16.12.2016

Journi: Wie man ohne Budget zu 120.000 Usern kommt

Wie kürzlich bekannt wurde, hat sich das Reise-Startup Journi ein sechsstelliges Investment sichern können. Journi-CEO Andreas Röttl hat dem Brutkasten erzählt, wie ein Startup, das bisher keinen einzigen Euro für Marketing ausgegeben hat, zu einem Investment von Hansi Hansmann und Shpock kommt.
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Shpock investiert zum ersten Mal in ein anderes Startup - Journi. (c) Screenshot Journi

Der große Überraschungseffekt bleibt eher aus, wenn Hansi Hansmann in ein vielversprechendes IT-Startup investiert. Wo jener Effekt sehr wohl noch gegeben ist, ist wenn Shpock ebenfalls in dieses Startup – Journi – investiert. Lest hier die Geschichte, wie ein Startup ohne Geld in zwei Jahren 120.000 User bekam.

„Das alte Reisetagebuch und der umständliche Reiseblog sind Geschichte. Keiner hat heute mehr Zeit dafür.“

Marketingstrategie: kein Marketing

„Im Schnitt lädt jeder User einen bis drei seiner Freunde zu Journi ein. Von unseren 120.000 Usern benutzen 30 Prozent die App monatlich“, sagt Andreas Röttl, CEO und Gründer der Reisetagebuch-App Journi. Wenn Usern das entsprechende „Werkzeug“ zur Verfügung gestellt wird, verbreitet sich die App von allein – vorausgesetzt es steckt ein ernstzunehmender Wert hinter dem Produkt, meint Röttl weiters. Bisher hat Journi keinen Cent ins Marketing für das eigene Produkt investiert.


Über App und Website können Reisende ihre Eindrücke, ob per Foto oder als Notiz, in einem virtuellen Tagebuch posten und teilen.


Österreich – der Boden der Tatsachen

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Andreas Röttl (c) Alexander Wieselthaler

Im Juni 2014 brachte das Gründerteam rund um Andreas Röttl die Reisetagebuch-App Journi das erste mal auf den Markt. Der Anfang sollte vielversprechend sein. Innerhalb von zehn Wochen hatten bereits mehr als 10.000 Menschen die App downgeloadet. Nach sechs Wochen gab es das erste Feature vom Apple App-Store. Für die Journi-Gründer gab es zu diesem Zeitpunkt nur ein Ziel: Das Land der unbegrenzeten (Startup-)Möglichkeiten – San Francisco in den USA. Einladungen bei Facebook und AirBnB sollten folgen. Mit breiter Brust und einer großartigen Evaluation aus den USA ging es nach drei Monaten zurück nach Österreich. „Bei der Heimkehr wurden wir wieder auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt. Das aktuelle Investment wollten wir bereits damals aufstellen, doch niemand wollte uns Geld geben“, erinnert sich Röttl an den November 2014.

Ein „Beispiel-Journi“ durch Australien

„…und dann ging uns das Geld aus“

„Wir mussten feststellen, dass wir dieses sechsstellige Investment vielleicht damals in den USA bekommen hätten, nicht  jedoch in Europa“, sagt Röttl. Er verstehe heute auch, dass europäische Investoren potenzielle Projekte über einen längeren Zeitraum beobachten möchten. Journi hatte sich bis zu diesem Zeitpunkt mittels Bootstrapping finanziert und „dann ging uns das Geld aus“. Angestachelt von den positiven Rückmeldungen und den steigenden User-Zahlen, kam „Aufgeben“ allerdings nicht in Frage.

Redaktionstipps

50.000 User als Nebenjob

Alle drei Gründer suchten sich Jobs, um Journi querzufinanzieren. Röttl und Christian Papauschek heuerten bei Pioneers an, Bianca Busetti ging zu MySugr. Mit diesen Jobs ließen sich die Servicekosten für Journi decken. In ihrer Freizeit entwickelten sie eine Android-Version der App und die Userzahl verdoppelte sich auf 50.000.

„Ein sechsstelliges Investment hätten wir damals vielleicht in den USA bekommen, aber nicht in Europa.“

Vom Mentor zum Investor

(c) Journi
(c) Journi

Shpock begleitet Journi nicht erst seit kurzem. Die Gründer der „Flohmarkt-App“ Katharina Klausberger und Armin Strbac agierten für Röttl und sein Team ansich von Anfang an als Mentoren. „Die Überlegung in Journi zu investieren gab es schon länger. Hansi Hansmann hat dann die Initiative ergriffen und den Stein ins Rollen gebracht. Da stellte sich für uns nicht lange die Frage, ob wir mitmachen“, sagt Armin Strbac, Co-Founder von Shpock. Für uns war es das Wichtigste, das Team und deren Motivation zu verstehen – sie haben außerdem bereits in diesem frühen Stadium bewiesen, dass sie auch vor großen Herausforderungen nicht zurückschrecken. Dies hat uns an unsere Anfangszeiten erinnert und daher liegt es für uns auf der Hand das Journi Team zu unterstützen. Bei Shpock herrscht auch für die Zukunft reges Interesse daran, in Startups zu investieren. „Wir haben mittlerweile die Erfahrung und die Expertise, um andere (zumindest vor manchen) Fehlern zu bewahren. Das größte Problem in dieser Hinsicht ist es, die notwendige Zeit dafür zu finden“, erklärt Strbac.

+++Warum um 6 Milliarden Euro bei Shpock verkauft+++

„Werbung passt nicht zur Philosophie“

Ab 2017 will das Unternehmen mit einem Premium-Modell Geld erwirtschaften. Was das Modell beinhalten wird: Speicherplatz zur Sicherung aller Journis in der Cloud, der Export auf die eigene Dropbox oder auch das Hinzufügen von Stickern zur eigenen Journi. Beispielsweise können das Wetter, Flüge aber auch Sticker von Tieren, Aktivitäten oder Flaggen hinzugefügt werden. „Wir starten jetzt erstmals mit Marketing – da spielt das Premiummodell eine wichtige Rolle. Wir sehen, dass unsere „Hardcore-User“ zusätzliche Tools und Services brauchen, diese möchten wir ihnen zur Verfügung stellen. All jene, die nicht für diesen Service bezahlen möchten, können über ein „Belohungssystem“ auf die Tools zugreifen. Wer beispielsweise Freunde einlädt, bekommt Zugang zu einem Premium-Feature. Werbung werde es allerdings keine geben. Wir leben vom guten Content der User – Werbung würde nicht zu unserer Philosophie passen“, sagt Röttl.

„Wir haben mittlerweile die Erfahrung und die Expertise, um andere (zumindest vor manchen) Fehlern zu bewahren. Das größte Problem in dieser Hinsicht ist es, die notwendige Zeit dafür zu finden.“

Investment war leichte Entscheidung für Hansmann

„Ich habe immer eine Möglichkeit gesucht, wichtige Momente mit Fotos schön organisiert als Geschichte darzustellen. Journi macht das einfach, professionell und ziemlich cool. Damit lösen sie ein Problem, das viele haben. Journi hat ein grandioses Founder Team, das mit wenig Mittel viel auf die Beine gestellt hat. Da ist mir die Entscheidung zum Investment leicht gefallen“, sagt Hansi Hansmann. Bereits im August konnte man AWS (Austria Wirtschaftsservice) für das Seed-Investment gewinnen. Zusätzlich zum erfolgreichen Business Angel Hansi Hansmann und den Shpock Gründern Katharina Klausberger und Armin Strba steigt auch Startup300 mit ein.

Hard Facts

  • Gründung Juni 2014
  • 80.000 Reisen
  • App verfügbar in 12 Sprachen
  • Meiste Likes die eine Journi bekommen hat: 1.760
  • Meiste Views die eine Journi bekommen hat: 10.232
  • 10 meistbesuchte Länder auf journi: USA, Deutschland, Spanien, Italien, UK, Frankreich, Österreich, Australien, Thailand, Niederlande

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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