14.07.2020

Jungunternehmer in der Krise: „Corona kann den Optimismus nicht brechen“

Die Junge Wirtschaft hat am Dienstagvormittag in Wien die Ergebnisse des mittlerweile 19. „Konjunkturbarometers“ präsentiert - mit besonderem Bezug auf das Coronavirus.
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Junge Wirtschaft
Christiane Holzinger, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft | (c) Stefan Mey / der Brutkasten

Die Präsentation des sogenannten Konjunkturbarometers ist ein Fixpunkt im Kalender der Jungen Wirtschaft. Halbjährlich wird anhand einer Umfrage die Stimmungslage unter den österreichischen Jungunternehmern erhoben. Am Dienstagvormittag präsentierte Christiane Holzinger, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft, gemeinsam mit David Pfarrhofer, Vorstand des market-Instituts, die aktuellen Ergebnisse der Umfrage, die unter mehr als 2500 Jungunternehmern im Mai bzw. Juni 2020 durchgeführt wurde. Dabei zeigte sich: Natürlich leiden Österreichs Jungunternehmer unter der Wirtschaftskrise, welche die größte seit dem Zweiten Weltkrieg ist – zugleich blicken sie aber auch optimistisch in eine Zukunft nach der Corona-Pandemie.

Die Highlights des Konjunkturbarometers im Video-Talk

Rückgang der Konjunktur ist unübersehbar

Das Ergebnis des Konjunkturbarometers fällt auf den ersten Blick ernüchternd aus: Mehr als die Hälfte der Befragten (55 Prozent) gehen davon aus, dass die Konjunktur zurückgehen wird. Im letzten Konjunkturbarometer, das im Jänner 2020 veröffentlicht wurde, lag dieser Wert noch bei 26 Prozent – der brutkasten berichtete. Lediglich 15 Prozent sehen eine positive Entwicklung der Konjunktur. Wenig überraschend gehen vor allem Unternehmen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft von einem Rückgang der Konjunktur aus (65 Prozent).

Verschlechterung der Ertragslage

Ein ähnliches Bild zeigt sich bei der Ertragslage. Fast die Hälfte der Befragten (49 Prozent) gab in der aktuellen Umfrage an, dass sie von einer Verschlechterung der Ertragslage ausgehen – in der Tourismus-Branche beträgt dieser Wert sogar 69 Prozent.

Im Konjunkturbarometer aus dem Jänner 2020 – kurz vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie – war die Stimmungslage in Bezug auf die Ertragslage noch eine ganz andere. Damals hieß es: „Heuer ist besonders hervorgestochen, dass Jungunternehmer davon ausgehen, dass sich die Ertragslage deutlich verbessern wird und sie für ihre Produkte höhere Preise verlangen können.“

Weniger Umsatz in der Coronakrise

Konkret auf die Auswirkungen der Pandemie angesprochen, rechnen rund drei Viertel für die Monate von Juni bis September mit weniger Umsatz aufgrund des Coronavirus. Auch hier ist die Tourismus- und Freizeitwirtschaft besonders stark getroffen. Die Coronakrise und deren verheerenden Folgen für die Wirtschaft und Unternehmen ist somit eindeutig erkennbar. Besonders stark betroffen waren oder sind die Unternehmen dabei von dem Nachfragerückgang (71 Prozent).

Jungunternehmen mit einem Funken Optimismus

Die Krise hat laut Holzinger und Pfarrhofer auch einen Effekt auf die Investitionsbereitschaft der Jungunternehmer. Jeder zweite sagt demnach, dass er weniger investieren möchte als im Vorjahr. Dabei handelt es sich im Vergleich zu den Konjunkturbarometer-Daten aus den Jahren zuvor um die schlechtesten Werte.

Der rote Balken war noch nie so groß.

David Pfarrhofer, market-institut

Doch zugleich zeigt dies auch einen kleinen Hauch von Optimismus: Denn im Umkehrschluss heißt dies, dass die Hälfte der Befragten ihre Investitionsaktivitäten halten (31 Prozent) oder gar steigern (17 Prozent) möchte. „Zuvor war der Optimismus groß, jetzt ist er eingeschränzter, aber er ist noch da“, sagt Pfarrhofer, während er die Grafiken erläutert: „Der rote Balken (Anm.: Also die Eindämmung der Investitionen) war noch nie so groß wie jetzt, aber wir hatten auch noch keine Krise, die so ist wie diese.“

Jungunternehmer suchen weiter Mitarbeiter

Ähnlich ist auch für den Arbeitsmarkt die Lage nicht ganz so trist, wie sie anfangs scheinen mag. Immerhin jeder fünfte Befragte denkt daran, 2020 zusätzliche Mitarbeiter einstellen zu wollen. Bei jenen Befragten, die nicht unter die Kategorie EPU fallen sind es sogar zwei Drittel.

Freundlicher Hinweis an dieser Stelle: Auch auf der Jobplattform des brutkasten kann man motivierte Mitarbeiter suchen und spannende Startup-Jobs finden.

Optimismus rules: Die Krise ist bald vorbei

Basierend auf diesen leicht positiven Signalen gesellen sich die doch recht überraschenden Reaktionen auf die Frage, wann denn die Krise durchstanden sein wird und wir zur Normalität zurückkehren können. Denn etwa die Hälfte glaubt, dass wir noch dieses Jahr wieder zur Normalität zurückkehren. Drei Viertel der Befragten glauben, dass wir in spätestens einem Jahr wieder auf dem Erfolgsweg sind.

„Jungunternehmer sind Stimmungspioniere“

Christiane Holzinger, Junge Wirtschaft

„Natürlich ist Corona spürbar. Wir spüren es es bei den Kosten, den Erträgen und Investitionen“, sagt Pfarrhofer zusammenfassend. Aber: „Auch wenn die Krise spürbar ist, sehen wir viel mehr, dass Optimismus da ist. Die Jungunternehmer glauben, dass die Krise bald vorbei ist und wollen Mitarbeiter einstellen. Das Coronavirus kann diesen Optimismus nicht brechen.“

Ähnlich sieht dies Holzinger, basierend auf zahlreichen Gesprächen mit Unternehmerinnen und Unternehmern der vergangenen Wochen: „Jungunternehmer sind Stimmungspioniere“, sagt sie. Anfang des Jahres seien noch alle bereit gewesen, die Welt zu verändern, im März war das Land dann komplett verändert – und nun ist wieder eine Aufbruchstimmung bemerkbar. Denn immerhin seien drei Viertel der Jungunternehmer von der Krise betroffen, die meisten rechnen aber mit einer raschen Rückkehr zur Normalität.

KMU Digital rasch umsetzen

Im Rahmen der Pressekonferenz wurden unter anderem auch Forderungen der Jungen Wirtschaft präsentiert. Eine dieser Forderungen umfasst die rasche Umsetzung des Förderprogramms KMU Digital, das von der Bundesregierung initiiert wurde und kleine und mittelständische Unternehmen bei der digitalen Transformation unterstützen soll.

Dazu zählt laut Holzinger auch, dass die unzähligen Anträge, die bereits gestellt wurden, rasch abgearbeitet werden. Die Coronakrise hat uns laut Holzinger einmal mehr vor Augen geführt, welche Bedeutung digitale Vertriebskanäle haben, um nicht nur krisensicher, sondern auch fit für die Zukunft zu sein.

Verbesserungen bei Startups und Steuern

Zudem geht Holzinger auf die aktuellen Hilfspakete der Bundesregierung ein, die laut ihr nachgeschärft werden müssen – unter anderem auch für Startups. Eine Kernforderung der Jungen Wirtschaft ist die in der Startup-Community umstrittene 5-Jahres-Regel für die Beanspruchung von Zuschüssen aus dem Startup-Covid-Hilfsfonds zu erweitern. Anspruchsberechtigt sollen laut der Jungen Wirtschaft all jene Startups sein, deren Gründung maximal zehn Jahre zurückliegt. Zudem sollen auch Geschäftsführer als geförderte Investoren zugelassen werden.

Auch die Steuerstundungen sind zwar kurzfristig hilfreich, bringen aber ein Manko mit sich: Die Unternehmen merken sich, dass die Steuern zwar nicht jetzt, aber sehr wohl später zu zahlen sind. Und da aufgeschoben nicht aufgehoben ist, horten sie die Liquidität, anstatt dass das Geld in die Wirtschaft fließt. Daher soll künftig ein Verlustrücktrag möglich sein – also die Möglichkeit, Verluste aus dem Jahr 2020 bei der Steuererklärung 2019 geltend zu machen. Und auch die bessere steuerliche Absetzbarkeit des Heimarbeitdsplatzes war geplant, soll nun aber vorgezogen werden – vor allem angesichts der zahlreichen Home Office-Aktivitäten während des und nach dem Lockdown.

Scheitern bekommt eine neue Bedeutung

Und schließlich verweist Holzinger noch auf ein Thema, das immer schon in der Startup-Szene präsent war, nun aber eine neue Dimension annimmt: Die Stigmatisierung des Scheiterns. Denn noch immer sei es so, dass man gesellschaftlich verurteilt wird, wenn das eigene Unternehmen nicht erfolgreich wird. Gerade nun brauche es aber ein Umdenken, vor allem wenn Unternehmen unverschuldet wegen Corona in den Konkurs schlittern – sowohl bei der gesellschaftlichen Akzeptanz, als auch bei der Vergabe von etwaigen Förderungen bei einer Neugründung.

Videoarchiv: Stimmungsbarometer Jänner 2019

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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AI Summaries

Jungunternehmer in der Krise: „Corona kann den Optimismus nicht brechen“

  • Am Dienstagvormittag präsentierte Christiane Holzinger, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft, gemeinsam mit David Pfarrhofer, Vorstand des market-Instituts, die aktuellen Ergebnisse der Umfrage, die unter mehr als 2500 Jungunternehmern im Mai bzw. Juni 2020 durchgeführt wurde.
  • Wenig überraschend gehen vor allem Unternehmen in der Tourismus- und Freizeitwirtschaft von einem Rückgang der Konjunktur aus.
  • Fast die Hälfte der Befragten gab in der aktuellen Umfrage an, dass sie von einer Verschlechterung der Ertragslage ausgehen – in der Tourismus-Branche beträgt dieser Wert sogar 69 Prozent.
  • Jeder zweite sagt, dass er weniger investieren möchte als im Vorjahr.
  • Doch zugleich zeigt dies auch einen kleinen Hauch von Optimismus: Denn im Umkehrschluss heißt dies, dass die Hälfte der Befragten ihre Investitionsaktivitäten halten oder gar steigern möchte.
  • Die Jungunternehmer glauben, dass die Krise bald vorbei ist und wollen Mitarbeiter einstellen.

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