10.02.2022

Jamba: So werden beeinträchtigte Frauen zu erfolgreichen Unternehmerinnen

Der Impact Incubator Jamba für Frauen mit Behinderung geht in die nächste Runde. Mit dabei am sechswöchigen Entrepreneurship-Programm “FemPreneurship Academy 2021” waren namhafte Persönlichkeiten aus der österreichischen Startup-Szene.
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Das Jamba Team | © Jamba
Das Jamba Team | © Jamba

Laut der Statistik Austria leben in Österreich 650.000 Mädchen und Frauen mit Behinderung. Die Daten von ILOSTAT zeigen, dass die Arbeitssuche für Frauen mit Behinderung eine größere Herausforderung darstellt und die Arbeitslosenquote im Vergleich zu männlichen Kollegen höher ist. Darüber hinaus gibt es in Österreich viele Mütter von Kindern mit Behinderungen, die durch die Betreuung ihrer Nachkommen einer alltäglichen Arbeit nicht nachgehen können. Genau aus diesem Grund haben sich die Gründerinnen Iva Tsolova und Joana Koleva von Jamba das Ziel gesetzt, Frauen mit Beeinträchtigungen dabei zu unterstützen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen, um unabhängig arbeiten zu können. 

Die Wandernde Idee weiblichen Supports

Jamba setzt sich dafür ein, Menschen mit Behinderung und Betreuungspersonen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Beschäftigung zu schaffen. Die in 2017 in Bulgarien geborene Idee hat es über die Jahre nach Ungarn und in April 2020 auch nach Österreich geschafft. Der anfängliche Schwerpunkt von Jamba in Österreich war darauf fokussiert, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten mit digitalen Skills in den Bereichen Data Science, QA sowie Softwareentwicklung auszubilden.

“Wir haben die Gelegenheit gehabt, Frauen mit Behinderungen und weibliche Betreuungspersonen von Kindern mit Beeinträchtigungen kennenzulernen, für die es unmöglich war zu arbeiten. Deshalb hat sich unser Team dazu entschieden, sie mit unserer ‘FemPreneuship Academy’ zu unterstützen”, sagt Mitgründerin Tsolova. 

So entstand die Idee eines sechswöchigen Entrepreneurship-Programms, das Teilnehmerinnen mit multidisziplinären Wissen im Bereich Unternehmertum und Selbstständigkeit sowie mentorielle Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Geschäftsideen ausbildet. Das Programm durchläuft sechs Module: Entrepreneurship & Leadership, Value Proposition & Idea Creation, Business Modelling, Marketing & Sales, Finance & Fundraising sowie Presentation Skills. 

Erfahrene und diverse Mentorinnen fördern unternehmerischen Antrieb

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Programms nehmen die Teilnehmerinnen an einer abschließenden Pitching-Veranstaltung teil. Die Präsentation der Fortschritte sowie Entwicklungen ihrer sozialunternehmerischen Ideen werden von einer hochkarätig besetzten Jury bewertet. Letztes Jahr waren namhafte Persönlichkeiten aus der österreichischen Startup-Szene, die auch Vertreter:innen von Jambas Partnerorganisationen sind, dabei: Julia Rauner und Verena Gruber von der U.S.-Botschaft in Österreich, Tülay Tuncel von der Wirtschaftsagentur Wien und Marlene Roider von LinkedIn.

Mit der strengen Auswahl der Vortragenden verfolgt Jamba das Ziel, Teilnehmerinnen mit erfolgreichen Mentorinnen zu motivieren. “Die Profile der beteiligten Frauen waren sehr unterschiedlich, ebenso wie ihre Interessen sowie ihre bisherigen beruflichen und schulischen Erfahrungen. Wir waren froh, dass die Gruppe so reichhaltig und vielfältig war”, sagt Tsolova über bisherige Teilnehmerinnen. Unterstützung erhält Jamba von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), Vienna Business Agency, Austrian Business Agency, dem Impact Hub, Ashoka, Zero Project, Central European University, Quantargo, LinkedIn und Talent Garden. 

Weibliches Unternehmertum in der Unterzahl

Nach Angaben der Austrian Angel Investors stammen nur sieben Prozent aller Startups in Österreich ausschließlich von Gründerinnen. Dank Jamba soll neben der Verringerung der Arbeitslosigkeit von Frauen durch Selbstständigkeit auch die Beschäftigung mit den wachsenden unternehmerischen Initiativen gestärkt werden. “Frauen im Unternehmertum sind ein wichtiges Segment der wirtschaftlichen Entwicklung und eine wirksame Methode zur Verwirklichung einer demokratischen Gesellschaft auf der Grundlage der Gleichstellung der Geschlechter. Das Unternehmertum hat somit die Kraft, die Wirtschaft und die Gesellschaft zu verändern und fördert Innovation, Vielfalt und die Selbstbestimmung der Frauen”, sagt die Mitgründerin. 

“Wir sind sehr froh, dass wir die Unterstützung der US-Botschaft in Österreich und der Wirtschaftsagentur Wien erhalten haben sowie Partner:innen, denen Inklusion und der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Chancen für Menschen mit Behinderungen sehr wichtig sind und am Herzen liegen. Mit ihrem Support konnten wir unseren Teilnehmerinnen die Möglichkeit geben, kostenlos an der Аcademy teilzunehmen”, so Tsolova abschließend. Dank der Akademie haben die Teilnehmer eine Menge neues Wissen erworben, wichtige und wertvolle Kontakte geknüpft und sich auf die Gründung ihres eigenen Unternehmens vorbereitet“ sagt die Mitgründerin.”

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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