10.02.2022

Jamba: So werden beeinträchtigte Frauen zu erfolgreichen Unternehmerinnen

Der Impact Incubator Jamba für Frauen mit Behinderung geht in die nächste Runde. Mit dabei am sechswöchigen Entrepreneurship-Programm “FemPreneurship Academy 2021” waren namhafte Persönlichkeiten aus der österreichischen Startup-Szene.
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Das Jamba Team | © Jamba
Das Jamba Team | © Jamba

Laut der Statistik Austria leben in Österreich 650.000 Mädchen und Frauen mit Behinderung. Die Daten von ILOSTAT zeigen, dass die Arbeitssuche für Frauen mit Behinderung eine größere Herausforderung darstellt und die Arbeitslosenquote im Vergleich zu männlichen Kollegen höher ist. Darüber hinaus gibt es in Österreich viele Mütter von Kindern mit Behinderungen, die durch die Betreuung ihrer Nachkommen einer alltäglichen Arbeit nicht nachgehen können. Genau aus diesem Grund haben sich die Gründerinnen Iva Tsolova und Joana Koleva von Jamba das Ziel gesetzt, Frauen mit Beeinträchtigungen dabei zu unterstützen, ihr eigenes Unternehmen zu gründen, um unabhängig arbeiten zu können. 

Die Wandernde Idee weiblichen Supports

Jamba setzt sich dafür ein, Menschen mit Behinderung und Betreuungspersonen einen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und Beschäftigung zu schaffen. Die in 2017 in Bulgarien geborene Idee hat es über die Jahre nach Ungarn und in April 2020 auch nach Österreich geschafft. Der anfängliche Schwerpunkt von Jamba in Österreich war darauf fokussiert, Menschen mit Behinderungen und/oder chronischen Krankheiten mit digitalen Skills in den Bereichen Data Science, QA sowie Softwareentwicklung auszubilden.

“Wir haben die Gelegenheit gehabt, Frauen mit Behinderungen und weibliche Betreuungspersonen von Kindern mit Beeinträchtigungen kennenzulernen, für die es unmöglich war zu arbeiten. Deshalb hat sich unser Team dazu entschieden, sie mit unserer ‘FemPreneuship Academy’ zu unterstützen”, sagt Mitgründerin Tsolova. 

So entstand die Idee eines sechswöchigen Entrepreneurship-Programms, das Teilnehmerinnen mit multidisziplinären Wissen im Bereich Unternehmertum und Selbstständigkeit sowie mentorielle Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung ihrer Geschäftsideen ausbildet. Das Programm durchläuft sechs Module: Entrepreneurship & Leadership, Value Proposition & Idea Creation, Business Modelling, Marketing & Sales, Finance & Fundraising sowie Presentation Skills. 

Erfahrene und diverse Mentorinnen fördern unternehmerischen Antrieb

Nach dem erfolgreichen Abschluss des Programms nehmen die Teilnehmerinnen an einer abschließenden Pitching-Veranstaltung teil. Die Präsentation der Fortschritte sowie Entwicklungen ihrer sozialunternehmerischen Ideen werden von einer hochkarätig besetzten Jury bewertet. Letztes Jahr waren namhafte Persönlichkeiten aus der österreichischen Startup-Szene, die auch Vertreter:innen von Jambas Partnerorganisationen sind, dabei: Julia Rauner und Verena Gruber von der U.S.-Botschaft in Österreich, Tülay Tuncel von der Wirtschaftsagentur Wien und Marlene Roider von LinkedIn.

Mit der strengen Auswahl der Vortragenden verfolgt Jamba das Ziel, Teilnehmerinnen mit erfolgreichen Mentorinnen zu motivieren. “Die Profile der beteiligten Frauen waren sehr unterschiedlich, ebenso wie ihre Interessen sowie ihre bisherigen beruflichen und schulischen Erfahrungen. Wir waren froh, dass die Gruppe so reichhaltig und vielfältig war”, sagt Tsolova über bisherige Teilnehmerinnen. Unterstützung erhält Jamba von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG), Vienna Business Agency, Austrian Business Agency, dem Impact Hub, Ashoka, Zero Project, Central European University, Quantargo, LinkedIn und Talent Garden. 

Weibliches Unternehmertum in der Unterzahl

Nach Angaben der Austrian Angel Investors stammen nur sieben Prozent aller Startups in Österreich ausschließlich von Gründerinnen. Dank Jamba soll neben der Verringerung der Arbeitslosigkeit von Frauen durch Selbstständigkeit auch die Beschäftigung mit den wachsenden unternehmerischen Initiativen gestärkt werden. “Frauen im Unternehmertum sind ein wichtiges Segment der wirtschaftlichen Entwicklung und eine wirksame Methode zur Verwirklichung einer demokratischen Gesellschaft auf der Grundlage der Gleichstellung der Geschlechter. Das Unternehmertum hat somit die Kraft, die Wirtschaft und die Gesellschaft zu verändern und fördert Innovation, Vielfalt und die Selbstbestimmung der Frauen”, sagt die Mitgründerin. 

“Wir sind sehr froh, dass wir die Unterstützung der US-Botschaft in Österreich und der Wirtschaftsagentur Wien erhalten haben sowie Partner:innen, denen Inklusion und der gleichberechtigte Zugang zu Bildung und Chancen für Menschen mit Behinderungen sehr wichtig sind und am Herzen liegen. Mit ihrem Support konnten wir unseren Teilnehmerinnen die Möglichkeit geben, kostenlos an der Аcademy teilzunehmen”, so Tsolova abschließend. Dank der Akademie haben die Teilnehmer eine Menge neues Wissen erworben, wichtige und wertvolle Kontakte geknüpft und sich auf die Gründung ihres eigenen Unternehmens vorbereitet“ sagt die Mitgründerin.”

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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