24.08.2022

IV-Generalsekretär bekräftigt Ruf nach raschem Geld für Energiekonzerne und Co

Industriellenvereinigung-Generalsekretär Christoph Neumayer pocht in einem Interview auf eine Einigung zu Zahlungen an Unternehmen für die Umrüstung von Gas auf Kohle und Öl.
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Industriellenvereinigung-Generalsekretär Christoph Neumayer
Industriellenvereinigung-Generalsekretär Christoph Neumayer | (c) Industriellenvereinigung

Das Scheitern eines Verordnungsentwurfs anlässlich der Energiekrise gestern im Nationalrat sorgt weiter für Diskussionen. Die Gas-Lenkungsmaßnahmen-Verordnung hätte unter anderem Vorgesehen, dass die 60 größten Gas-Verbraucher des Landes finanzielle Kompensationen für die Umrüstung ihrer Anlagen auf Kohle und Öl erhalten. Damit sollten rechtzeitig vor dem Winter Gas-Kapazitäten für Haushalte und kleine Unternehmen frei werden. Für die Verordnung wäre eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Parlament notwendig gewesen. Die SPÖ lehnte aber ab mit der Begründung, dass auch Energiekonzerne Zahlungen für die Umrüstung erhalten würden. Diese sollten aber stattdessen ihre Übergewinne durch die hohen Energiepreise für die Umrüstung nutzen.

Neumayer: „Die Betriebe erwarten, dass sie Rechtssicherheit bekommen“

In einem Interview im heutigen Ö1-Morgenjournal positionierte sich Industriellenvereinigung-Generalsekretär Christoph Neumayer klar auf Seiten der Regierung. „Die Betriebe erwarten, dass sie Rechtssicherheit bekommen“, sagt er. Dabei gehe es nicht nur um die Finanzierung, sondern auch die schnelle Genehmigung der neue Anlagen – Stichwort Föderalismus. Das große Thema sei der Faktor Zeit, meint Neumayer: „Wir stehen vor der Heizsaison und jede Woche, die wir gewinnen können, ist besser“.

Übergewinne der Energiekonzerne „ein anderes paar Schuhe“

Die Umrüstung sei sehr komplex und könne sehr kostenintensiv sein, leiste aber einen großen Beitrag für die Allgemeinheit. „Hier ist es legitim, dass dies unterstützend durch die öffentliche Hand begleitet wird“, so der IV-Generalsekretär. Die Diskussion um die „Windfall-Profits“ [Anm. Übergewinne durch den hohen Energiepreis] der Energiekonzerne sei „ein anderes paar Schuhe“. „Wir sollten das getrennt diskutieren“, meint Neumayer. Es sei „nicht hilfreich, dass Oppositionsparteien hier Dinge mit anderen Themen verknüpfen wollen“.

Er zeigt sich dabei überrascht über die Ablehnung des Gesetzesvorschlags durch die SPÖ, die im Vorfeld Zustimmung signalisiert hätte. Wenn es mit der Verordnung nun noch länger brauche, werde sich die Umrüstung „in manchen Fällen nicht ausgehen“.

Gewessler: SPÖ-Vorschlag nicht gesetzeskonform

Energieministerin Leonore Gewessler (Grüne) stellte indessen klar, dass der SPÖ-Vorschlag, Energiekonzerne mit Übergewinnen die Umrüstung aus eigenen Mitteln zahlen zu lassen, nicht mit dem geltenden Energielenkungsgesetz vereinbar sind. Es handle sich bei den voresehen Zahlungen nämlich nicht um Subventionen, sondern um einen Kostenersatz für Maßnahmen, die nicht aus betriebswirtschaftlichen Gründen, sondern auf Anordnung des Staates passieren würden.

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig

Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


Jetzt Nominieren oder Bewerben!

Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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