13.08.2021

It’s a match: Wie Senior Experts von ASEP Startups unterstützen

Im Austrian Senior Experts Pool (ASEP) tummeln sich erfahrene Unternehmer, Führungskräfte und Experten aus vielen unterschiedlichen Branchen, die ihr während ihrer aktiven Berufslaufbahn gesammeltes Know-how an die nächste Generation weitergeben wollen.
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asep und usepat
ASEP Senior Expert Michael Klemen und die beiden usePAT-Gründer Georg Heinz und Stefan Radel im brutkasten Talk mit Michaela Schellner, Chefredakteurin brutkasten Wirtschaft.

Seit mehr als 30 Jahren reichen die Senior Experts von ASEP ihre Erfahrung an Startups, Gründerzentren, Familienbetriebe, KMUs und EPUs, NGOs und NPOs sowie an Städte und Gemeinden weiter, weil „es schade wäre, wenn das über einen langen Zeitraum angesammelte Wissen am Golfplatz vertrocknet“, wie Michael Klemen im brutkasten-Talk schildert. Er ist einer dieser 160 Experten, die mittlerweile in Pension sind und jene notwendigen Voraussetzungen und Qualifikationen mitbringen, die für eine Mitgliedschaft im Verein notwendig sind.

ASEP: Breite Branchen-Erfahrung & vielfältige Persönlichkeiten

„Ich komme aus der Informationstechnologie und habe mein Leben lang für große Konzerne im Bereich Business Development gearbeitet. Dadurch habe ich mir ein großes Spektrum an Projekt- und Technologie-Know-how angeeignet“, so Klemen weiter. Andere Kollegen wiederum bringen breite Erfahrung in den Bereichen Finanzierung, Förderungen, Umgang mit Investoren, Organisationsmanagement, digitale Transformation, Marketing oder Vertrieb mit. Außerdem legt man großen Wert auf vielfältige Persönlichkeiten, die in unterschiedlichen Unternehmensgrößen und Strukturen tätig waren. So gelingt es dem unabhängigen Verein, für den Gewinnmaximierung nicht an oberster Stelle steht, einen sinnvollen Beitrag für Wirtschaft und Gesellschaft zu leisten. Die in Rechnung gestellten Honorare sind fair kalkuliert und im eigentlichen Sinne als Aufwandsentschädigung zu sehen, betont man bei ASEP. Viele Experten engagieren sich darüber hinaus auch ehrenamtlich zum Beispiel als Lernpaten von Jugendlichen, als Mentor für Lehrlinge und als Betreuer von Schulabgängern.

ASEP Senior Experts punkten mit Offenheit

Besonders wichtig ist es ASEP, an dessen Spitze Präsident und Geschäftsführer Gerhard Hirt steht, auch, die vorhandene Unabhängigkeit hervorzuheben. Man könne rasch und flexibel agieren und sei ein verantwortungsvoller Ansprechpartner, der je nach Bedarf auch auf das Wissen der anderen Senior Experts zurückgreifen kann. Zuverlässigkeit, Offenheit und Gelassenheit im Umgang miteinander verstünden sich von selbst. Und genau diese Offenheit haben auch die beiden usePAT-Gründer Georg Heinz und Stefan Radel sehr geschätzt – mittlerweile bezeichnen sie die Zusammenarbeit mit ihrem Mentor Michael Klemen sogar als freundschaftlich.

Die beiden Wiener haben ihr auf Ultraschall-basierte Messungen in industriellen Flüssigkeiten spezialisiertes Unternehmen im Jahr 2018 gegründet, bereits mehrere Investments eingesammelt und waren aufgrund ihrer beruflichen Vorerfahrung in Feldern wie Businessplanerstellung oder Organisations-Strukturen sattelfest.

Was aber schwierig war, war die Kontaktaufnahme mit großen internationalen Firmen und potenziellen Kunden, wie Heinz erklärt: „Im Rahmen unserer Finanzierungsrunden konnten wir einiges an Know-how von unseren Business Angels mitnehmen. Aufholbedarf hatten wir aber noch, wenn es um Themen wie die langfristige Zusammenarbeit mit internationalen großen Organisationen ging und wie man diese auf sich aufmerksam machen kann, da war ASEP und insbesondere Michael als unser Experte eine große Hilfe für uns.“

Matchmaking nach Angebot und Nachfrage

Damit diese Hilfe auch bestmöglich zur Verfügung gestellt werden kann, matcht ASEP Gründer und Experten je nach vorhandenen Bedürfnissen. „Wir haben in einem ersten Treffen gesagt, was wir brauchen und wo wir uns Unterstützung wünschen und sind so mit dem Michael zusammengekommen“, beschreibt Heinz den Auswahlprozess und ergänzt: „Darüber sind wir bis heute sehr froh, denn es hat von Anfang an gepasst.“ Und auch Klemen schwärmt von der Zusammenarbeit mit usePAT: „Oft braucht es eine Warm-up-Phase um sich mit Gründern abzustimmen. In dem Fall war das aber gar nicht so, denn ich habe sofort verstanden, worum es Georg und Stefan gegangen ist. Ich habe von Anfang an enormes Potenzial in dieser Technologie gesehen und damit waren wir sofort auf einer Wellenlänge.“ Für Stefan Radel hat ASEP durch seine Struktur im Vergleich zu anderen Beratungsangeboten ein ganz besonderes Alleinstellungsmerkmal: „Es gibt ein 1:1 Verhältnis zwischen dem Startup und dem Experten. Michael ist, wenn er uns berät, zu 100 Prozent für uns da und schenkt uns seine volle Aufmerksamkeit. Und das ist schon ein Unterschied zu anderen Beratern, die man sonst so im Startup-Umfeld trifft.“

usePAT auf dem Weg zum Hidden Champion

Eine Zusammenarbeit mit ASEP eignet sich für Gründer in jedem Stadium – sowohl ganz junge, als bereits jene mit mehr Berufserfahrung können profitieren. „Das Angebot ist aufgrund seiner Breite extrem zielgenau“, ist Heinz überzeugt. Ein weiterer Vorteil aus Sicht von Klemen ist, dass man sich als Senior Expert nichts mehr beweisen müsse, weil man seine Erfahrungen schließlich schon gemacht habe. „Wir geben Tipps und Hinweise und zeigen die mögliche Richtung auf. Wie die Gründer dann damit umgehen und ob sie die richtigen Schritte setzen, bleibt ihnen selbst überlassen. Fest steht nur, gehen müssen sie den Weg selbst – das übernehmen wir nicht“, macht Klemen deutlich.

usePAT geht diesen Weg gerne, Radel im Talk mit dem brutkasten abschließend betont: Wir haben in den vergangenen drei Jahren daran gearbeitet, unsere Bekanntheit zu steigern, was uns auch gut gelungen ist. Wir bewegen uns in einem breiten Anwendungsfeld von Pharma über Lebensmittel bis hin zu Abwasser und arbeiten natürlich weiter hart daran, als Unternehmen entwicklungsfähig zu bleiben. Unser Ziel ist es, Teil dieser in Österreich bereits vorhandenen Hidden Champion-Bewegung zu sein und jeder nächste Schritt muss in diese Richtung führen.“

Den gesamten brutkasten-Talk mit Michael Klemen, Georg Heinz und Stefan Radel gibt’s nachfolgend entweder als Video zum Nachsehen oder als brutcast zum Nachhören.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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