05.11.2019

aws JumpStart: Diese 5 Programme werden mit je 150.000 Euro gefördert

Die vierte Ausschreibungsrunde des aws-Programms JumpStart, mit dem heimische Inkubatoren und Akzeleratoren gefördert werden, wurde abgeschlossen. Aus 24 eingereichten Projekten wurden fünf ausgewählt, die nun mit je 150.000 Euro gefördert werden.
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JumpStart
(c) Adobe Stock / Rawpixel.com

Das Austria Wirtschaftsservice (aws) und Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort (BMDW) haben die vierte Ausschreibungsrunde von aws JumpStart abgeschlossen. Dabei handelt es sich um ein Programm, das österreichische Startup-Inkubatoren und Akzeleratoren unterstützt. Aus 24 eingereichten Projekten hat eine Expertenjury fünf Konzepte ausgewählt. Dies werden nun als Inkubatoren mit jeweils bis zu 150.000 Euro unterstützt.

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Fünf Programme werden ausgezeichnet

Zu den ausgewählten Programmen der vierten Ausschreibung gehören Future Law aus Wien, Gründungsgarage 2.0 aus der Steiermark, MAD Ventures aus Tirol, sowie die Startup Manufaktur und WhatAVenture aus Wien. Laut der aws liegt der Schwerpunkt des Förderungsprogramms auf der Unterstützung und Weiterentwicklung heimischer Inkubatoren und Akzeleratoren, die innovativen Startups nicht nur Raum, sondern auch Beratungsleistungen zur Verfügung stellen.

Zweite Förderschiene

Im aws JumpStart Programm gibt es zudem eine zweite Förderschiene, die sich direkt an Startups richtet: Bis zu fünf der Unternehmen, die an einem durch JumpStart geförderten Inkubator teilnehmen, werden für eine weitere Förderung ausgewählt. Pro ausgewähltem Startup ist eine maximale Förderung von 22.500 Euro vorgesehen.

Die Programme im Überblick:

1. Future Law

Future Law ist die unabhängige Plattform für Digitalisierung im Rechtsbereich in Österreich und hat es sich zum Ziel gesetzt, mit Hilfe der Digitalisierung die Zukunft der Rechtsbranche aktiv mitzugestalten. In Kooperation mit führenden Rechtsanwaltssozietäten Österreichs wird der seit 2017 bestehende Akzelerator mit Spezialisierung auf Startups im Rechtsbereich ausgebaut und auf andere europäische Länder erweitert.

2. Gründungsgarage 2.0

Seit dem Start der Gründungsgarage hat sich das Programm als eines der ersten konkreten Support-Programme für Startups und Gründungen im akademischen Umfeld Graz etabliert. Das Ziel der Gründungsgarage ist es, einen weiteren deutlichen Professionalisierungsschub für die Vorgründungsphase bis hin zur Ausgründung. Der Verein, welche die Gründungsgarage betreibt wird u.a. von folgenden Personen geführt: Elisabeth Poandl, Matthias Ruhri, Stefan Vorbach und Bernhard Weber.

3. MAD Ventures

Der Fokus von MAD liegt auf Gründerideen in der Pre-, Seed sowie Early und Late Seed Phase. Im Rahmen der JumpStart-Förderung wird ein systematischer Ansatz geschaffen, der es ermöglicht Startups individuell und zielgerecht an den Markt zu bringen. Das MAD Gründerteam, besteht aus Christina und Florian Scholochow, Wieland Alge und Walter Ischia.

5. Startup Manufaktur

Die Startup Manufaktur bietet Incubation Services für Startups im Speziellen aus dem Hochtechnologie Bereich. Die Initiatoren, Johannes Cech, Stephan Jung und Gernot Hutter wollen der zentrale Anbieter für Spin-off Services und Company Building Projekten für österreichische Hightech-Projekte werden.

6. WhatAVenture

Der Company Builder von WhatAVenture hat sich zum Ziel gesetzt selektiv ausgewählt frühphasige Innovationsprojekte zu identifizieren und rasch und nachhaltig am Markt zu etablieren. Neben klassischen Inkubationsdienstleistungen nimmt das WhatAVenture Team auch aktiv operative Tätigkeiten in den betreuten Startups wahr. Die operative Leitung hat Stefan Perkmann Berger inne.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Die Gründungsgarage der Karl-Franzens-Universität und der Technischen Universität Graz hat sich seit ihrer Gründung im Jahr 2013 zu einem der wichtigsten akademischen Startup Acceleratoren Österreichs entwickelt. In den letzten sechs Jahren wurden über das Programm insbesondere Startups aus dem akademischen Umfeld in der frühen Pre-Seed-Phase unterstützt. aws JumpStart unterstützt laut Eigendefinition „Inkubationsangebote jener ausgewählten Inkubatoren, die zum schnelleren und qualitativ höherwertigen Heranreifen von Startups beitragen und die nicht von bestehenden Finanzierungsprogrammen auf Bundesebene erfasst sind.“ In den letzten sechs Jahren hat die Gründungsgarage in insgesamt zwölf Durchgängen 110 Teams betreut, aus dem 38 Gründungen hervorgegangen sind. Die Gründungsgarage ist nun eines von fünf Inkubatoren des aktuellen Calls des „aws JumpStart“-Programms. Pro ausgewähltem Startup ist eine maximale Förderung von 22.500 Euro vorgesehen.

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