16.02.2017

Jeder hat das Potential zum Gründer: Alles was man braucht ist schon da!

Vom Manager Zum Unternehmer. Wolfgang Bretschko gibt in dieser Serie für den Brutkasten Foundern Tipps für den Erfolg. Teil 2: Welche Optionen habe ich, wenn ich mich selbstständig machen will und mein Unternehmen gründen möchte?
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(c) fotolia.com - Brian Jackson

Als passionierter Hobbykoch liebe ich es in Kochbüchern zu schmökern, Rezepte zu lesen und mir dabei vorzustellen wie ich das jeweilige Gericht koche und wie es wohl schmecken wird. Im Laufe der Jahre haben sich über 100 Kochbücher in meinem Bücherregal angesammelt. Jedes Mal, wenn ich mir wieder ein Kochbuch kaufe – das kommt inzwischen seltener vor, weil ich immer öfter im Internet nach neuen Rezepten schmökere – frage ich mich, ob ich überhaupt noch etwas Neues finden kann. Beim Durchblättern bin ich dann überrascht, wieder eine etwas andere Zubereitungsart gefunden zu haben, eine interessante Variation eines bekannten Rezepts.

+++ Vom Manager Zum Unternehmer Teil 1: Einstellung und Haltung bestimmen den Erfolg als Gründer +++

Wenige Zutaten – unendlich viele Variationen

Das faszinierende am Kochen ist, dass aus einer großen aber dennoch begrenzten Anzahl von Zutaten und Zubereitungsmethoden unendliche Variationen an Gerichten gezaubert werden können. Selbst wenn zwei Köche nach ein und demselben Rezept ein Gericht zubereiten, kann das Ergebnis sehr unterschiedlich ausfallen. Kochen ist ein kreativer Prozess, bei dem es auf die Kombination der Zutaten und die Fähigkeiten des Kochs ankommt.

Unternehmerisch tätig zu werden gleicht dem Prozess des Kochens. Es ist ein kreativer Prozess bei dem es immer wieder um die Kombination einer begrenzten Anzahl von teilweise bekannten Komponenten geht, mit dem Ziel etwas Neues oder eine Variation bzw. Innovation zu schaffen. Neben diesen Komponenten spielen, wie beim Kochen, auch die Fähigkeiten des Unternehmers (Kochs) eine wesentliche Rolle und beeinflussen das Ergebnis.

“Jeder hat das Potenzial zum Gründer”.

Dies ist eines der Leitmotive von Prof. Faltin in seinem Buch “Kopf schlägt Kapital”.

Alle Zutaten und Komponenten, die du brauchst um erfolgreich zu sein, sind schon da und schlummern in dir, um entdeckt zu werden und sich entfalten zu können. Es geht um die intelligente Kombination dieser Komponenten mit deinen Fähigkeiten. Der Kreativität sind dabei keine Grenzen gesetzt. Auch aus lauter bekannten Zutaten lassen sich immer wieder neue innovative Konzepte kreieren.

Noch nie war es so einfach ein Unternehmen zu gründen

Wir leben in einer Welt voller Möglichkeiten. Noch nie war es so einfach ein Unternehmen zu gründen. Mit einem Smartphone und einem Laptop kann heute jeder ein Unternehmen gründen und fast von jedem Ort der Welt aus auch führen.

Ich möchte heute exemplarisch erörtern in welche Richtung du dich bewegen kannst bzw. denken kannst. Dies ist keine vollständige Liste der Möglichkeiten, vielmehr eine Auswahl, die Appetit machen soll, die zum Nachdenken anregen soll, dein eigenes Rezept für deine Zukunft zu kreieren. Sicherlich hast du selbst schon die eine oder andere Option erwogen, erste Recherchen gemacht und Vor- und Nachteile abgewogen.

+++ Kommentar: Österreich – Im (Gründer-)Land der Vorsichtigen +++

Option #1: Coaching und Consulting

Die eigenen Erfahrungen und Fähigkeiten an potentielle Kunden weiter zu geben, ist eine verlockende Option, zumal sich der finanzielle Einsatz gerade zu Beginn in Grenzen hält. Du setzt im Wesentlichen deine Arbeitszeit ein. Ein Computer und Smartphone reichen für den Start aus, um das eigene Geschäft zu starten. Die Herausforderung liegt darin die Positionierung zu finden, die stimmig zu dir passt. Darauf aufbauend kannst du deine Produkte bzw. Dienstleistungen definieren, mit denen du deine Kunden herantreten möchtest. Wenn du dich für diesen Weg entscheidest, begibst du dich auf ein hoch kompetitives Umfeld. Daher ist es wichtig das eigene Alleinstellungsmerkmal zu finden, das in deiner Person und deiner Geschichte liegen kann, denn dies macht dich einzigartig und darauf kommt es an. Da du außer deiner Zeit wenig Kapital einsetzt, kannst du auch in einem interaktiven Prozess Schritt für Schritt herausfinden, was zu dir passt und wofür es einen Markt und Kunden gibt, die bereit sind für deine Serviceleistungen zu zahlen.

Option #2: Business Angel

Auch als Business Angel kannst du dein bisheriges Know-How weitergeben. Die Startup Szene boomt und es gibt eine Menge junger Unternehmen die erfahrene Manager suchen und nicht nur deren Geld sondern auch die Erfahrung und das Netzwerk schätzen. Im Gegensatz zu Option 1 braucht es hier auch ein gewisses Startkapital, weil Startups neben deinem Know How auch Geld brauchen. Deinen Lebensunterhalt als Business Angel zu bestreiten ist eine Herausforderung. Um das zu können, solltest du dir ein Portfolio an Unternehmen aufbauen. Und dann braucht es Zeit und Geduld, denn dein Investment rechnet sich in aller Regel erst im Exitfall. Bekanntlich wird auch nicht aus jedem Startup Facebook oder Google. Die Aufgabe als Business Angel ist eine lohnende und erfüllende. Fast immer arbeitetest du mit jungen ambitionierten Menschen zusammen, die etwas bewegen wollen, die Ideen haben und in aller Regel viel Engagement mitbringen. Daraus eine nachhaltigen Cashflow für deinen Lebensunterhalt zu generieren ist schwierig. In Kombination mit einem Beratungsbusiness kann das möglich sein.

Option #3: Franchising

Wenn du Managementerfahrung und Kapital mitbringst kannst du als Franchisenehmer in ein bestehendes System einsteigen. Der Vorteil: das Geschäftsmodell, in das du einsteigst, ist schon erprobt und die Kinderkrankheiten sind in aller Regel ausgemerzt. Du kannst auf erprobte Abläufe und Prozesse zurückgreifen und bekommst den notwendigen Support vom Franchisegeber.

Option #4: Unternehmenseinstieg

In ein bestehendes Unternehmen einzusteigen hat den Vorteil, auf bestehenden Strukturen aufzubauen und nicht bei Null zu beginnen. Wenn es sich dabei um einen Sanierungsfall handelt, kann der Einstieg möglicherweise mit wenig bis gar keinem eigenen Kapital erfolgen. Die Geschichte des Unternehmens kann sich dann allerdings auch als Hemmschuh herausstellen und die Veränderungsresistenz ein Grund für den Sanierungsfall sein. Wenn du in der Vergangenheit gewohnt warst in ähnlichen Umfeldern zu managen, wirst du dich wahrscheinlich schnell zurecht finden und anschlussfähig sein.

Option #5: Unternehmensgründung / Startup

Mit der zu dir passenden innovativen Idee, ein neues Unternehmen zu gründen gehört sie zu den spannendsten Optionen. Du startest mit der Idee bei Null, baust das Produkt und das Unternehmen auf. Du brauchst dafür ein gewisses Startkapital und eventuell Mitinvestoren. Eine Finanzierung mit einer Bank wird ohne Sicherheiten schwer möglich sein. Hilfreich können dabei die unterschiedlichen Fördermöglichkeiten sein. Wichtig ist, wie bei allen Optionen, dass die Idee und die Aufgabe zu dir passt und du dich wohl dabei fühlst. Es braucht Zeit, Geduld und Konsequenz bis du mit deiner Idee und Unternehmung erfolgreich sein wirst. Du musst dir vorstellen können, mindestens die nächsten 3 bis 5 Jahre damit zu verbringen.

Eine komplexe Entscheidung

Für welche Option du dich entscheidest hängt von mehreren Fragen ab:

  • Willst du alleine oder mit Partnern gründen bzw. dich selbständig machen?
  • Willst du bzw. kannst du mit oder ohne eigenem Kapital gründen?
  • Wieviel Risiko willst du eingehen, wieviel Risiko kannst du dir leisten?
  • Welchen finanziellen Spielraum hast du?

Gleichgültig für welche Option du dich entscheidest, es wird auf die intelligente Kombination von teilweise bekannten Komponenten mit deinen Fähigkeiten ankommen. Je durchdachter und ausgereifter dein Konzept ist, desto höher ist die Erfolgswahrscheinlichkeit. Faltin meint dazu:

“Einfälle und Ideen gibt es viele, gute Gründungskonzepte dagegen sind ausgesprochen rar.”

Dabei kannst du dich auf eine banale Weisheit verlassen: Alle kochen mit Wasser!

Der Schwerpunkt des nächsten Blogbeitrags wird dem Umsetzen gewidmet sein. Wie kommst du vom Denken und Planen ins Tun? Worauf kommt es an, damit du deine Ideen und Konzepte auch umsetzen kannst?

+++ Wolfgang Bretschko, Gründer & Business Angel, im Live-Gespräch +++


Wolfgang Bretschko ist Unternehmer, Business Angel, Mentor und Berater mit über 20 Jahren Erfahrung im (Konzern-) Management. Unter anderem war er bis 2013 Vorstandssprecher der Styria Media Group. Mit dem COCOQUADRAT gründete er das erste Coworkcafé in Wien.

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Liquid Preference, Mofidian
© Armin Hubner/Canva - Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian.

Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.


Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.

So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.

Was ist eine Liquidationspräferenz?

Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.

Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.

„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.

„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.

„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“

Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel

Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.

Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.

Participating vs. non-participating

Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.

So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.

Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“

Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“

Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.

Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.

Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.

„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.

Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase

Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.

Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft

Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.

Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“

Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.

Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.

Secondaries als mögliches Instrument

Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.

Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.

„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“

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