13.03.2026
WIRTSCHAFTSSTANDORT

IT:U präsentiert neues Konzept für mehr akademische Spinoffs in Österreich

Ein aktuelles Positionspapier der Interdisciplinary Transformation University (IT:U) analysiert internationale Best Practices für geistiges Eigentum. Ziel ist es, universitäre Forschung schneller in wirtschaftliche Wertschöpfung zu übersetzen.
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(c) IT:U

Im Rahmen der Erarbeitung der österreichischen Hochschulstrategie 2040 rückt die Verwertung akademischer Forschung in der Innovationspolitik zunehmend in den Fokus. Obwohl österreichische Universitäten zentrale Quellen für technologische Innovationen darstellen, schöpft die Anzahl der akademischen Ausgründungen ihr Potenzial derzeit noch nicht voll aus. Ein wesentliches Problem bei heimischen Spinoffs ist die fehlende Transparenz: Laut dem BMFWF-Ausgründungsrahmen 2024 geben 69 Prozent der befragten Ausgründungen an, keine definierten Richtlinien ihrer jeweiligen Hochschule zu kennen.

Neues Positionspapier

Die in Linz ansässige Interdisciplinary Transformation University (IT:U) hat nun ein Positionspapier veröffentlicht, das internationale Modelle zum Umgang mit geistigem Eigentum (IP) und akademischen Spinoffs analysiert. Ziel des Berichts ist es, aufzuzeigen, wie Forschung künftig systematischer in wirtschaftliche und gesellschaftliche Wertschöpfung transformiert werden kann.

„Universitäten werden künftig stärker daran gemessen werden, ob aus Ideen auch Unternehmen entstehen können“, erklärt Daniel Cracau, Director Outreach & Startups an der IT:U. Als noch junge Universität wolle die IT:U diese Chance nutzen, um von Beginn an klare und gründungsfreundliche Rahmenbedingungen zu etablieren. Die IT:U ist eine der ersten öffentlichen Universitäten in Europa, die sich ausschließlich der digitalen Transformation widmet. Mit einem integrativen, projektbasierten Ansatz sollen Studierende interdisziplinär ausgebildet werden, um später Wirtschaft und Industrie voranzutreiben.

Drei Ansätze für effizienteren Technologietransfer

Um Forschung wirksamer in Gründungen zu überführen, definiert das Papier drei komplementäre Kernansätze: eine offene Diffusion von Technologien, schlanke sowie investorenkompatible Standardregelwerke für IP und Beteiligungen, sowie umfassende Ökosystem-Ansätze. Bei letzteren sollen Venture Builder, Fonds und Universitäten gemeinsam an der Entwicklung von Ausgründungen arbeiten. Als internationale Referenzmodelle nennt der Bericht unter anderem die ETH Zürich sowie den Venture Builder Chalmers Ventures.

Markus Wanko, Managing Director von XISTA, betont in diesem Zusammenhang, dass neue Einrichtungen wie die IT:U den Umgang mit Gründern neu denken können. Dabei müsse das Rad nicht neu erfunden werden; vielmehr gehe es darum, aus internationalen Erfahrungen zu lernen und diese auf den institutionellen Kontext zu übertragen.

Neben spezifischen Regelwerken sei laut der IT:U vor allem der Aufbau einer sichtbaren Entrepreneurship-Kultur entscheidend. Dazu zählen frühe Gründungserfahrungen für Studierende und Forschende sowie die Vernetzung mit bestehenden Startup- und Venture-Ökosystemen.

Die IT:U selbst plant bis zum Jahr 2027 die Entwicklung einer eigenen IP-Policy und eines institutionellen Rahmens für Spinoffs. Das veröffentlichte Positionspapier soll dabei als Diskussionsgrundlage für diesen Prozess und als Beitrag zur Weiterentwicklung des österreichischen Innovationssystems dienen.

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18.06.2026

Brief an Sporrer: Wundsam, Klinger, Hansmann und Co. drängen auf praxisnahe Umsetzung von EU Inc.

Mit einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer fordert das heimische Startup-Ökosystem sich für eine starke und moderne Ausgestaltung der EU Inc. einzusetzen und warnt vor einer Verwässerung durch "nationale Partikularinteressen".
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Hannah Wundsam, Hansi Hansmann, Kilian Kaminski, Alexander Klinger, Oliver Holle, Verena Eugster, Hans Harrer & Georg Kopetz

Die Verhandlungen zur langersehnten EU Inc. biegen auf die Zielgerade ein. Auf Basis des Kommissionsentwurfs vom 18. März 2026 geht es nun um die finale architektonische Ausgestaltung der neuen europäischen Rechtsform. In dieser entscheidenden Phase wendet sich AustrianStartups gemeinsam mit führenden Vertreter:innen aus Wirtschaft, Praxis und Lehre in einem offenen Brief an Justizministerin Anna Sporrer. Die zentrale Sorge des Ökosystems: Das Projekt könnte durch das Lobbying nationaler Partikularinteressen ausgehöhlt werden.

Unterzeichnet wurde das Schreiben unter anderem von Hans Harrer (Senat der Wirtschaft), Business Angel Johann (Hansi) Hansmann, EU-INC-Initiator Andreas Klinger, Oliver Holle (Speedinvest), Kilian Kaminski (refurbed), Verena Eugster (Junge Wirtschaft) und Georg Kopetz (TTTech).

Wachstumsunternehmen brauchen den europäischen Binnenmarkt

Hintergrund des Vorstoßes ist die zunehmend kritische globale Wettbewerbsfähigkeit Europas. Ohne eine sofortige Steigerung der Produktivität und Innovationskraft, so der Tenor des Schreibens mit Verweis auf den Draghi-Report, müsse Europa langfristig zwischen Wohlstand, sozialer Absicherung und geopolitischer Souveränität wählen. Für heimische Startups, die laut aktuellen Daten rund 42 Prozent ihres Umsatzes im Ausland erzielen, sei ein funktionierender europäischer Standard daher eine unmittelbare Standortfrage, betont man im Schreiben.

Hannah Wundsam, CEO von AustrianStartups, hebt dabei die Notwendigkeit eines echten Binnenmarkts hervor: „Freie Sitzwahl ist kein Schlupfloch, sondern das Fundament eines funktionierenden europäischen Standards. Wenn Gründerinnen und Gründer zwar ein gemeinsames Label bekommen, aber de facto wieder 27 unterschiedliche Einstiegspunkte vorfinden, verfehlt die EU Inc. einen wesentlichen Teil ihres Ziels.“ Ohne diese Standardisierung drohe eine weitere Abwanderung in ausländische Rechtsformen, wie etwa die in der Skalierungsphase häufig genutzte US-amerikanische Delaware Inc.

Drei konkrete Forderungen für die EU Inc.

Um einen derartigen Fleckerlteppich zu verhindern, ersuchen die Unterzeichner:innen das Justizministerium, sich auf europäischer Ebene für drei Punkte einzusetzen:

  1. Die freie Wahl des Registrierungssitzes innerhalb der EU muss gewahrt und durch ein striktes Nicht-Diskriminierungsprinzip rechtlich abgesichert bleiben.
  2. Die Rechtsform soll ohne Umsatzgrenzen oder künstliche Größenbeschränkungen für alle Unternehmen uneingeschränkt offenstehen.
  3. Es bedarf eines zentralen digitalen Registers für volldigitale Gründungen innerhalb von 48 Stunden inklusive direkter Kontoeröffnung sowie strenger KYC/AML-Standards zur Geldwäscheprävention.

Kapitalbeschaffung und Skalierung erleichtern

Neben operativen Erleichterungen geht es im Kern auch um den Zugang zu Wachstumskapital. Investor Johann (Hansi) Hansmann betont: „Die EU Inc. ist nicht nur für Gründerinnen und Gründer ein Wachstumsmotor, sondern macht es auch für Investoren leichter zu investieren. Wir müssen alles tun, um Zugang zu Kapital leichter zu machen, und die EU Inc. ist ein wichtiger Baustein dazu.“

EU-Inc.-Initiator Andreas Klinger warnt abschließend vor den geopolitischen Folgen für den Standort: „Kein europäisches Land ist alleine groß genug, um gegenüber den USA und China wettbewerbsfähig zu sein. Nur paneuropäisch haben unsere Gründer:innen eine Chance. Entweder Österreichs Unternehmer:innen haben in ihrem eigenen Land die Möglichkeit, von den besten Investoren der Welt Geld zu bekommen, oder sie werden dorthin gehen, wo das möglich ist. EU–INC ist der paneuropäische Standard, der die Möglichkeit schafft, auch von Österreich aus Weltführer zu bauen.“

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