30.09.2019

ITSV und weXelerate feiern Zusammenarbeit mit Welcome Party

Vergangene Woche luden das weXelerate und die IT-Services der Sozialversicherung GmbH (ITSV) zur Welcome Party ins weXelerate. Zahlreiche Gäste waren gekommen, um die Kooperation zwischen dem Startup- und Innovationshub und dem IT-Dienstleister der österreichischen Sozialversicherung offiziell zu feiern.
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ITSV
© Philipp Lipiarski

Die Kooperation zwischen der IT-Services der Sozialversicherung GmbH (ITSV) und dem Startup- und Innovations-Hub weXelerate ist schon länger bekannt – sie besteht schon seit März. Nach einer ersten Eingewöhnungsphase fand nun die offizielle Welcome Party im weXelerate statt. Zahlreiche Gäste waren gekommen, um die Zusammenarbeit offiziell zu feiern.

+++ ITSV kooperiert mit Innovations- und Startup-Hub weXelerate +++

Digitale Transformation

Als Gastgeber des Abends verwies Avi Lifshitz, CEO und Co-Founder des weXelerate, in seiner Begrüßungsrede auf die Notwendigkeit, das sich Unternehmen mit der digitalen Transformation auseinandersetzen müssen. Dahingehend bestehe laut Lifshitz aber noch großer Aufholbedarf.

Eine aktuelle Studie von PwC, die unter 2100 CEOs von Global Playern durchgeführt wurde, hätte nämlich zu Tage gebracht, dass 55 Prozent der Befragten die digitale Transformation in ihren Unternehmen nicht ausreichend abgebildet sehen. Eine stärkere Auseinandersetzung mit Innovation sei daher unumgänglich. Die ITSV hätte dies bereits sehr früh erkannt, so Lifshitz, der die Zusammenarbeit begrüßte.

Kooperation mit Startups

Durch die Kooperation mit weXelerate möchte die ITSV künftig mit den im Hub ansässigen Startups in engen Austausch treten. Der IT-Servicedienstleister ist bist dato mit drei Startups eine Kooperation eingegangen. Dazu zählen txture, Naboto – Not another booking tool sowie Mostly AI. Die weitreichendste Zusammenarbeit bestehe laut ITSV-Geschäftsführer Hubert Wackerle mit dem AI-Startup MostlyAI.

Erste Projekte mit ITSV bereits in Umsetzung

Das Wiener Startup MostlyAI hat sich auf die Erzeugung von synthetischen Daten für Unternehmen spezialisiert, um diese DSGVO-konform für eine weitere Datenanalyse aufzubereiten. Im Bereich des Gesundheitswesen eine Grundvoraussetzung, um datengetriebene Innovationen voranzutreiben.

Wie Alexandra Ebert, bei MostlyAI zuständig für Client Relations und External Affairs, im Rahmen der Veranstaltung betonte, seien mit der ITSV bereits konkrete Projekte in Umsetzung. Dazu zählt beispielsweise eine KI-gestützte Erstattung von Wahlarztkosten, um diese stärker zu automatisieren. Zum Einsatz kommt unter anderem Texterkennung, die relevante Lösungen plausibilisiert, wodurch der Bearbeitungsprozess beschleunigt werden kann.

Familienzusammenführung der Gebietskrankenkassen

Neben der Vorstellung der Projekte und einem neuen Image-Film der ITSV wurde zudem die Zusammenlegung der Sozialversicherungen thematisiert. Diese wurde von der letzten Bundesregierung im Herbst 2018 beschlossen.

Mit 1. Jänner 2020 wird aus den neun Gebietskrankenkassen die Österreichische Gesundheitskasse (ÖKG). Bernhard Wurzer, Generaldirektor der neu geschaffenen Gesundheitskasse, erläuterte gegenüber dem brutkasten, dass für die „Familienzusammenführung“ die Vorbereitungen auf Hochtouren laufe. Die reibungslose Zusammenarbeit mit der ITSV sei dahingehend ein wichtiger Schritt.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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