21.03.2024
VERKAUF

Iurio: Linde Digital übernimmt Mehrheit an Grazer LegalTech-Startup

Schon bisher war Linde Digital größter Anteilseigner am Grazer Startup Iurio. Nun übernimmt das Unternehmen die Mehrheit an dem LegalTech und hält 85 Prozent. Die beiden Gründer bleiben an Bord.
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Berthold Baurek-Karlic (Head of Development bei Linde Digital), Arnold Scherabon (Geschäftsführer IURIO), Benjamin Jentzsch (Geschäftsführer Linde Digital) und Patrick Hofmann (CTO IURIO) (c) Linde Verlag

Linde Digital ist eine Tochter des österreichischen Linde Verlags – und bekannt dafür, sich an vorwiegend heimischen LegalTech-Startups zu beteiligen. So war es auch beim Grazer Startup Iurio: Im Oktober 2022 erhielt das Startup ein Millioneninvestment.

Seit seiner Gründung im Jahr 2017 positioniert sich Iurio als Plattform, über die juristische Handlungen sicher umgesetzt werden können. Konkret biete Iurio eine „Collaboration Suite“ – sprich eine Online-Plattform – zum geschützten Austausch sowie zur Aufbewahrung kritischer Daten und Dokumente“ unter anderem für Unternehmen, Steuerberatende und Notariate.

Das Startup konnte unter anderem den Staat Liechtenstein als Kunden gewinnen. Dieser setzt die Plattform nun als E-Beurkundungsplattform zur Abwicklung von Notariatsakten ein.

Vor dem Exit: Millioneninvestment und staatlicher Großauftrag

Linde Digital übernahm mit dem eingangs erwähnten Investment im Oktober 2022 40 Prozent der Anteile an Iurio. Die investierte Summe lag im nicht genau bezifferten aber siebenstelligen Bereich – und wurde als „strategische Investition“ betitelt, die das schnelle Wachstum des Startups „stufenweise unterstützen und die Angebotspalette der Linde Digital GmbH für die gemeinsamen Zielgruppen verstärken“ soll.

Schon damals sollte die Technologie des Grazer Startups das Angebot der Linde-Tochter ergänzen: Der Fokus des LegalTech liege bis heute auf „sicherer Kommunikation für datensensible Branchen“, kommentierte Benjamin Jentzsch, Geschäftsführer und Eigentümer der Linde Digital GmbH, das damalige Millioneninvestment. Schon damals zählte Iurio Kund:innen in Österreich und Deutschland.

Vom Millioneninvestment zur Mehrheitsübernahme

Am heutigen Donnerstag kommuniziert die Linde Digital GmbH nun die Mehrheitsübernahme des Grazer Startups. Bislang hat Linde Digital 40 Prozent der Anteile gehalten. Durch den Ankauf von weiteren 45 Prozent wird Linde Digital zum Mehrheitseigentümer und hält insgesamt nun 85 Prozent der Unternehmensanteile.

Die restlichen Anteile liegen bei den Iurio-Co-Foundern Arnold Scherabon (10 Prozent) – er ist als CEO tätig – und CTO Patrick Hofmann (5 Prozent). Vor der Übernahme hielten beide Co-Founder noch 30 Prozent der Unternehmensanteile. Beide verbleiben in ihren bisherigen Posten im Unternehmen.

„Diese Akquisition ist die Krönung unserer harten Arbeit und ein Beweis für die hohe Qualität unserer Gründungsidee und der entwickelten Lösung. Es ist schön zu sehen, wie Gründer und Investor einander ergänzen und unsere Technologien im Markt aufblühen“, sagt Co-Founder und CTO Hofmann.

CEO Scherabon meint indes: „Als Gründer und Geschäftsführer ist es eine große Freude zu sehen, wie unsere Vision realisiert wird. Dieser Exit ist nicht nur eine persönliche Bestätigung, sondern auch ein klares Signal an den Markt, dass Iurio an der Spitze der europäischen Technologie steht.“

Ziel sei EU-Marktführerschaft im Softwarebereich

„Das Team von Iurio leistet großartige Arbeit, wir wollen es nicht umstellen, sondern ergänzen. Wir werden die Iurio-Plattform intensiv weiterentwickeln und viel tiefer in die digitale Produktwelt von Linde integrieren“, so Benjamin Jentzsch, Geschäftsführer von Linde Digital.

Langfristig wolle man Iurio zu einem sicheren europäischen Softwaremarktführer für professionelle Kollaboration zwischen Berater:innen und ihrem Klientel entwickeln: „Das Produkt hat enormes Skalierungspotenzial in verschiedenen Branchen und Regionen und kann für Linde auch ein Hebel zur Expansion im EU-Ausland werden.“

Linde Digital bereits an Blockpit beteiligt

Seit seiner Gründung 2022 positioniert sich Linde Digital als strategischer Investor für LegalTech, Economy und Taxes, heißt es in einer Aussendung. So sei man unter anderem als „Geldgeber und strategischer Partner […] an den Jungunternehmen Blockpit, sproof und Cybertrap beteiligt“. Strategisch sei auch das Doctracker-Tool des Wiener Startups Cybertrap in die Plattform von Iurio integrierbar: Mit dem digitalen Wasserzeichen von Cybertrap ließe sich die Distribution eines Dokumentes lückenlos nachverfolgen, heißt es.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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