04.04.2023

Ist GA4 überbewertet? Tipps für den Wechsel

Marketer sind auf der Suche nach alternativen Analytics-Plattformen. Hier finden Sie die Informationen, die Sie zu einem Wechsel benötigen.
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Piotr Korzeniowski, CEO PiwikPro
Piotr Korzeniowski, CEO PiwikPro | Foto: PiwikPro
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Ab dem 1. Juli 2023 ersetzt Google Universal Analytics (UA) durch Google Analytics 4 (GA4). Im Juli 2024 wird UA 360 aufhören, Informationen zu sammeln, und seine historischen Datenbanken werden gelöscht.

Google drängt die Nutzer, so schnell wie möglich zu GA4 zu wechseln. Schon ab März 2023  wird es den GA4-Service mit Grundeinstellungen für Kunden konfigurieren, die noch nicht auf die neue Version migrierten. Sie haben immer noch die Option, sich von diesem Dienst abzumelden. Diejenigen, die bis Juli nicht zu GA4 wechseln, werden jedoch zwangsmigriert. Und das ist ein Verfahren, von dem sogar Google selbst abrät, weil Sie dabei Konfigurationsfehler und verminderte Datenqualität riskieren.

Viele Marketer zögern den Wechsel zu GA4 hinaus, weil es ein anderes Datenmodell verwendet. Sie müssen die Art und Weise ändern, wie sie das Nutzerverhalten tracken und darauf reagieren. Dazu kommt der Verdacht, dass GA4 ebenso wie UA die DSGVO nicht einhält.

Und wenn die Vorschläge von Google Sie nicht zufriedenstellen, warum nicht über den Tellerrand schauen und eine andere Analyselösung wählen? Der Markt ist breit gefächert, und es gibt andere bewährte Anbieter.

Wann ist Migration auf ein neues Tool definitiv von Vorteil?

1. Wenn Ihre Organisation in der EU tätig ist, insbesondere wenn Sie mit sensiblen Kundendaten arbeiten. 

Google behauptet, dass bei der neuen Plattform der Datenschutz im Mittelpunkt stehe. Die Datenschutzbedenken sind aber noch lange nicht ausgeräumt. 

“Einige der Datenschutzbehörden in Europa stufen den Einsatz von GA als nicht konform ein, da Google Analytics Daten in die USA sendet”, so Piotr Korzeniowski, Chief Executive Officer bei Piwik PRO. “Es ist ein drittes Abkommen zur Regelung dieses Datenflusses in Arbeit, das wahrscheinlich in Kraft tritt. Die meisten Datenschutzexperten behaupten jedoch, dass es auch für ungültig erklärt wird. Nach der Annahme wird es also wahrscheinlich zum dritten Mal gekippt.”

Suchen Sie nach einer Plattform, die Datenschutz- und Compliance-Funktionen bereits im Lieferumfang enthält. So können Sie sich in Ruhe auf Funktionen wie Skalierbarkeit, Geschwindigkeit und Benutzerfreundlichkeit konzentrieren. Auf diesen Säulen bauen Sie eine Strategie auf, mit der Sie nachhaltig Daten erheben, gesetzliche Vorschriften dauerhaft berücksichtigen und das Vertrauen der Kunden stärken.

2. Wenn Sie Third-Party-Integrationen berücksichtigen müssen.

“Wenn Sie von Google Ads abhängig sind, macht GA4 absolut Sinn. Wenn Sie aber mit verschiedenen Werbeplattformen arbeiten und GA4 diese nicht einwandfrei integriert, dann wird vielleicht ein anderer Analytics-Anbieter Integration mit allen Plattformen (einschließlich Google) oder anderer Third-Party-Software, die Sie benötigen, bieten”, sagt Korzeniowski.

3. Wenn Sie ein bekanntes und bewährtes Datenmodell nicht aufgeben wollen.

Der Übergang zur eventbasierten Analyse von GA4 erfordert ein Umdenken, insbesondere wenn Sie in der Regel mit sitzungsbasierten Daten arbeiten. Das neu eingeführte Datenmodell der Plattform, die komplizierte Attribution und fehlende Standard-Marketingberichte über Kanäle und Kampagnen wirken überwältigend. 

Der Einsatz von GA4 erfordert beträchtliche analytische Kompetenz und einen tiefen Einblick in Daten. Es heißt, sich mit der Benutzeroberfläche vertraut zu machen, die neuen Metriken zu verstehen und herauszufinden, wie Sie wertvolle Schlüsse ziehen. Ferner benötigen Sie wahrscheinlich ein engagiertes Teammitglied, das Sie anleitet. All dies unter Termindruck.

Google versucht, seine Nutzer davon zu überzeugen, dass das Datenmodell von UA bereits veraltet ist. Entgegen diesen Behauptungen macht es sich jedoch gut und viele Marketer sehen es als bewährt und wirksam an.

Wenn Sie detaillierte Informationen über Nutzerinteraktionen benötigen und sich gerne auf Verhaltensberichte verlassen, müssen Sie darauf nicht verzichten. Nutzen Sie eine Software, die ein ähnliches Modell wie UA verwendet und auf vergleichbarer Tracking-Logik basiert. Ein Anbieterwechsel wird auch nicht problematisch verlaufen, wenn Sie sich richtig darauf vorbereiten.

Vorbereitung auf einen Plattformwechsel

Bevor Vermarkter Ihre Wahl der geeigneten Analytics Plattform treffen, sollen sie Ihren tatsächlichen Bedarf evaluieren und ihren Datenerhebungsprozess analysieren. Dies ist auch ein guter Zeitpunkt, um einen nachhaltigen Datenerfassungsprozess zu etablieren. Einen, bei dem der Datenschutz im Vordergrund steht und der das Vertrauen ihrer Kunden stärkt. So finden Sie heraus, ob sie mit einer Alternative besser als mit GA4 bedient wären.

Sobald Sie den Bedarf Ihrer Organisation und die rechtlichen Verpflichtungen klar sehen, ist es Zeit zu handeln:

  • Bewerten Sie Ihren Stack und Ihre Ressourcen: Entsprechen Sie Ihrem Bedarf? Harmonieren die Tools miteinander? Sollten Sie einige Software loswerden?
  • Bereinigen Sie Ihre Daten: Denken Sie an den Grundsatz der Datenminimierung. Sammeln Sie nur relevante Daten, die Sie wirklich benötigen.
  • Implementieren Sie die neue Analytics Plattform: Richten Sie den neuen Tracking-Code ein, der Daten über die Besucher Ihrer Website oder App sammelt.
  • Bewerten Sie Ihre neuen Daten: Nach der Implementierung der Plattform betreiben Sie sie einige Monate lang parallel zu Ihrer bestehenden Software. Während dieser Zeit prüfen Sie Ihre neuen Daten und korrigieren eventuelle Fehler. 
  • Schulen Sie Ihr Team: Ermitteln Sie den wirklichen Schulungsbedarf. Erteilen Sie entsprechende Zugriffsrechte. Finden Sie einen Experten, der andere Mitarbeiter schulen und alle Fragen beantworten wird.

Eine gut abgerundete Lösung

Ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlichen Zielen und dem Datenschutz zu finden, ist eine anspruchsvolle Aufgabe. Die richtige Software erleichtert Ihnen diesen Auftrag erheblich. Piwik PRO Analytics Suite zum Beispiel zielt darauf, sowohl wertvolle Einsichten zu liefern als auch die Compliance zu gewährleisten. Sie schließt auch die mit Google Analytics verbundenen Probleme aus. Da Benutzeroberfläche und Funktionen der Piwik PRO Analytics Suite denen von Universal Analytics ähneln, ist der Wechsel recht simpel. Sowohl kostenlose als auch kostenpflichtige Angebote beinhalten einen Analysedienst für Ihren individuellen Bedarf. Wenn Sie mehr über die GA-Alternative erfahren möchten, besuchen Sie piwikpro.de

Über Piwik PRO 

Piwik PRO bietet eine leistungsfähige, datenschutzkonforme Analytics-Software und eminenten Kundendienst, sodass Kunden das Beste aus ihren Daten holen. Die Piwik PRO Analytics Suite bietet flexible Datensammlung und Reports, sowie Consent Manager, Tag Manager und eine Customer Data Platform. Analytics-Experten aus führenden Organisationen, wie die Deutsche Flugsicherung, die Europäische Kommission und Škoda Auto optimieren ihre Customer- und User Journey mit Piwik PRO.

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21.10.2024

Austrian Startup Agenda: 42 Empfehlungen von AustrianStartups für nächste Regierung

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Das AustrianStartups-Fürhungsteam Adrian Zettl, Hannah Wundsam und Markus Raunig mit der "Austrian Startup Agenda 2024" | (c) AustrianStartups

Die Koalitionsverhandlungen – nach derzeitigem Stand zwischen ÖVP und SPÖ und eventuell den NEOS – könnten bald beginnen. Für einige startuppolitische Maßnahmen könnte es in der Kombination durchaus schwierig werden, wie kürzlich hier dargelegt. Vielleicht hilft aber die in der Tech-Szene beliebte Zahl 42 – laut “Per Anhalter durch die Galaxis” von Douglas Adams schließlich “die Antwort auf die endgültige Frage nach dem Leben, dem Universum und dem ganzen Rest”.

Raunig: “Werden uns als Volkswirtschaft neu erfinden und unsere klügsten Köpfe unternehmerisch aktivieren müssen”

Genau 42 Empfehlungen enthält (wohl nicht ganz zufällig) nämlich die “Austrian Startup Agenda 2024”, die nun von AustrianStartups rechtzeitig vor den Koalitionsverhandlungen lanciert wurde. Der gemeinnützige Verein will damit “konkrete, umsetzbare Handlungsempfehlungen, um Österreich fit für die Zukunft zu machen” bieten – “als Land der klugen Köpfe, mutigen Investitionen und modernen Strukturen”. Denn: “Wenn wir auch in Zukunft unseren Wohlstand erhalten oder ausbauen wollen, werden wir uns als Volkswirtschaft neu erfinden und unsere klügsten Köpfe unternehmerisch aktivieren müssen”, kommentiert AustrianStartup-Vorstand Markus Raunig.

“Austrian Startup Agenda 2024” mit einigen bekannten Forderungen

Viele der Empfehlungen sind schon aus der Ende Juni von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW veröffentlichten “Vision 2030” bekannt. So fehlen natürlich auch die am vehementesten gestellten Forderungen, Beteiligungsfreibetrag und Dachfonds in der “Austrian Startup Agenda 2024” nicht. Aufgeteilt in die drei Großbereiche “Land der klugen Köpfe”, “Land der mutigen Investments” und “Land der modernen Strukturen” werden im Paper mögliche Maßnahmen in Bereichen wie Bildung, Fachkräfte, Steuererleichterungen und Bürokratieabbau dargelegt.

Beispiele aus anderen europäischen Ländern

Dabei zieht AustrianStartups für die “Austrian Startup Agenda 2024” auch Beispiele aus mehreren europäischen Ländern, etwa Frankreich, Deutschland und Großbritannien heran. Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen betreffen auch die Europapolitik. Andere würden bei weitem nicht nur die Startup-Szene betreffen, sondern hätten Auswirkungen auf größere Teile der Unternehmen bzw. der Bevölkerung. Sämtliche Maßnehmen werden im Paper konkret erläutert. Hier ein Überblick:

Alle 42 Empfehlungen der “Austrian Startup Agenda 2024”

“Land der klugen Köpfe”

  1. Entrepreneurship Wochen in jeder Schule
  2. Unternehmerische Projekte als abschließende Matura-Arbeit
  3. Modernisierung der Lehrpläne aller Bildungsstufen
  4. Rat für zukunftsfitte Bildung
  5. Verdreifachung der akademischen Ausgründungen
  6. Ausgründungsrahmen für alle österreichischen Hochschulen
  7. Förderung von universitätsübergreifenden Beteiligungsvehikeln
  8. Verdreifachung des Spinoff-Fellowship Budgets
  9. Bundesweites Gründungsstipendium
  10. Soziale Gleichstellung von Selbstständigen und Angestellten
  11. Grundlegende steuerliche Entlastung des Faktors Arbeit
  12. Abschaffung der Lohnnebenkosten für Startups in den ersten 3 Jahren
  13. Ausweitung der Absetzbarkeit von freiwilligen Sozialleistungen
  14. Öffnung der neuen Mitarbeiterbeteiligung für Scaleups
  15. Mitarbeiterbeteiligung ohne Mindestbeschäftigungsdauer & Mindesthaltefrist
  16. Steuerbegünstigung für Phantom-Share Programme
  17. RWR-Karte mit zentraler Anlaufstelle & garantierter Service-Level-Reaktionszeit
  18. Welcome Package mit Steuervorteilen für internationale Gründer:innen

“Land der mutigen Investments”

  1. Beteiligungsfreibetrag für Startup- Investments
  2. Steuerliche Begünstigung für Startup- & VC-Investments von Stiftungen
  3. Periodenübergreifender Verlustausgleich
  4. Dachfonds für institutionelles Kapital
  5. Erleichterung der Eigenkapitalvorschriften für Banken & Versicherungen
  6. Attraktivierung des Wagniskapitalfondsgesetz
  7. Flexibilisierung und Entbürokratisierung des Fördersystems
  8. Ausbau von staatlichen Verdopplungsmodellen
  9. Einrichtung eines nationalen Fonds für gesellschaftliche Innovation
  10. Mehr Anreize für kapitalgedeckte Pensionsvorsorge
  11. KESt-Befreiung für Wertpapier Investments ab einer gewissen Behaltefrist
  12. Einheitliche und attraktive Regulierung aller europäischen Börsenplätze

“Land der modernen Strukturen”

  1. Europäische Rechtsform für innovative Wachstumsunternehmen
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  3. Regulierungsbremse für junge Unternehmen
  4. Modernisierung der Gewerbeordnung
  5. Abschaffung der Mindest-Körperschaftsteuer in den ersten 5 Jahren
  6. Digitaler One-Stop-Shop mit garantierten Service-Level-Reaktionszeiten
  7. Abschaffung von Formvorschriften & Mindestkapital bei der Flexco
  8. Standardisiertes europäisches Arbeitsrecht
  9. Abschaffung der Doppelversicherungspflicht
  10. Entwicklung einer nationalen Startup-Strategie im Bundeskanzleramt
  11. Transformations-Beauftragte in allen Ministerien
  12. Verpflichtender Innovationscheck für neue Gesetze
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