14.09.2021

Nach Millioneninvestment: Jollydays will Freizeit-Marktplatz werden

Nach 18 Jahren Bootstrapping hat die auf Erlebnisgutscheine spezialisierte Plattform Jollydays ein siebenstelliges Investment aufgenommen. Paysafecard-Cofounder Armin Sageder kam als neuer Anteilseigner an Bord. Jetzt soll Jollydays zu einem Marktplatz für Freizeit-Aktivitäten werden.
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Jollydays-Gründer Georg Schmiedl (links) und CEO Vid Matic
Jollydays-Gründer Georg Schmiedl (links) und CEO Vid Matic | Screenshot: brutkasten

Nach 18 Jahren Bootstrapping hat das Erlebnisgutscheine spezialisierte Unternehmen Jollydays erstmals ein Investment aufgenommen – und zwar in Millionenhöhe. Mit dem paysafecard- und BGT-Cofounder Armin Sageder ist dabei auch ein prominenter Investor an Bord gekommen. Und das Unternehmen hat große Pläne: Mit dem Geld soll zunächst eine Neuausrichtung hin Marktplatz für Freizeit-Aktivitäten erfolgen. In weiterer Folge will das Unternehmen dann stark wachsen – auch in Deutschland und der Schweiz.

Dazu kam mit Vid Matic ein neuer CEO ins Unternehmen. Gemeinsam mit Gründer Georg Schmiedl war er im brutkasten-Studio zu Gast. Schmiedl bleibt als Eigentümer im Unternehmen und bringt sich auch weiterhin in den Bereichen Strategie und Wachstum ein. „Wir waren von Anfang an der Marktführer in Österreich, wir haben diesen Markt ja erfunden. Niemand hat damals verstanden, was ein Erlebnisgutschein ist“, blickt der Gründer im brutkasten-Talk zurück. In diesem Zeitraum habe es Höhen und Tiefen gegeben, aber jetzt sei man dabei zu skalieren und den nächsten Schritt zu machen. Aktuell hat die Plattform 200.000 Nutzerinnen und Nutzer.

Der neue CEO Vid Matic sieht bei Jollydays eine „unglaubliche Basis“: Auf der einen Seite eine über 18 Jahre aufgebaute Marke mit einem funktionieren Umsatzstrom, auf der anderen Seite sei das Unternehmen aber ein Startup mit Wachstumsperspektiven. Österreich will das Unternehmen als „Proof of Concept“ nutzen, führt Matic aus. „Die DACH-Region ist der nächste natürliche Schritt und dann wird das Wachstum exponentiell werden“, kündigt er an.

„Wir kämpfen um die Afterwork-Stunden“

Damit soll eine komplette Neuausrichtung der Plattform einhergehen: „Wir werden das Gutschein-Modell immer beibehalten, denn mit diesem ist das Unternehmen groß geworden und dafür ist das Unternehmen bekannt. Aber wir wollen nicht mehr um den Geschenkemarkt kämpfen, denn der Gutscheinmarkt wird in unseren Kernmärkten Österreich, Deutschland und der Schweiz nicht mehr stärker wachsen als es bereits in den vergangenen 20 Jahren ist“, erläutert der neue CEO im brutkasten-Talk.

Konkret heißt das: Jollydays soll zu einem Markplatz für Freizeit-Aktivitäten werden: „Wir kämpfen um die Afterwork-Stunden, die die Leute haben, von 17 bis 24 Uhr. Wir kämpfen um die Wochenenden“, sagt Matic. Der Marktplatz konzentriert sich auf Direktbuchungen, wobei Gutscheine dort auch weiterhin verfügbar sein werden. Der CEO hebt vor allem die Einfachkeit hervor – mit drei Schritten in der App soll alles erledigt sein: Man findet eine Aktivität, man bucht sie und man erhält die Bestätigung.

Investor Sageder „hat sofort verstanden, worum es bei unserer Geschichte geht“

Der Anstoß, die Neuorientierung umzusetzen, kam von Investor Armin Sageder, wie Gründer Schmiedl erzählt: „Bevor ich Armin getroffen habe, war die Idee, in diese Richtung zu wachsen, schon am Tisch. Aber jetzt haben wir ordentliche Pläne, das wirklich auszurollen“.

Den neuen Investor hat Schmiedl übrigens über den gemeinsamen Rechtsanwalt kennengelernt. „Ich habe mit ihm über meine Vision geredet und er hat sofort verstanden, worum es bei unserer Geschichte geht“, erzählt der Gründer. Er sei dann sehr schnell an Bord gekommen. Getroffen habe man sich kurz vor Beginn der Corona-Pandemie, die auch Jollydays stark getroffen hat. „Armin hat den Fokus auf das Unternehmen aber immer behalten, weil er daran geglaubt hat“, führt Schmiedl aus.

Technologiegeschäft abgespalten

Zuletzt wurde auch der Technologiebereich des Unternehmens abgespaltet – er firmiert nun unter den Namen Jollytec als eigenes Unternehmen. Dies sei auf Anregung der neuen Aktionäre geschehen: „Sie haben uns gesagt, dass wir einen sehr klaren Fokus im Unternehmen haben sollten“, sagt Schmiedl. Jollydays habe alles vom Marketing über die Produktentwicklung bis hin zur Technologie in einem gemacht. Jetzt habe man ein Techunternehmen und eine starke Marketingfirma – und beide könnten sich auf ihre Stärken konzentrieren.

Der nächste große Schritt soll im Februar 2022 erfolgen. Viel mehr könne er aufgrund von Verschwiegenheitsklauseln noch nicht verraten, sagt CEO Matic. Man arbeite aber derzeit schon mit Kreativagenturen daran, die Marke aufzufrischen. Auch an der Plattform sollen sich viele kleine Dinge ändern. „Im Februar wird Jollydays ein bisschen präsenter werden in den Köpfen der Menschen in Österreich“, sagt der CEO.

Hier der gesamte brutkasten-Talk mit Jollydays-Gründer Georg Schmiedl und CEO Vid Matic:

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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