11.05.2021

IV: Industrie soll VC-Fonds für Startups aufsetzen

Die IV wünscht sich, dass Wien bis 2030 zu einer Startup-Metropole im Format von London oder Berlin wird.
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Georg Knill ist Präsident der Industriellenvereinigung © Alexander Müller/IV
Georg Knill ist Präsident der Industriellenvereinigung © Alexander Müller/IV

Die Industriellenvereinigung hat in einer eigenen Taskforce eine Zukunftsvision entwickeln lassen, in der Risikokapital für schnell wachsende Startups eine wichtige Rolle spielt. Bei der Finanzierung von Startups, die ganz am Anfang stehen, sei Österreich bereits sehr gut. Bei der Anschlussfinanzierung weniger. So weit der bekannte Befund, zu dem auch die Industrie-Taskforce unter Leitung von Stefan Borgas, CEO der RHI Magnesita, kam. Eine Empfehlung für die Industrie-Unternehmen in Österreich sei daher die Schaffung themenspezifischer VC-Fonds für die zweite und dritte Anschlussfinanzierung, so Borgas.

Anteil von VC am BIP verfünffachen

Bis 2030 soll Österreich nach der Vision der IV den Anteil an Risikokapital am BIP verfünffacht haben. Derzeit liege dieser Anteil bei nur 0,02 Prozent, Ziel müsse es sein, mit 0,1 Prozent zu europäischen Spitzenreitern aufzuschließen. Von der Politik fordert die Industrie unter anderem eine „Incentivierung von Unternehmen, Stiftungen und Pensionskassen“ für die Bereitstellung von Risikokapital. „Wien etabliert sich als „Leuchtturm“ mit internationaler Strahlkraft und wird als Europäische Startup-Metropole in einem Atemzug mit London, Berlin, München und Zürich genannt“, so der Wunsch der IV für das Jahr 2030.

Aufholjagd bei Digitalisierung und KI

Diese Wünsche, Forderungen und Empfehlungen hat die IV im Rahmen eines „digitalen Aktionsplans“ präsentiert, der in den vergangenen Monaten von der „Task Force Digitalisierung und KI“ erarbeitet wurde. In dem Prozess wurden Wissenschaft, Verwaltung und 50 IV-Mitgliedsunternehmen eingebunden. „Wir haben eine Aufholjagd vor uns“, sagte Borgas bei der Präsentation. „Österreichs Industrie ist im Bereich Digitalisierung etwas verstaubt“. Die Ziele der Regierung, bis 2030 im EU-Digitalisierungsindex DESI auf Platz 5 zu gelangen, ist der IV zu wenig ambitioniert. Derzeit befinde sich Österreich „im traurigen Mittelfeld“ (Platz 13), wie IV-Präsident Georg Knill bei der Präsentation sagte. „Bis zum Jahr 2030 soll Österreich zu den Top-3-Digitalisierungsvorreitern in Europa gehören. Das und nicht weniger muss das Ziel sein“.

Forderung einer E-ID für Unternehmen

Zu den obersten Prioritäten zählt Knill die Einführung einer E-ID, damit sich Nutzer und Unternehmen online nicht immer wieder neu registrieren müssen. „Es wird Zeit, dass wir mit einer deutlichen Weiterentwicklung der bereits bestehenden Handysignatur an den europäischen Standard anschließen – in 35 der 47 Länder in Europa befindet sich mindestens eine digitale Identitätslösung im Einsatz“, so Knill. Als zweiten Punkt griff der IV-Präsident Cybersecurity heraus. Cyberangriffe würden massive wirtschaftliche Schäden verursachen, wie Knill betonte. Er wünscht sich eine Weiterentwicklung des CERT (Computer Emergency Response Team Austria) zu einem nationalen Cybersecurity-Center nach dem Vorbild Estlands.

Bei der Förderung von Zukunftstechnologien wünscht sich die IV einen besonderen Fokus auf Künstliche Intelligenz. Während China Milliarden investiere, gäbe es in Europa bisher eher Lippenbekenntnisse, urteilte Knill. Konkrete Unterstützung wünscht sich die IV bei den Rahmenbedingungen. Jetzt sei der richtige Zeitpunkt, um für die Entwicklung von KI Rechtssicherheit zu schaffen, so Borgas.

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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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