10.01.2024

Gehalt nicht auf Platz 1 – darum wollen Leute den Job wechseln

Die Wiener Job-Plattform hokify fragte 1.000 Nutzer:innen nach ihrer Job-Zufriedenheit, Wechselbereitschaft und den Gründen dafür.
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Jobwechsel Wechselbereitschaft Kündigung Arbeitnehmer
(c) Nick Fewings via Unsplash

Wenn ein Jobportal seine Nutzer:innen nach ihrer Jobwechsel-Bereitschaft befragt, ist es nicht verwunderlich, dass ein hoher Wert dabei herauskommt. 41 Prozent von 1.000 Befragten sind laut einer aktuellen Umfrage des Wiener Unternehmens Hokify mit ihrer Situation am Arbeitsmarkt unzufrieden. 66 Prozent wollen dieses Jahr den Job wechseln. Trotz der bekanntermaßen angespannten Situation am Arbeitsmarkt dürfte dieses Ergebnis kaum repräsentativ für die Gesamtbevölkerung sein. Dennoch spannend: Bei einer Umfrage im Vorjahr war der Wert noch bei 72 Prozent gelegen, er ist also rückläufig.

Die dominierenden Gründe für den Jobwechsel

Durchaus repräsentativ dürfte dagegen das Ergebnis bei der Frage zu den Gründen für den angestrebten Jobwechsel sein. Und hier zeigt sich: Trotz des aufgrund der Inflation gestiegenen finanziellen Drucks in der Bevölkerung, führt das (zu niedrige) Gehalt die Liste nicht an. An erster Stelle steht demnach mit 22 Prozent Nennungen die Neuorientierung bzw. das Streben nach einem neuen Aufgabenbereich. Der Lohn landet mit 19 Prozent auf dem zweiten Platz. Ein Umzug folgt mit 18 Prozent auf Rang drei.

An vierter Stelle spiegelt sich die angespannte Wirtschaftssituation wider: 16 Prozent der Befragten sind aufgrund von Stellenabbau bzw. Insolvenz zum Jobwechsel gezwungen. Auf den weiteren Plätzen folgen schlechte Arbeitsbedingungen, fehlender Team-Fit, das Vorgesetztenverhalten, schlechte Arbeitszeiten und zu wenig Freizeit.

hokify Jobwechsel Faktoren
(c) hokify

Bei Attraktivität eines Jobs führt das Gehalt

Im Gegensatz zu den genannten Push-Faktoren, liegt bei den Pull-Faktoren, also jenen, die einen Job attraktiv machen, ein gutes Gehalt an erster Stelle (25 Prozent). Auf Platz zwei landet mit der Jobsicherheit (19 Prozent) ebenfalls ein eher konservativer Faktor. Ein bisschen blitzt das vieldiskutierte New Work-Thema dann aber doch auf: Mit 17 Prozent auf Rang drei der Pull-Faktoren findet sich die flexible Arbeitszeit.

Erhöhtes Sicherheitsbedürfnis – Arbeitnehmer:innen trotzdem am Arbeitsmarkt im Vorteil

Auch die im Jahresvergleich gesunkene Jobwechsel-Bereitschaft führt hokify übrigens auf das erhöhte Sicherheitsbedürfnis zurück, das sich in den Pull-Faktoren widerspiegelt. Dennoch sieht Co-Founder Karl Edelbauer die Arbeitnehmer:innen weiterhin in der besseren Position am Arbeitsmarkt. „Gesunkene Wechselbereitschaft, Arbeitskräftemangel und der anhaltend hohe Personalbedarf machen die Personalsuche für Unternehmen dieses Jahr noch schwieriger. Im Gegensatz dazu befinden sich Jobsuchende derzeit in einer guten Situation und können bei der Stellensuche vermehrt auf die Faktoren Gehalt, Jobsicherheit und Flexibilität achten“, kommentiert der Geschäftsführer.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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