12.04.2024
HR

JobRocker: Wiener HR-Startup meldet Konkurs mit 2,3 Mio. Euro Schulden an

JobRocker bezeichnete sich noch vor einigen Jahren als "am schnellesten wachsendes HR-Startup Europas". Nun wurde Konkurs angemeldet.
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(c) Adobe Stock - Axel Bueckert

Job-Matching via Algorithmus – was heute bereits zum Alltag im HR-Bereich gehört, war 2016, als das Wiener Startup JobRocker gegründet wurde, noch ziemlich neu. Kandidat:innen können auf der Plattform des Unternehmens gratis ihre Daten hochladen, um sich finden zu lassen. Von seinen Business-Kunden lässt sich das Startup die Vermittlung passender Arbeitskräfte – wie im Headhunting-Bereich üblich – gut bezahlen. Entscheidend im Konzept ist die Kombination aus der Vorarbeit des Algorithmus und klassischer Headhunting-Arbeit durch Betreuer:innen, wurde vom Unternehmen immer wieder betont.

2018 „am schnellsten wachsendes HR-Startup in Europa“

Das Konzept, bei dem auch im vorigen Jahrzehnt bereits KI zum Einsatz kam, überzeugte schon knapp nach der Gründung mehrere Investoren. 2017 machte JobRocker mit einem – damals in Österreich keineswegs alltäglichen – Millioneninvestment auf sich aufmerksam. Bereits 2018 folgte ein weiteres. Damals zählte das Startup bereits 400 Kunden und 65 Mitarbeiter:innen und bezeichnete sich selbst als „am schnellsten wachsendes HR-Startup in Europa“. Auch das Business-Modell schien gut zu funktionieren. „Das Investment ist reines Wachstumskapital für uns. Wir haben keine Burnrate“, sagte Gründer Günther Strenn damals. Operativ sei man bereits positiv, hieß es 2018. Die Deutschland-Expansion sei bereits in Gange.

JobRocker reichte Konkursantrag ein

Seitdem wurde es jedoch medial leiser um JobRocker. Und scheinbar verschlechterte sich die finanzielle Situation zuletzt drastisch. Denn wie die Kreditschutzverbände KSV1870 und AKV vermelden, reichte das Startup gestern einen Konkursantrag ein. Eine Fortführung des Unternehmens ist also nicht geplant. brutkasten erreichte Gründer Günther Strenn, dieser will sich jedoch erst zu einem späteren Zeitpunkt öffentlich äußern.

Anm.: Die folgende Passage des Artikels wurde nachträglich hinzugefügt:

„Ab Dezember 2023 kam der Geschäftsbetrieb de facto zum Erliegen“

Genauere Angaben zur Insolvenzursache führt die Tageszeitung Kurier mit Berufung auf Creditreform an. „Aufgrund interner Restrukturierungsmaßnahmen konnte trotz der Covid-19-Pandemie und dem wirtschaftlichen Einbruch infolge ein positives operatives Ergebnis erwirtschaftet werden. Ab Dezember 2023 kam der Geschäftsbetrieb aber de facto zum Erliegen und wurden der Antragstellerin durch den Gesellschafter Günther Strenn Gesellschafterdarlehen für den Fortbetrieb zur Verfügung gestellt“, heiße es im Insolvenzantrag, „Ab September wurden Verhandlungen mit potenziellen Käufern zwecks Übernahme der Antragstellerin geführt. Diese verliefen aufgrund der immer schlechter werdenden allgemeinen Wirtschaftslage negativ.“ Zuletzt habe ein potenzieller Interessent, ein Zeitungsverlag, einen Ankauf abgesagt.

JobRocker laut Insolvenzantrag mit 2,278 Mio. Euro Schulden

Die Schulden werden im Antrag mit 2,278 Millionen Euro beziffert. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Bilanzverlust demnach 3,774 Millionen Euro und das negative Eigenkapital 1,469 Millionen Euro. Gründer Günther Strenn habe es abgelehnt, weitere Darlehen zu gewähren, weil keine Verbesserung der operativen Geschäftstätigkeit absehbar gewesen sei.

Gründer Strenn gab „harte Patronatserklärung“ ab

Er will allerdings nun für die Insolvenz bezahlen, wie es laut Kurier im Anhang zur Bilanz 2022 heißt: „Eine Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechtes liegt nicht vor. Der Gesellschafter Günther Strenn hat verbindlich erklärt, die Finanzierung der Gesellschaft zumindest bis zur Beseitigung der insolvenzrechtlichen Überschuldung zu sichern (harte Patronatserklärung), und in Höhe der jeweils bestehenden Überschuldung mit Forderungen an die Gesellschaft, die zum Bilanzstichtag in Höhe von EUR 289.859,51 bestanden, hinter die Ansprüche aller anderen Gläubiger zurückzutreten (Nachrangigkeitserklärung im Sinne des § 67 IO).“

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ParityQC, Quantum, Harvest Now
© zVg - Valentin Stauber, ParityQC.

Die Zeichen der Zeit deuten auf Künstliche Intelligenz – und das schon länger. Unternehmer wissen oder bekommen es vermittelt, dass der Einsatz von KI nicht mehr ein „Nice to have“ ist, sondern zunehmend essenziell für die Zukunft der eigenen Firma, wenn nicht gar ganzer Branchen. Es zeichnet sich ein breiter Konsens ab, der bereits in vielen Entscheidungsstrukturen angekommen ist. Eine andere Technologie hingegen bleibt im Schatten und ist gleichzeitig ebenso schwer greifbar wie die eigene Silhouette im Sonnenlicht: die Quantentechnologie.

Quantum-Thema auf Roadmap

Valentin Stauber ist Quantum Algorithm Developer bei ParityQC, einem Spinoff der Universität Innsbruck. Er beobachtet verschiedene Bestrebungen, die bestehende Informationslücke rund um Quantentechnologie zu schließen.

„Programme für die Business-Schiene, die nicht so tief in den technischen Details drinsteckt, finde ich extrem wichtig“, sagt er. „Manche haben das Quantum-Thema aktuell auf der Roadmap stehen, weil ‚wir müssen ja‘. Es gibt auch inzwischen relativ gutes Material auf YouTube, wobei es da natürlich immer ein bisschen schwierig ist zu unterscheiden, was der ‚real deal‘ ist und was Hype ist.“

Angesprochen auf mögliche Anknüpfungspunkte für Innovationsentscheider – etwa Security, Geschwindigkeit oder Prozessoptimierung – verweist Stauber auf zwei zentrale Dimensionen, die Unternehmen im Blick behalten sollten. „Das eine ist, sicherheitstechnisch auf die Entwicklungen im Kontext von Quantencomputing zu reagieren“, so der Developer. „Wenn Quantencomputer künftig in der Lage sind, heute verbreitete kryptografische Verfahren zu brechen, muss man sich entsprechend absichern.“

Vorsicht vor: „Harvest Now, Decrypt Later“

Eine exakte zeitliche Prognose ist derzeit nicht möglich. Dennoch wird in der Fachwelt davon ausgegangen, dass relevante Quantencomputer, die klassische Public-Key-Verfahren angreifen könnten, langfristig einen sicherheitsrelevanten Einfluss haben werden. Stauber verweist in diesem Zusammenhang auf ein bereits heute relevantes Risiko: den sogenannten „Harvest Now, Decrypt Later“-Ansatz.

Dabei werden verschlüsselte Daten bereits heute abgefangen und gespeichert, mit dem Ziel, sie zu einem späteren Zeitpunkt zu entschlüsseln, sobald entsprechende Rechenkapazitäten verfügbar sind. Besonders kritisch ist das bei Informationen, die über lange Zeiträume hinweg sensibel bleiben.

Dazu zählen etwa permanente Staatsgeheimnisse wie sicherheitsrelevante Regierungs- oder Verteidigungsinformationen, biometrische Daten und Gesundheitsakten im Kontext von Behörden oder Gesundheitseinrichtungen sowie langlebige Unternehmensgeheimnisse und geistiges Eigentum.

Auch die kryptografische Vertrauensinfrastruktur des Internets ist betroffen: Sollten private Schlüssel von Certification Authorities kompromittiert werden, könnte dies die darauf aufbauenden Vertrauensketten gefährden und die Absicherung gegen Angriffe wie Man-in-the-Middle-Attacken erheblich beeinträchtigen.

„Biometrische Merkmale bleiben in der Regel ein Leben lang konstant“, sagt Stauber. „Bei kryptographischen Basiszertifikaten – also Zertifikaten von Certification Authorities – ist das anders: Werden etwa die privaten Schlüssel einer CA kompromittiert, ist die gesamte darauf aufbauende Vertrauenskette zerstört. Damit gibt es keine verlässliche Absicherung mehr gegen Man-in-the-Middle-Angriffe.“

Technisch betrifft das vor allem asymmetrische Kryptografie wie RSA (Anm.: asymmetrisches kryptographisches Verfahren, das sowohl zum Verschlüsseln als auch zum digitalen Signieren verwendet wird) oder Verfahren auf Basis elliptischer Kurven bzw. des diskreten Logarithmus. Jene werden heute unter anderem genutzt, um sicher symmetrische Sitzungsschlüssel auszutauschen, die anschließend für die eigentliche Kommunikation verwendet werden – etwa im Rahmen von Diffie-Hellman-Key-Exchange, wo zwei Parteien über einen unsicheren öffentlichen Kommunikationskanal (wie das Internet) sicher einen gemeinsamen geheimen Schlüssel erzeugen, ohne dass Abhörende diesen Schlüssel entdecken können.

Symmetrische Verfahren wie AES (fortschrittlicher Verschlüsselungsstandard) gelten hingegen als vergleichsweise robust gegenüber bekannten Quantenangriffsmodellen. Zwar reduziert sich ihre effektive Sicherheit im Quantenmodell durch bekannte Algorithmen wie Grover, ein vollständiges Brechen gilt jedoch nicht als gegeben.

Quantum-Technologie als Absicherung: QKD und Post-Quantum-Kryptografie

Zur Vorbereitung auf diese Entwicklungen haben sich zwei zentrale technische Ansätze herausgebildet, wie Stauber erklärt.

1. Quantum Key Distribution (QKD):
Bei der Quantum Key Distribution wird der klassische asymmetrische Schlüsselaustausch durch ein quantenphysikalisch basiertes Verfahren ergänzt bzw. in bestimmten Kommunikationsstrecken ersetzt. QKD dient dazu, symmetrische Schlüssel mithilfe quantenphysikalischer Eigenschaften sicher zu übertragen. Die praktische Anwendung ist dabei infrastrukturell anspruchsvoll und typischerweise auf spezielle Netzwerke und Pilotprojekte beschränkt.

2. Post-Quantum-Kryptografie (PQC):
Der zweite Ansatz besteht darin, klassische asymmetrische Verfahren durch neue kryptografische Algorithmen zu ersetzen, für die derzeit keine bekannten effizienten Quantenangriffe existieren. Während RSA und vergleichbare Verfahren künftig durch Quantenalgorithmen wie Shor (ein Algorithmus aus dem mathematischen Teilgebiet der Restklassenringe) theoretisch angreifbar wären, basiert PQC auf mathematischen Problemen, für die bislang keine entsprechenden effizienten Lösungsverfahren bekannt sind. Für diese Verfahren existieren bereits erste internationale Standards, unter anderem im Rahmen der Arbeiten des NIST, die schrittweise in bestehende Systeme integriert werden.

Die Einführung von Post-Quantum-Kryptografie erfordert jedoch Anpassungen in der IT-Infrastruktur. Netzwerkkomponenten wie Router, Firewalls oder VPN-Gateways müssen entsprechende Verfahren unterstützen, sagt Stauber. „Aber von denen gibt es noch nicht viele. Und die sind auch teuer.“

„Schau-ma-mal-dann-sehn-ma-scho“

Neben der Sicherheitsdimension sieht der Experte auch eine zweite große Perspektive der Quantentechnologie: ihren möglichen Einsatz zur Lösung komplexer Optimierungsprobleme.

„Bei ParityQC beschäftigen wir uns vor allem mit Optimierungsaufgaben. Hier ist es derzeit noch schwierig, verlässliche Aussagen darüber zu treffen, wie groß die Vorteile von Quantencomputern in der Praxis tatsächlich sein werden“, erklärt er. „Für bestimmte Anwendungen gibt es jedoch wissenschaftliche Hinweise auf potenzielle Vorteile – etwa bei der Primfaktorzerlegung, wo Quantenalgorithmen theoretisch deutlich effizienter sind als klassische Verfahren.“

Im Bereich der Optimierung ist die Lage weniger eindeutig. Viele Ergebnisse basieren derzeit auf Simulationen und frühen experimentellen Ansätzen, weshalb sich mögliche Vorteile noch nicht zuverlässig quantifizieren lassen. Dennoch gelte dieser Bereich als eines der potenziell vielversprechenden Anwendungsfelder der Technologie.

„Das ist so eine typische ‚Schau-ma-mal-dann-sehn-ma-scho‘-Attitüde“, sagt Stauber. „Interessanterweise geht es dabei nicht nur um Time-to-Solution. In manchen Fällen können Quantenverfahren auch wirtschaftliche Vorteile bringen, etwa durch geringere Kosten in spezifischen Szenarien.“ Erste Unternehmen beginnen daher, sich mit Quantum-Optimierungsansätzen auseinanderzusetzen, insbesondere dort, wo klassische Methoden an Effizienzgrenzen stoßen.

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