Dafür erhielten BMJ und BRZ nun den eAward des Report Verlags in der Kategorie “Machine Learning und Künstliche Intelligenz”. Im der Jury-Entscheidung ist von einem “perfekten Einsatz von KI bei repetitiven Anwendungen” die Rede. Die Anwendung helfe beim effizienten Personaleinsatz in der Justiz und entlaste Sachbearbeiter:innen. Zudem attestierte man “Exportqualität in viele andere Bereiche”. Es gebe bereits Interesse zum Einsatz für weitere heimische Gerichte sowie Anfragen aus dem Ausland, heißt es vom BMJ. Justizministerin Alma Zadić spricht von einem “erfolgreichen Digitalisierungskurs” in ihrem Ressort. “Mit diesem Weg konnten wir bereits in vielen Bereichen eine Vorreiterrolle in Europa einnehmen”, meint sie.

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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