28.02.2022

J. Hornig Business: Kaffee-as-a-Service fürs Büro

Mit J. Hornig Business können Unternehmen jeder Größe ein passendes All-Inclusive-Abo für die Kaffeeversorgung im Büro abschließen.
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Kaffee-as-a-Service gibt es für heimische Unternehmen von J. Hornig Business | (c) J. Hornig
Kaffee-as-a-Service gibt es für heimische Unternehmen von J. Hornig | (c) J. Hornig
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Es soll auch Leute geben, die keinen trinken. Für viele Menschen ist Kaffee aber nicht nur eine Option, sondern ein Muss – vor allem während der Arbeit bzw. in den Pausen im Büro. Business-Gästen keinen Kaffee anbieten zu können ist sowieso ein absolutes No-Go. Unternehmen sind also gut beraten, die Kaffeeversorgung immer aufrechtzuerhalten. Und das in guter Qualität, denn schlechter Kaffee ist für viele bekanntlich noch schlimmer als kein Kaffee. Für alle Unternehmen – vom Startup bis zum Konzern – die niemals Gefahr laufen wollen, dass ihnen tatsächlich der Kaffee ausgeht, hat die Grazer Traditionsrösterei J. Hornig mit „J. Hornig Business“ ein Abo-Angebot – quasi Kaffee-as-a-Service. Referenzkunden sind etwa Parkside, Talent Garden, Mjam und moodley.

„Den großen Unterschied sehen wir in der Betreuung, Wartung und Problemlösung“

„Es ist ein Rundum-sorglos-Paket – von der Auswahl der perfekten Kaffeesorte über das Aufstellen der Maschine und der monatlichen automatischen Lieferung des Kaffees inklusive Reinigungsmittel“, sagt Victoria Spielberger, Brand Managerin bei J. Hornig. „Den großen Unterschied zur Selbstanschaffung sehen wir in der Betreuung, Wartung und Problemlösung. Egal was an der Maschine kaputt sein sollte, die Kosten trägt J. Hornig. Auch das Reinigungs- und Entkalkungsmittel ist bereits im Portionspreis beinhaltet“.

Das Abo ist bereits ab einem Portionspreis von € 0,28 erhältlich. Dieser Preis ist abhängig von den Portionen pro Tag sowie der Vertragsdauer. Drei verschiedene Kaffee-Vollautomaten-Modelle der Marke Jura stehen, je nach benötigter Kaffee-Menge, zu Verfügung. Diese werden für die Vertragsdauer verliehen. Um das beste Modell für das eigene Unternehmen zu finden, gibt es auch einen Online-Konfigurator. Daneben gibt es natürlich auch die Möglichkeit ein Kaffee-only-Abo abzuschließen, wenn das Unternehmen bereits über eine eigene Kaffeemaschine verfügt.

J. Hornig Business-Kund:innen können sich Fairtrade-Zertifikat holen

Die monatliche Bestellmenge wird dann vorab mit J. Hornig Business vereinbart. Und wenn man sich dabei verkalkuliert? „Manchmal kann es sehr schwer sein, die passende Menge zu berechnen. Wir empfehlen hier mit einer kleineren Vertragsmenge zu starten, ein Upgrade ist jederzeit möglich“, sagt Victoria Spielberger, „abgerechnet wird immer die vereinbarte Menge, sollte mehr benötigt werden kann dies zum selben Preis nachbestellt werden“.

Bleibt noch die Frage nach der am besten geeigneten Kaffeesorte. Hier kann vorab verkostet werden. „Es ist möglich aus all unseren Kaffeesorten zu wählen. Wir bieten auch Bio- und Fairtrade-zertifizierte Kaffees an. Der Preis ist derselbe, egal für welchen Kaffee das Unternehmen sich bei der Verkostung entscheidet“, erklärt Spielberger. Es gebe, wenn man sich für die entsprechenden Produkte entscheidet, zudem die Möglichkeit, als J. Hornig Business-Kunde ein Zertifikat bei Fairtrade zu beantragen und das in die interne Kommunikation einfließen zu lassen.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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