03.07.2019

ITSV kooperiert mit Innovations- und Startup-Hub weXelerate

Die IT-Services der Sozialversicherung GmbH setzen auf Artificial Intelligence, um Prozesse und Services rascher, effizienter und kundenfreundlicher zu gestalten. Um Innovationen künftig weiter voranzutreiben ist das Unternehmen nun mit dem Innovations- und Startup-Hub weXelerate eine Kooperation eingegangen.
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ITSV
(c) Dieter Sajovic: v.l.n.r.: Die ITSV Geschäftsführer Hubert Wackerle und Erwin Fleischhacker
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Das Thema AI gewinnt in der Sozialversicherung immer mehr an Bedeutung. Die ITSV, ein Technologieunternehmen das die IT-Aktivitäten der österreichischen Sozialversicherung steuert und koordiniert, hat diesbezüglich bereits erste Projekte in Umsetzung. Dazu zählt beispielsweise eine KI-gestützte Erstattung von Wahlarztkosten, um diese stärker zu automatisieren. Zum Einsatz kommt unter anderem Texterkennung, die relevante Lösungen plausibilisiert, wodurch der Bearbeitungsprozess laut ITSV beschleunigt werden kann. Um Innovationen in diesem Bereich weiter zu forcieren, ist die ITSV nun eine Kooperation mit dem Innovations- und Startup Hub weXelerate eingegangen.

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Schwerpunkt auf AI

Durch die Kooperation mit weXelerate möchte die ITSV künftig mit den im Hub ansässigen Startups in engen Austausch treten. Hubert Wackerle, einer der beiden Geschäftsführer der ITSV, verweist dabei auf den Bereich AI: „Die ITSV GmbH ist der Digitalisierungs-Enabler im österreichischen Gesundheitswesen und führend im technologischen Wandel. Um diese Stärken langfristig auszubauen, kooperieren wir mit weXelerate und setzten hier besonders auf Projekte im Bereich Artificial Intelligence (AI). Daher freuen wir uns über die Zusammenarbeit mit mehreren Startups und in diesem Zusammenhang ganz besonders mit Mostly AI, die Spezialisten im Bereich künstlicher Intelligenz sind.“

ITSV

Zusammenarbeit mit Mostly AI

Das Wiener Startup Mostly AI hat sich auf die Erzeugung von synthetischen Daten für Unternehmen spezialisiert. Ende letzten Jahres erhielt das Startup für das weitere Wachstum rund eine Million Euro Kapital von 42cap und Push Ventures (der brutkasten berichtete). In der künftigen Kooperation mit der ITSV sieht Michael Platzer, CEO von Mostly AI, einen erheblichen Mehrwert für sein Startup: „Der Markt für KI-basierende synthetische Daten muss erst entwickelt werden, da er in dieser Form noch nicht existiert. Dies ist für uns eine sehr spannende Herausforderung und die Unterstützung der ITSV GmbH ist für uns ein großer Gewinn.“

ITSV kooperiert bereits mit Startup aus Batch 3

Awi Lifshitz, Co-Founder und Geschäftsführer von weXelerate, verweist auch auf die bereits bestehende Zusammenarbeit zwischen der ITSV und dem Innsbrucker Startup Txture, das sich auf Cloud-Transformation großer IT-Landschaften spezialisiert hat: „Die ITSV arbeitet an einigen der sensibelsten und maßgeblichsten IT-Plattformen des Landes, die alle Österreicherinnen und Österreicher betreffen. Neben Mostly AI kooperiert das IT-Unternehmen auch mit Txture aus unserem dritten Batch. Die Basis für erfolgreiche Innovationsprojekte wurde hier in Rekordzeit gelegt. ITSV versteht es hervorragend, unser Ökosystem zu nutzen, das zeigen die raschen und konkreten Projektfortschritte.“


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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