25.05.2022

Ukrainer:innen mildern IT-Fachkräfte-Problem bislang nicht

Die Hoffnung der Branche, dass viele IT-Fachkräfte unter den ukrainischen Geflüchteten sind, wird nicht erfüllt. Der brutkasten fragte nach.
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Unter den ukrainischen Geflüchteten in Österreich sind noch wenige IT-Fachkräfte
Unter den ukrainischen Geflüchteten in Österreich sind noch wenige IT-Fachkräfte | (c) nAdobe Stock - pronoia

Nach Beginn der russischen Invasion in der Ukraine im März war in der heimischen IT-Branche die Hoffnung groß, dass der Krieg für sie zum sprichwörtlichen Glück im Unglück im IT-Fachkräfte-Thema werden würde. Zumindest einige der landesweit nach Schätzungen rund 24.000 offenen IT-Stellen wollte man mit ukrainischen Geflüchteten besetzen. Doch mehr als zwei Monate nach beginn des Krieges scheint sich dieser Wunsch nicht zu realisieren.

Zwar liegen noch keine konkreten Zahlen zur beruflichen Qualifikation der geflüchteten vor. Vom AMS heißt es gegenüber dem brutkasten auf Anfrage: „Wir verfügen leider noch nicht über valide Daten, die eine belastbare Aussage zu den Qualifikationen der aus der Ukraine geflüchteten Personen ermöglichen würden“. Doch legt etwa das bislang geringe Interesse an einem entsprechenden Programm des waff (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds) nahe, dass unter den geflüchteten weniger IT-Fachkräfte sind, als erhofft.

„Bislang nur sehr wenige höchstqualifizierte MINT-Fachkräfte“

„Unter den ukrainischen Flüchtlingen in Wien sind bislang nur sehr wenige höchstqualifizierte MINT-Fachkräfte, trotzdem betreut die Beratungseinrichtung des waff erste Flüchtlinge mit sehr hohen Qualifikationen“, heißt es von waff-Sprecher Johann Baumgartner auf Anfrage des brutkasten. In der Beratungseinrichtung werde versucht, die Geflüchteten nach einer Kompetenzfeststellung mit Wiener Unternehmen zusammenzubringen. „Dabei werden die potenziellen Kandidaten auf das Vorstellungsgespräch vorbereitet, auch bei Anerkennungs- und Nostrifizierungsverfahren  werden die Flüchtlinge unterstützt“, so Baumgartner.

Aktuell 830 ukrainische Geflüchtete mit Beschäftigungsbewilligung in Wien

Derzeit stehen sehr viele Geflüchtete (noch) nicht für den Arbeitsmarkt zu Verfügung. Wie aus Zahlen des waff hervorgeht, sind von den mehr als 21.500 ukrainischen Flüchtlingen in Wien aktuell rund 1.500 Personen beim AMS vorgemerkt, davon etwa 85 Prozent Frauen. Rund 830 haben die Beschäftigungsbewilligung bislang erhalten. Viele der Geflüchteten sind allerdings Kinder und kommen somit gar nicht infrage.

Genauer erläutert das Peter Huber vom Wirtschaftsforschungsinstitut Wifo, dem Zahlen für ganz Österreich vorliegen. „Generell sind rund die Hälfte der Geflüchteten noch unter 18 Jahre alt, rund ein Viertel im Pflichtschulalter. Viele dieser Personen sind noch in Ausbildung und werden daher kaum arbeiten. Hier ist die Frage eher, wie man ihre Ausbildung sicher stellt“, so der Ökonom gegenüber dem brutkasten. Der Frauenanteil liege bei rund 70 Prozent, wobei viele davon Betreuungspflichten hätten und nun quasi Alleinerzieherinnen seien, weil ihre Männer in der Ukraine geblieben sind. Das erschwere die Arbeitsaufnahme.

Entlastung bei IT-Fachkräfte-Mangel „allenfalls mittelfristig zu erwarten“

Die Geflüchteten würden derzeit vor allem in Saisonjobs Arbeit finden, wobei die Anstiege der Beschäftigten im Vergleich zur Zahl an Geflüchteten noch gering sei. „Im April 2022 waren insgesamt nur um rund 1553 mehr Ukrainier:innen in Österreich beschäftigt als im April 2021“, sagt Huber. Die höchsten Zuwächse – jeweils auch nur im dreistelligen Bereich – gab es im Tourismus (+439), im Handel (+200) und im Gesundheits- und Sozialwesen (+178).

„Das ist auch nicht sehr überraschend. Die Geflüchteten müssen vor der Arbeitsaufnahme einmal ihren Wohnort finden, die Betreuung ihrer Kinder sicherstellen und viele andere Lebensbereiche regeln. Erst dann können sie mit der Arbeitssuche beginnen. Es ist daher nicht damit zu rechnen, dass diese Zuwanderung eine unmittelbare Entlastung bei der gegenwärtig immer wieder kolportierten Arbeitskräfteknappheit bringt. Das wäre allenfalls mittelfristig zu erwarten“, analysiert Huber.

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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