25.06.2018

ISPA: „Urheberrechtsreform bringt lückenlose Internet-Zensur“

Gastkommentar. Die ISPA (Internet Service Providers Austria), der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft, bezieht klar Stellung zur geplanten EU-Urheberrechtsreform.
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ISPA
(c) ISPA: Maximilian Schubert

Für die Meinungsfreiheit im Netz ist es fünf Minuten vor Zwölf. Nachdem in der Vorwoche eine knappe Mehrheit im EU-Justizausschuss für den umstrittenen Entwurf der Copyright-Richtlinie gestimmt hat, soll bereits in dieser Woche die Abstimmung im EU-Parlament folgen. Bei einem „Ja“ würde das Leistungsschutzrecht für das Ende des freien Meinungsaustauschs im Internet sorgen und die Upload-Filter würden mittelfristig vielen KMUs schweren wirtschaftlichen Schaden zufügen.

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„Vielen noch nicht bewusst“

„Leider ist vielen Internet-Nutzerinnen und Nutzern, der Politik sowie Unternehmen in Österreich immer noch nicht bewusst, was die drohende Reform des Urheberrechts durch die EU für die Meinungsfreiheit im Internet bedeutet“, warnt Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA. Wie heftig umstritten die geplante Reform ist, zeigt auch die knappe Abstimmung im Justizausschuss des EU-Parlaments in der Vorwoche. Eine hauchdünne Mehrheit von 13 EU-Abgeordneten stimmte für das Leistungsschutzrecht, 12 waren dagegen.

Zudem sprachen sich die Abgeordneten im Rechtsausschuss für sogenannte Upload-Filter aus, die im Artikel 13 der umstrittenen Copyright-Richtlinie geregelt sind. „Die 13 ist offenbar nicht ganz zu Unrecht eine Unglückszahl“, vermutet Schubert, denn Artikel 13 laufe auf eine Überwachungspflicht für Hosting-Provider hinaus, die Urheberrechtsverletzungen entgegenwirken soll. Bereits in dieser Woche könnte das EU-Parlament für die Reform des Urheberrechts grünes Licht geben.

Ständige Software-basierte Überwachung von Inhalten

„Wir haben selbstverständlich Verständnis für die Wahrung der Urheberrechte von Autoren, Fotografen und anderen Content-Lieferanten“, betont Schubert. Bereits jetzt sind Hosting-Plattformen durch die bestehende E-Commerce-Richtlinie dazu verpflichtet, illegale Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. „Um die nun vorgesehene Überwachung der von Nutzerinnen und Nutzern im Internet zur Verfügung gestellten Inhalte umzusetzen, müssen die Provider allerdings eine Software installieren, die die Uploads der User laufend auf Urheberrechtsverletzungen untersucht“, so Schubert weiter. Ähnlich wie bei einem Virenscanner würde dies nicht nur enorme Ressourcen verschlingen, sondern auch eine unverhältnismäßig hohe Belastung für die Provider darstellen. Da diese letztlich dafür haftbar gemacht werden könnten, wenn Inhalte versehentlich durch den Filter rutschen, könnte die Bandbreite an Inhalten und Meinungen künftig sogar stärker als vorgesehen beschränkt werden.

Gefahr für die Meinungsfreiheit

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die Verbreitung „unbequemer“ Informationen, z. B. Fotos oder Videos von sozialen Missständen oder Repressionsmaßnahmen eines Staates, über soziale Netzwerke mit der Behauptung, diese stellten eine Urheberrechtsverletzung dar, effektiv unterbunden wird. „Wer behauptet, Upload-Filter hätten nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, dem mangelt es entweder schlichtweg an technischem Verständnis oder er stellt die Tatsachen absichtlich falsch dar“, so der ISPA Generalsekretär. Für Schubert wäre es jedenfalls unverhältnismäßig, die Nachteile der Upload-Filter für die Allgemeinheit in Kauf zu nehmen, „nur um die wirtschaftlichen Interessen einer kleinen, aber wirtschaftlich und politisch ungemein gut vertretenen Stakeholder-Gruppe zu schützen“.

+++ Reguliert die EU das Internet zu Tode? +++

Privaten Bloggern droht Zahlung von Lizenzgebühren

Dieser von europäischen Rechteinhabern in der EU getriebene, zensurfreundliche Ansatz ist aus Sicht der ISPA, welche die Interessen von rund 230 Mitgliedsbetrieben in Österreich vertritt, nicht nur ein schlechtes Beispiel für andere Länder, die Upload-Filter könnten auch viele KMUs in Österreich wirtschaftlich schwer treffen. „Einen hohen Preis werden auch die unzähligen privaten Blogger und unabhängigen Journalisten zahlen müssen, indem künftig möglicherweise sogar Lizenzgebühren anfallen werden, wenn sie sich in ihren Beiträgen lediglich auf andere Inhalte beziehen“, so Schubert.

Bedenken der UNO gegen die Richtlinie

Schützenhilfe für die Argumente der Gegner der Copyright-Richtlinie kommt auch von der UNO. Zuletzt haben sich sogar UNO-Berichterstatter mit Mahnungen vor einem EU-weiten Zensurregime durch die geplanten Upload-Filter zu Wort gemeldet und die Einhaltung der Menschenrechte gefordert. Filtertechnologien seien nicht geeignet die gesetzlich verankerten Einschränkungen von Copyrights zu berücksichtigen, weil dazu Inhalte interpretiert werden müssten, heißt es im Schreiben des UN-Berichterstatters David Kaye. Zudem sei eine solche Maßnahme ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten der Internet-User wohl kaum möglich. Einer lückenlosen Zensur wäre damit Tür und Tor geöffnet.

Eindringlicher Appell der ISPA zum Umdenken an die Verantwortlichen

„Die ISPA appelliert eindringlich an die Verantwortlichen, die Copyright-Richtlinie noch einmal zu überdenken. Während die Regelung offensichtlich darauf abzielt, große multinationale Konzerne zu treffen, könnte in Europa eine Vielzahl von KMUs und Startups finanziell und wettbewerbstechnisch auf der Strecke bleiben“, warnt Schubert.


Über ISPA

Die ISPA – Internet Service Providers Austria ist der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft. Sie wurde 1997 als eingetragener Verein gegründet und vertritt rund 230 Mitglieder aus den Bereichen Access, Content und Service u. a. gegenüber Politik und Verwaltung und anderen Gremien. Ziel der ISPA ist die Förderung des Internets sowie die Kommunikation der Marktteilnehmer untereinander.

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Noxtua-Gründer Leif-Nissen Lundbæk und Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl | © Kidizin Sane
Noxtua-Gründer Leif-Nissen Lundbæk und Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl | © Kidizin Sane

Das Berliner Legal-Tech-Scaleup Noxtua hat seine Series-C-Finanzierungsrunde mit einem Volumen von mehr als 100 Millionen Euro abgeschlossen. Es ist die bislang größte Geldspritze für ein Rechts-KI-Unternehmen in Deutschland. Im Zuge der Kapitalerhöhung übernimmt der deutsche Fachverlag C.H.Beck die Mehrheit an dem Unternehmen, während die Wiener Manz’sche Verlags- und Universitätsbuchhandlung als neuer Investor einsteigt.

Susanne Stein-Pressl, geschäftsführende Gesellschafterin bei Manz, ordnet den Schritt in die Unternehmensgeschichte ein: „Seit mehr als 40 Jahren nimmt Manz eine Pionierrolle in der Digitalisierung des Rechtswesens ein“. Das Investment sei vor diesem Hintergrund eine konsequente Fortführung der eigenen Digitalisierungsstrategie. „Deshalb ist für uns die Investitionsrunde der nächste logische Schritt“, so Stein-Pressl.

Manz mit langer Digitalisierungs-Geschichte

Für den 1849 in Wien gegründeten Fachverlag fügt sich die Beteiligung in eine Reihe bestehender Innovationen ein. Manz führte bereits 1986 die Rechtsdatenbank (RDB) in Österreich ein und stellte Anfang 2025 mit „Genjus KI“ einen eigenen Rechercheassistenten vor. Seit 2025 kooperiert der Verlag zudem operativ mit Noxtua an der Lösung „Manz-Noxtua“, um Fachinformationen auf einer gemeinsamen Plattform zu bündeln.

Mit dem Einstieg will das Wiener Verlagshaus die Qualitätsstandards juristischer Inhalte auch im KI-Zeitalter sichern. „Vertrauenswürdige Inhalte der Rechtsverlage bilden dabei schon immer das Fundament, auf dem Rechtsexpertinnen und -experten in ganz Europa arbeiten und das es zu schützen gilt“, betont Stein-Pressl. Als Verlag sehe sich Manz als Garant für die Wahrung dieser Qualität.

Gesellschafterkreis von Noxtua formiert sich um

Die Mehrheit der Anteile liegt nach dem Abschluss der Runde bei C.H.Beck. Der Münchner Traditionsverlag war bereits im April 2025 bei der Series B als Hauptinvestor eingestiegen. Klaus Weber aus der Gesamtgeschäftsführung von C.H.Beck begründet die Aufstockung mit den Veränderungen im Markt: „Die Verbindung qualitativ hochwertiger Daten mit innovativer KI-Technologie ist das Erfolgsrezept in einem sich rasch wandelnden Markt“. Zudem betont er die strategische Ausrichtung der Partner: „Für uns als Traditionsverlag ist dieses Engagement gemeinsam mit Manz auch eine Investition in die Zukunft des Rechts“.

Parallel zum Wechsel der Mehrheitsbeteiligung wird die Gesellschafterstruktur neu geordnet. Bisherige Wagniskapitalgeber wie die Global Brain Corporation, der KDDI Open Innovation Fund sowie Einzelinvestor Dominik Schiener scheiden als Eigner aus. Auch die Wirtschaftskanzleien CMS und Dentons geben ihre Anteile ab, verbleiben aber laut Unternehmensangaben als Ankerkunden. CMS hatte die Entwicklung der Software 2024 mitinitiiert.

Internationale Expansion

Noxtua wurde 2017 auf Basis von Forschung an der Universität Oxford und dem Imperial College London von Leif-Nissen Lundbæk und Michael Huth gegründet. Nach Unternehmensangaben beschäftigt das Scaleup derzeit rund 100 Mitarbeiter:innen an sechs europäischen Standorten – darunter Berlin, Paris, Stockholm, Zagreb, München und Fribourg – und kommt auf mehr als 30.000 Nutzerinnen und Nutzer.

Das frische Kapital soll laut Aussendung vor allem in die Weiterentwicklung der spezialisierten Arbeitsbereiche sowie in die Expansion in weitere europäische Märkte fließen. Die Software deckt typische juristische Arbeitsabläufe wie Recherche, Analyse und Dokumentenerstellung ab und greift dabei auf Daten lizenzierter Fachverlage zurück.

Leif-Nissen Lundbæk, CEO und Gründer von Noxtua, kommentiert den Abschluss der Runde: „Wir entwickeln Noxtua basierend auf den exklusiven Inhalten führender Fachverlage vom ganzen Kontinent und haben so u.a. bereits Europas größte Rechtsdatenbank und Europas größtes Netzwerk unabhängiger Rechtsverlage aufgebaut“. Die Vertiefung der Partnerschaft ordnet er als Signal ein: „Die gemeinsame Investition von C.H. Beck und Manz in Noxtua ist deshalb auch ein starkes Zeichen an den Markt“.

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