05.08.2021

jö Bonus Club & Datenschutz: Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Kommentar: Die im Raum stehende Millionen Euro-Strafe für das Kundenbindungsprogramm jö Bonus Club wirft viele Fragen auf.
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Kommentar DSGVO
© succo/Pixabay, Magdalena Schauer-Burkart
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Dass das Thema Datenschutz für Unternehmen eine heikle Angelegenheit ist, ist nicht erst seit Inkrafttreten der EU-Datenschutzgrundverordnung im Mai 2018 bekannt. Und dass Verstöße gegen diese auch geahndet werden, zeigt die aktuelle Millionenstrafe, mit der sich der jö Bonus Club derzeit konfrontiert sieht.

Zahlreiche Medien haben es schon im Detail berichtet, hier nun in aller Kürze: Konkret geht es für das mittlerweile 4 Millionen User starke Kundenbindungsprogramm, das die Rewe Group Österreich gemeinsam mit unternehmensfremden Partnern ins Leben gerufen hat, um eine Strafzahlung in Höhe von 2 Millionen Euro. Diese wird fällig, weil die Einwilligung zum Profiling via Website und papierbasiertem Anmeldeformular im Zeitraum zwischen Mai 2019 und Februar 2020 laut Meinung der Datenschutzbehörde nicht ordnungsgemäß gestaltet war. Damit war für die Kunden nicht ausreichend ersichtlich, dass sie dem Profiling zugestimmt haben. Ein Umstand der jedoch schon im März 2020 behoben wurde, weshalb Strafausmaß und Zeitpunkt nun doch überraschen. Weniger überraschend ist hingegen, dass der jö Bonus Club Beschwerde gegen das noch nicht rechtskräftige Urteil einlegen wird.

Ist die Nutzung von Daten wirklich überraschend?

Klar kann man jetzt sagen, dass es ein Irrsinn ist, dass ein Unternehmen wie die Rewe Group das sensible Datenschutz-Thema trotz Gestaltungsadaptierung nicht ausreichend ernst genommen hat, denn die 2,3 Millionen Kunden, die sich bis dato bereits zum Programm angemeldet haben, hat man nicht nochmals informiert und deren Daten munter weiter genutzt. Trotz dieses Fauxpas drängt sich die Frage auf, ob es heutzutage wirklich noch irgendjemanden wundert, dass bei der Anmeldung zu einem solchen Kundenbindungsprogramm – und davon gibt es ja mehrere auf dem Markt – Daten erhoben und diese auch entsprechend aufbereitet weiterverwendet werden?

Und nein, das soll natürlich kein Freibrief für Datensammler sein. Aber ist die Bevölkerung mit dem Wissen im Hintergrund und dem Sensibilisieren für die Thematik durch Konsumentenschutzverbände nicht ohnehin bereits darauf getrimmt, solche Einverständniserklärungen besonders kritisch unter die Lupe zu nehmen?  

Welche Signalwirkung könnte eine Verurteilung haben?

Überraschend in diesem Zusammenhang: Wenn es um tägliche Use Cases wie das Surfen im Internet, die Nutzung des eigenen Smartphones, die Inanspruchnahme von Social Network-Apps oder den Online-Einkauf bei Internet-Giganten geht, ist der Aufschrei bei den meisten Österreichern längst nicht so groß. Und wer glaubt denn ernsthaft, dass Amazon & Co. kein User-Profiling betreiben? Da werden Daten oft ohne mit der Wimper zu zucken, bereitwillig bekanntgegeben und Cookies blind akzeptiert, weil das Durchlesen und Anpassen der Bedingungen vielen dann doch zu mühsam ist.

Um mich nicht falsch zu verstehen: Ja, es ist gut und richtig, dass es ein Regulativ gibt und dass Organisationen wie die Datenschutzbehörde eingreifen, wenn Missbrauch vorsätzlich betrieben wird. Aber ich frage mich schon auch, welche Signalwirkung es hat, wenn die Strafe durchgeht und was das für die Zukunft digitaler heimischer Plattformen bedeutet, die im Wettbewerb mit ausländischen Onlinehändlern ohnehin um jedes Prozent Marktanteil kämpfen müssen. Denn digitale Lösungen schaffen immerhin die so wichtigen Schnittstellen zwischen stationärem Business und E-Commerce. Wenn sie aber hierzulande aufgrund befürchteter Strafen und juristischer Unschärfen in der Interpretation von Gesetzestexten nicht mehr zum Einsatz kommen, ist letztendlich niemandem geholfen.

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Die Helsing-Gründer (v.l.n.r.): Gundbert Scherf, Torsten Reil und Niklas Köhler | © Helsing
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Nur fünf Jahre nach der Gründung 2021 galt Helsing aus München schon bislang als eines der wertvollsten Scaleups Europas. Mit einer Kombination aus DefenseTech und AI setzt das Unternehmen gleich auf beide aktuellen Hype-Branchen. Dabei baut Helsing selbst Drohnen und unbemannte Kampfflugzeuge und bietet gleichzeitig auch KI-Upgrades für bestehende Systeme wie den Eurofighter an.

Nun schloss Helsing seine Series-E-Finanzierungsrunde ab. Schon mit dem Seedinvestment über 100 Millionen Euro im Gründungsjahr 2021 hatte man für Aufsehen gesorgt. Seitdem folgten immer größere Investments. Mit der nunmehrigen Mega-Runde über 1,8 Milliarden US-Dollar (ca. 1,6 Mrd. Euro) bei einer Bewertung von 18 Milliarden US-Dollar liefert das Münchner Scaleup den neuen Deutschland-Rekord.

Kapital zum Großteil von US-Investoren, aber weiter „mehrheitlich in europäischem Besitz“

Die Investorennnachfrage habe das verfügbare Volumen deutlich überstiegen, heißt es von Helsing. Das Kapital kommt dabei von neuen und bestehenden Investoren – vorwiegend aus den USA. Konkret genannt werden vom Unternehmen Dragoneer Investment Group, Lightspeed Venture Partners, Disruptive, Iconiq, Growth Equity at Goldman Sachs Alternatives, JPMorganChase, Canada Pension Plan Investment Board (CPP Investments), General Catalyst, Plural und Stepstone. Zu den bestehenden Investoren von Helsing zählen zudem Prima Materia, Accel und Greenoaks.

Dabei wird jedoch betont: „Helsing bleibt mehrheitlich in europäischem Besitz.“ Auch der Verwaltungsrat des Unternehmens bleibe unverändert – dessen Vorsitz halten Spotify-Gründer Daniel Ek und Ex-EADS-Chef Thomas Enders. Die weiteren Mitglieder sind Jeannette zu Fürstenberg, Denis Mercier und die Helsing-Gründer Torsten Reil (Co-CEO), Gundbert Scherf (Co-CEO) und Niklas Köhler (President & CPO).

Das Kapital soll nun für die weitere Entwicklung von KI-Plattformen und die Expansion in weitere Länder genutzt werden. Zu den bekannten Kunden von Helsing zählen die Armeen der Ukraine, Deutschlands sowie mehrere europäischer Nato-Staaten.

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