14.07.2021

Junge Wirtschaft: „Stimmung bei Jungunternehmern steigt wieder Richtung Vor-Krisenniveau“

Die Junge Wirtschaft hat am Mittwoch gemeinsam mit dem Linzer market-Institut das aktuelle Konjunkturbarometer präsentiert, das halbjährlich die Stimmungslage der österreichischen Jungunternehmer untersucht. Das Ergebnis: Die Stimmung der jungen Selbständigen steigt wieder Richtung Vor-Krisenniveau.
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Junge Wirtschaft
v.l.n.r: David Pfarrhofer, Vorstand des market-Instituts, Christiane Holzinger, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft und Elisabeth Zehetner-Piewald, Geschäftsführerin der Junge Wirtschaft Österreich | © Anna Rauchenberger:

Wie ist aktuell die Stimmung unter den österreichischen Jungunternehmern? Eine detaillierte Antwort darauf liefert traditionsgemäß das Konjunkturbarometer, das die Junge Wirtschaft halbjährlich gemeinsam mit dem Linzer market-Institut durchführt und unterschiedlichste Parameter erhebt – angefangen von der Einschätzung der wirtschaftlichen Lage Österreichs über die eigene Kostensituation bis hin zu Investitionsaktivitäten im eigenen Betrieb. In der mittlerweile 21. Auflage bildete zudem das Thema „Generationengerechtigkeit“ ein Schwerpunktthema, wobei die Befragten zum Thema Pensionen, Budget und Klimaschutz befragt wurden.

JW-Konjunkturbarometer: Die Ergebnisse

Knapp die Hälfte der rund 1.270 Befragten glaubt an einen Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Zum Vergleich: Vor einem Jahr lag der Wert nur bei 15 Prozent. „Österreichs junge Unternehmen erreichen nicht nur stimmungsmäßig wieder die gewohnte Betriebstemperatur. Sie wollen auch wieder investieren und Jobs schaffen,“ resümiert David Pfarrhofer vom market-Institut. Das Ergebnis: Die Stimmung der jungen Selbständigen steigt wieder in Richtung Vor-Krisenniveau.

(c) Screenshot JW-Konjunkturbarometer

Zudem zeigt sich auch bei den Standard-Parametern, die im Konjunkturbarometer regemäßig erhoben werden, ein positiver Trend:

  • Das Kaufvolumen der Kunden steigt laut den Jungunternehmern an.
  • Die Jungunternehmer rechnen überwiegend mit einer konstanten Kostensituation.
  • Knapp die Hälfte der Jungunternehmer rechnet mit steigenden Verkaufspreisen.
  • Rund ein Drittel der JungunternehmerInnen rechnet mit einer Verbesserung der eigenen Ertragslage.
  • Die Investitionsaktivitäten bleiben größtenteils konstant – knapp ein Drittel plant aber eine Steigerung.
  • Ein Drittel plant in den kommenden Monaten mindestens einen neuen Mitarbeiter einzustellen.

+++ Alle Ergebnisse im Details könnt ihr hier nachlesen +++

Junge Wirtschaft fordert steuerliche Entlastung für Investitionen

Traditionsgemäß wurden im Rahmen der Präsentation des jüngsten Konjunkturbarometers auch politische Forderungen der Jungen Wirtschaft präsentiert, die mit Zahlen aus der jüngsten Umfrage untermauert wurden. So geht aus der Umfrage beispielsweise hervor, dass für 59 Prozent der Befragten eine Steuersenkung unumgänglich ist.

„Entlastung ist aus Sicht der jungen Betriebe der richtige Weg, damit Investitionen – etwa in Wachstum und Klimaschutz – wieder neue Handlungsspielräume eröffnen,“ so Holzinger. „Auch zur Stärkung der Eigenkapitalbasis brauchen die jungen Betriebe spürbare Entlastung.“

Neben einer Rückkehr zu einer nachhaltigen Budgetpolitik wäre für die Junge Wirtschaft laut Holzinger vor allem die Einführung eines Beteiligungsfreibetrags essenziell. Dieser fand unter anderem auch Einzug in das jüngste Positionspapier, das Junge Wirtschaft gemeinsam mit der Austrian Angel Investors Association (aaia), der Austrian Private Equity and Venture Capital Organisation (AVCO), der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und insgesamt 40 weitere Unterstützern Mitte Mai diesen Jahres präsentierte. Für Holzinger, die erst unlängst neu in den Vorstand der aaia bestellt wurde, würde aber auch die Senkung der Körperschaftssteuer auf 21 Prozent schnelle Effekte erzielen.

Junge Wirtschaft: Generationengerechtigkeit ist von großer Bedeutung

Das Schwerpunktthema „Generationengerechtigkeit“ sei laut Holzinger im jüngsten JW-Konjunkturbarometer nicht per Zufall gewählt worden. „In vielen Gesprächen mit Jungunternehmern haben wir die Rückmeldung erhalten, dass die Generationengerechtigkeit für sie von großer Bedeutung ist. Nun können wir unsere subjektive Wahrnehmung mit handfesten Zahlen belegen“, so Holzinger.

Zu den zentralen Themen der Generationengerechtigkeit zählen laut Befragung für die Jungunternehmer insbesondere ein stabiles Pensionssystem und nachhaltige Zukunftsinvestitionen, mit 90 Prozent bzw. 89 Prozent Zustimmung. Die Generationengerechtigkeit beinhaltet verschiedenste Themen – wie z.B. nachhaltige Zukunftsinvestitionen, Zugang zu Bildung und leistbarem Wohnen. Hier die Ergebnisse im Details:

(c) Screenshot JW-Konjunkturbarometer

Die Bedeutung von Klimaschutz bei Jungunternehmern

Weitere Aufgaben für die Bundesregierung sehen die Befragten in Maßnahmen für Bildung (45 Prozent) zur Sicherung von Fachkräften und im Klimaschutz (44 Prozent). Beim Thema Klimaschutz hat die Junge Wirtschaft laut Holzinger in Österreich „eine klare Position“: 59 Prozent fordern, dass es für die Zukunft ein Miteinander von Umwelt und Wirtschaft geben muss. „Wirtschaft und Umwelt bedingen einander. Darum müssen die klassischen Wachstumstreiber durch eine Senkung der Steuern, gezielte Investitionsanreize und das Begleiten des Wandels ins Richtung Ökologisierung und Innovation gestärkt werden“, so Holzinger. Ein wesentlicher Aspekt sei dabei das nachhaltige Wiederverwenden von Produkten und Ressourcen. „Kreislaufwirtschaft kann sich auch in der Betriebsführung widerspiegeln. Etwa bei Übernahme von Betrieben, um die Substanz zu erhalten“, so Holzinger abschließend.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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