24.08.2022

IV-Generalsekretär bekräftigt Ruf nach raschem Geld für Energiekonzerne und Co

Industriellenvereinigung-Generalsekretär Christoph Neumayer pocht in einem Interview auf eine Einigung zu Zahlungen an Unternehmen für die Umrüstung von Gas auf Kohle und Öl.
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Industriellenvereinigung-Generalsekretär Christoph Neumayer
Industriellenvereinigung-Generalsekretär Christoph Neumayer | (c) Industriellenvereinigung

Das Scheitern eines Verordnungsentwurfs anlässlich der Energiekrise gestern im Nationalrat sorgt weiter für Diskussionen. Die Gas-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung hätte unter anderem Vorgesehen, dass die 60 größten Gas-Verbraucher des Landes finanzielle Kompensationen für die Umrüstung ihrer Anlagen auf Kohle und Öl erhalten. Damit sollten rechtzeitig vor dem Winter Gas-Kapazitäten für Haushalte und kleine Unternehmen frei werden. Für die Verordnung wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament notwendig gewesen. Die SPÖ lehnte aber ab mit der Begründung, dass auch Energiekonzerne Zahlungen für die Umrüstung erhalten würden. Diese sollten aber stattdessen ihre Übergewinne durch die hohen Energiepreise für die Umrüstung nutzen.

Neumayer: „Die Betriebe erwarten, dass sie Rechtssicherheit bekommen“

In einem Interview im heutigen Ö1-Morgenjournal positionierte sich Industriellenvereinigung-Generalsekretär Christoph Neumayer klar auf Seiten der Regierung. „Die Betriebe erwarten, dass sie Rechtssicherheit bekommen“, sagt er. Dabei gehe es nicht nur um die Finanzierung, sondern auch die schnelle Genehmigung der neue Anlagen – Stichwort Föderalismus. Das große Thema sei der Faktor Zeit, meint Neumayer: „Wir stehen vor der Heizsaison und jede Woche, die wir gewinnen können, ist besser“.

Übergewinne der Energiekonzerne „ein anderes paar Schuhe“

Die Umrüstung sei sehr komplex und könne sehr kostenintensiv sein, leiste aber einen großen Beitrag für die Allgemeinheit. „Hier ist es legitim, dass dies unterstützend durch die öffentliche Hand begleitet wird“, so der IV-Generalsekretär. Die Diskussion um die „Windfall-Profits“ [Anm. Übergewinne durch den hohen Energiepreis] der Energiekonzerne sei „ein anderes paar Schuhe“. „Wir sollten das getrennt diskutieren“, meint Neumayer. Es sei „nicht hilfreich, dass Oppositionsparteien hier Dinge mit anderen Themen verknüpfen wollen“.

Er zeigt sich dabei überrascht über die Ablehnung des Gesetzesvorschlags durch die SPÖ, die im Vorfeld Zustimmung signalisiert hätte. Wenn es mit der Verordnung nun noch länger brauche, werde sich die Umrüstung „in manchen Fällen nicht ausgehen“.

Gewessler: SPÖ-Vorschlag nicht gesetzeskonform

Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) stellte indessen klar, dass der SPÖ-Vorschlag, Energiekonzerne mit Übergewinnen die Umrüstung aus eigenen Mitteln zahlen zu lassen, nicht mit dem geltenden Energielenkungsgesetz vereinbar sind. Es handle sich bei den voresehen Zahlungen nämlich nicht um Subventionen, sondern um einen Kostenersatz für Maßnahmen, die nicht aus betriebswirtschaftlichen Gründen, sondern auf Anordnung des Staates passieren würden.

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(c) Karin Hackl Wirtschaftsagentur Wien

Die Stadt Wien und die Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien haben die Einreichphase für ihr gemeinsames Finanzierungsinstrument Wiener Wachstum gestartet. Insgesamt stehen dafür sieben Millionen Euro Startkapital zur Verfügung. Ziel ist es, die Eigenkapitalbasis wachstumsorientierter Unternehmen zu stärken und ihnen die nächsten Entwicklungsschritte zu ermöglichen.

Bereits im April dieses Jahres wurde das Finanzierungsmodell angekündigt. Hinter der Initiative steht eine gemeinsame Gesellschaft der Wirtschaftsagentur Wien und der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien. Beide Partner stellen jeweils 3,5 Millionen Euro zur Verfügung.

„Mit Wiener Wachstum wollen wir KMU in kritischen Wachstumsphasen gezielt begleiten und Investitionen in Innovation, Internationalisierung sowie Technologie ermöglichen“, erklärt Martin Hauer, Generaldirektor der Raiffeisenlandesbank NÖ-Wien.

Wer kann sich bewerben?

Das Angebot richtet sich an Wiener Startups, Scaleups sowie KMU aus der Gesundheits- und Digitalwirtschaft. Dazu zählen beispielsweise Unternehmen aus den Bereichen Life Sciences, Medizintechnik, Pharma und Diagnostik sowie Software, Künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersecurity.

Voraussetzung ist unter anderem, dass die Unternehmen als Kapitalgesellschaft eingetragen sind, über ein tragfähiges Geschäftsmodell verfügen und seit „mindestens zwei bis drei Jahren“ eine Betriebsstätte in Wien haben. Unterstützt werden sollen insbesondere Vorhaben zur Skalierung, Internationalisierung, technologischen Weiterentwicklung oder Erweiterung von Produktionskapazitäten.

Keine klassische Förderung, sondern eine Beteiligung

Bei Wiener Wachstum handelt es sich nicht um eine klassische Förderung, sondern um eine Finanzierung. Die vereinbarte Summe wird vollständig an die Unternehmen ausbezahlt. Im Gegenzug führen erfolgreiche Unternehmen später einen vertraglich vereinbarten Anteil ihrer Gewinne an Wiener Wachstum zurück. Diese sollen künftig für weitere Unternehmensfinanzierungen eingesetzt werden und damit einen langfristigen Finanzierungskreislauf schaffen.

„Wir beschreiten mit Wiener Wachstum einen ganz neuen Weg abseits unserer bestehenden Fördermöglichkeiten“, erklärt Vizebürgermeisterin und Wirtschaftsstadträtin Barbara Novak. Die Finanzierung stärke die Eigenkapitalbasis der Unternehmen und werde flexibel an deren Anforderungen angepasst.

Pro Unternehmen sind Finanzierungen zwischen 100.000 und 500.000 Euro möglich. Dabei kommen beispielsweise direkte Unternehmensbeteiligungen oder eigenkapitalähnliche Finanzierungen, etwa in Form qualifizierter Nachrangdarlehen, infrage. Bei direkten Beteiligungen liegt die Beteiligungsquote bei maximal 25 Prozent. Der vorgesehene Beteiligungszeit beträgt sieben bis zehn Jahre mit einer klaren Exitstrategie. Die konkreten Konditionen werden individuell vereinbart.

Einreichungen ab sofort möglich

Interessierte Unternehmen können sich ab sofort über die Website der Wirtschaftsagentur Wien für eine Finanzierung bewerben. Eine fixe Einreichfrist gibt es nicht. Nach einer ersten Prüfung der eingereichten Unterlagen folgen Gespräche über ein mögliches Investment sowie eine vertiefte Unternehmensprüfung. Der gesamte Prozess kann laut Wirtschaftsagentur Wien vier bis sechs Monate dauern.

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