17.08.2020

Niemand „verdient“ es, Milliardär zu sein!

Ist Reichtum unmoralisch? Dieser einfach anmutenden, aber dennoch so komplexen gesellschaftlichen Frage, geht Mic Hirschbrich in seiner aktuellen Kolumne nach.
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Reichtum
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Reichtum lässt die wenigsten kalt. Erst dieser Tage vernahmen wir kritische Töne dazu auf unterschiedlichen Niveaus. Von den dumpfen, in antisemitische Codes gekleideten Forderungen nach einem „Aus des Großkapitals“ und Rufen wie „weg mit Soros, weg mit Rothschild, weg mit Rockefeller“ einer politisch noch unbekannten Aspirantin bis hin zu niveauvoll reflektierten Diskussionen im Rahmen des Symposiums der Salzburger Festspiele. Hofmannsthals Stück „Jedermann“ vom Sterben des reichen Mannes, lädt ein, sich auch über 2000 Jahre nach Platos und Senecas Tod, dem Thema „Reichtum und Gerechtigkeit“ zu widmen.

Selbst Zuckerberg hält seinen Reichtum für unethisch.

„Niemand verdient es, Milliardär zu sein.“ Mit dieser Aussage überraschte Mark Zuckerberg, als er auf sein Vermögen von 86 Milliarden Dollar angesprochen wurde, was den 36-jährigen zum fünft-reichsten Menschen des Planeten macht. „No one deserves to have that much money“, sagte er konkret. (Die genaue Übersetzung ist hier relevant, weil das Englische „to deserve“ sprachlich nicht zwingend einen monetären Bezug kennt, während das Deutsche „verdienen“ sowohl das finanzielle aber auch das moralische Verdienst meinen kann.) Aber worum geht´s bei der Frage?

Ist Reichtum unmoralisch?

In vielen politischen Debatten bekommt man den Eindruck vermittelt, Reichtum sei etwas Unmoralisches. Oft wird dies untermauert mit Statistiken. Es heißt dann zum Beispiel, ein Prozent der Weltbevölkerung besäßen fast die Hälfte des globalen Vermögens, während 2/3 der Menschheit zusammen nur fünf Prozent besäßen. Nur ist das in Beziehung setzen dieser Zahlen richtig? Die Armut der einen dem materiellen Erfolg der anderen gegenüberzustellen?

Google zum Beispiel entwickelt eine Suchmaschine, die in vielen Ländern über 90 Prozent Marktanteil hat. Keiner zwingt die User zur Nutzung von Google. Aber weil diese sich freiwillig dazu entscheiden, verdient die Mutter Alphabet Inc. sehr gut und macht die Gründer zu Milliardären. Facebook ist eine Plattform mit 2,3 Milliarden aktiven Usern. Und Amazon wird bald 300 Milliarden US-Dollar Umsatz machen, weil wir alle dort aus freien Stücken einkaufen. Der Reichtum der Gründer kommt daher, da diese in der Lage sind, Technologie zu bauen, die Milliarden an Menschen gerne kaufen oder nutzen. Ist es also legitim, dass Firmen, die ein Drittel der Weltbevölkerung erreichen und als Kunden binden können, reich werden und ihre Gründer zu Milliardären machen?

Nein, sagen viele. Es sei nicht legitim, da z.B. in den USA 40 Millionen Menschen unter der Armutsgrenze leben und viele nur mit zwei Jobs ihr Auslangen finden würden. Menschen könnten nichts dafür, arm oder im falschen Land geboren zu werden oder keinen Zugang zu Bildung zu erhalten. Würde man Milliardäre und Millionäre höher besteuern, könnte man diesen armen Menschen etwas abgeben und das Steuersystem somit gerechter gestalten. Nun wird fast jeder dem Grundsatz zustimmen, dass jeder Mensch ein Anrecht auf eine Grundversorgung und ein würdevolles Leben hat, unabhängig von seiner Leistungsfähigkeit und seinem Schicksal. Aus diesem Blickwinkel heraus, hat sich in Europa der soziale Wohlfahrtsstaat etabliert. Auch in den USA werden die Debatten zur Vermögensbesteuerung immer kontroverser geführt.

Der überwiegende Teil des Vermögens eines Zuckerberg, Page, Gates oder Bezos liegt aber nicht in Form von Geld auf irgendwelchen Konten herum, sondern sie besitzen Aktien mit entsprechendem Geld-Äquivalent-Wert zu einem Stichtag. Ist man also der Ansicht, Zuckerberg solle keine 86 und Jeff Bezos keine 163 Milliarden Dollar besitzen, müsste man sie folglich zwingen, ihre Firmen zumindest teilweise zu verkaufen, um dann die Verkaufserlöse versteuern und umverteilen zu können. Und wo würden wir eine Grenze für diese staatliche Enteignung ziehen bzw. wo würden wir diese ansetzen? Bei einer absoluten Summe oder einem Prozentsatz am Eigentum? Ab wann darf der Staat sagen, die von dir gegründete Firma gehört ab Zeitpunkt X nicht mehr im Umfang Y dir?

Die Frage der Umverteilung wird oft missverstanden

In den meisten unserer Köpfe hat sich folgender Zusammenhang festgesetzt: Der Staat regelt, wer wieviel Geld zur Verfügung hat, mittels steuerlicher Umverteilung. Nimmt er den Reichen mehr weg, kann er den Armen mehr geben. Diesem Zusammenhang liegt (ungesagt) die Sichtweise einer begrenzten und fest zu verteilenden Geldmenge „M“ zugrunde. Diese Sicht schürt verständlicherweise Neid und setzt den falschen Fokus in unserer Debatte. Wahr ist vielmehr, man müsste nicht unbedingt den Reichen etwas wegnehmen, damit Ärmere mehr kriegten, denn es fehlt nicht am Geld bzw. der Geldmenge in unserem System. Es gibt – ganz im Gegenteil – derart viel Geld in unseren Finanzkreisläufen, dass wir nicht annehmen müssen, es sei quantitativ begrenzt.

Weltweit gibt es heute etwa 2.200 Dollar-Milliardäre sowie 18 Millionen Millionäre. Sollte es jetzt nächstes Jahr zum Beispiel doppelt oder zehn Mal so viele Milliardäre geben, bedeutet das nicht, dass um den Wert deren gestiegenen Vermögens, den anderen Menschen etwas genommen wurde. Die Welt könnte noch hundertmal so viele Millionäre und Milliardäre hervorbringen, ja Milliarden von Menschen aus der Armut holen, ohne dass man irgendwem etwas wegnehmen müsste. Dass es China in nur wenigen Jahrzehnten gelang, weit über eine Milliarde Menschen aus der Armut zu holen, lag nicht primär am Steuersystem oder dessen Umverteilungswirkung sondern an der volkswirtschaftlich steigenden Innovationskraft und der daraus gespeisten steigenden Produktivität, an der immer mehr Chinesen, vor allem in Form von Arbeitsplätzen, partizipieren konnten.

Diese Sicht ist entscheidend, denn sie ist nachhaltig. Die Herausforderung ist also, mehr Vermögen für mehr Menschen aufzubauen, indem viel mehr Menschen wirtschaftlich erfolgreich oder an erfolgreichen Unternehmen beteiligt werden. Wir müssten dafür freiwillig mehr Arbeitnehmer an der Produktivität beteiligen (mittels neuer ESOP´s statt klassischer AN-Beteiligungen), gemäß ihrer Leistung und geg. Risiken) und somit die scharfen Grenzen zwischen Eigentümern und Arbeitnehmern abflachen.

Wer sind heute die reichsten Menschen?

In diesem Zusammenhang gibt es eine gute und eine schlechte Nachricht. Beginnen wir mit der schlechten, die kennen wir alle schon. Von den zehn reichsten Menschen der Erde kommt nur einer aus Europa, alle anderen aus den USA, mit nur einer weiteren Ausnahme. Die – aus meiner Sicht – gute Nachricht ist, sieben der zehn reichsten Menschen kommen direkt aus digitalen Innovationsunternehmen und auf den Plätzen weiter hinten geht es ähnlich weiter. Es ist gut, dass in unserer Welt Menschen nicht durch Raubzüge, Kriege oder Korruption derart reich werden, sondern dadurch, erfolgreiche Unternehmen zu gründen, die hunderttausende Arbeitsplätze schaffen und den BIP-Verlust durch „technologische Substitution“ wieder kompensieren. Innovation ist der nachhaltigste Motor unserer Welt, mit ihr geben wir Arbeit und mit ihr finanzieren wir wichtige soziale Transfers.

Fazit

Die beschriebene Gerechtigkeitsdebatte ist in den USA anders zu führen, als in den meisten europäischen Ländern, denn die steuerlichen Unterschiede sind mitunter bedeutend.
Die grundsätzliche Frage, muss ein Mensch einen gewissen Reichtum übersteigen können dürfen, ist spannend und relevant. Auch, da mit erstmaliger digitaler Skalierung einiger „the winner takes it all“-Unternehmen, – eben auch die „natürlichen Reichtumsgrenzen“ schier ausgehebelt scheinen. Damit könnte sich auch ein monetärer Machtfaktor einer bisher unbekannten Größe auf wenige Menschen konzentrieren. Hier wird es gute Lösungen im Sinne der Gesellschaft und dieser Unternehmen brauchen und keine hasserfüllten Klassenkämpfe, wie sie derzeit auf Social Media toben, begleitet von aberwitzig bis grotesk dummen Verschwörungstheorien.

Um abschließend nochmal zum Beginn des Artikels zurückzukehren: Es ist gottseidank heute verpönt, offen antisemitisch zu argumentieren. Offener Hass gegenüber reichen Menschen oder Unternehmen, diesen völlig undifferenziert böse Absichten und dunkle Geschäfte zu unterstellen, ist aber geradezu en vogue und in. Macht und potentiellen Missbrauch kontrollieren zu wollen ist wichtig und legitim. Erfolgreiche Menschen und Unternehmen, die Triebwerke starker Sozialstaaten, aber per se zu diskreditieren, klingt hingegen nach einer wenig tauglichen Zukunftsstrategie.

Über den Autor

Mic Hirschbrich ist CEO des KI-Unternehmens Apollo.AI, beriet führende Politiker in digitalen Fragen und leitete den digitalen Think-Tank von Sebastian Kurz. Seine beruflichen Aufenthalte in Südostasien, Indien und den USA haben ihn nachhaltig geprägt und dazu gebracht, die eigene Sichtweise stets erweitern zu wollen. Im Jahr 2018 veröffentlichte Hirschbrich das Buch „Schöne Neue Welt 4.0 – Chancen und Risiken der Vierten Industriellen Revolution“, in dem er sich unter anderem mit den gesellschaftspolitischen Implikationen durch künstliche Intelligenz auseinandersetzt.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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