25.06.2018

ISPA: „Urheberrechtsreform bringt lückenlose Internet-Zensur“

Gastkommentar. Die ISPA (Internet Service Providers Austria), der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft, bezieht klar Stellung zur geplanten EU-Urheberrechtsreform.
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ISPA
(c) ISPA: Maximilian Schubert

Für die Meinungsfreiheit im Netz ist es fünf Minuten vor Zwölf. Nachdem in der Vorwoche eine knappe Mehrheit im EU-Justizausschuss für den umstrittenen Entwurf der Copyright-Richtlinie gestimmt hat, soll bereits in dieser Woche die Abstimmung im EU-Parlament folgen. Bei einem „Ja“ würde das Leistungsschutzrecht für das Ende des freien Meinungsaustauschs im Internet sorgen und die Upload-Filter würden mittelfristig vielen KMUs schweren wirtschaftlichen Schaden zufügen.

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„Vielen noch nicht bewusst“

„Leider ist vielen Internet-Nutzerinnen und Nutzern, der Politik sowie Unternehmen in Österreich immer noch nicht bewusst, was die drohende Reform des Urheberrechts durch die EU für die Meinungsfreiheit im Internet bedeutet“, warnt Maximilian Schubert, Generalsekretär der ISPA. Wie heftig umstritten die geplante Reform ist, zeigt auch die knappe Abstimmung im Justizausschuss des EU-Parlaments in der Vorwoche. Eine hauchdünne Mehrheit von 13 EU-Abgeordneten stimmte für das Leistungsschutzrecht, 12 waren dagegen.

Zudem sprachen sich die Abgeordneten im Rechtsausschuss für sogenannte Upload-Filter aus, die im Artikel 13 der umstrittenen Copyright-Richtlinie geregelt sind. „Die 13 ist offenbar nicht ganz zu Unrecht eine Unglückszahl“, vermutet Schubert, denn Artikel 13 laufe auf eine Überwachungspflicht für Hosting-Provider hinaus, die Urheberrechtsverletzungen entgegenwirken soll. Bereits in dieser Woche könnte das EU-Parlament für die Reform des Urheberrechts grünes Licht geben.

Ständige Software-basierte Überwachung von Inhalten

„Wir haben selbstverständlich Verständnis für die Wahrung der Urheberrechte von Autoren, Fotografen und anderen Content-Lieferanten“, betont Schubert. Bereits jetzt sind Hosting-Plattformen durch die bestehende E-Commerce-Richtlinie dazu verpflichtet, illegale Inhalte zu löschen, sobald sie davon Kenntnis erlangen. „Um die nun vorgesehene Überwachung der von Nutzerinnen und Nutzern im Internet zur Verfügung gestellten Inhalte umzusetzen, müssen die Provider allerdings eine Software installieren, die die Uploads der User laufend auf Urheberrechtsverletzungen untersucht“, so Schubert weiter. Ähnlich wie bei einem Virenscanner würde dies nicht nur enorme Ressourcen verschlingen, sondern auch eine unverhältnismäßig hohe Belastung für die Provider darstellen. Da diese letztlich dafür haftbar gemacht werden könnten, wenn Inhalte versehentlich durch den Filter rutschen, könnte die Bandbreite an Inhalten und Meinungen künftig sogar stärker als vorgesehen beschränkt werden.

Gefahr für die Meinungsfreiheit

Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass die Verbreitung „unbequemer“ Informationen, z. B. Fotos oder Videos von sozialen Missständen oder Repressionsmaßnahmen eines Staates, über soziale Netzwerke mit der Behauptung, diese stellten eine Urheberrechtsverletzung dar, effektiv unterbunden wird. „Wer behauptet, Upload-Filter hätten nichts mit Meinungsfreiheit zu tun, dem mangelt es entweder schlichtweg an technischem Verständnis oder er stellt die Tatsachen absichtlich falsch dar“, so der ISPA Generalsekretär. Für Schubert wäre es jedenfalls unverhältnismäßig, die Nachteile der Upload-Filter für die Allgemeinheit in Kauf zu nehmen, „nur um die wirtschaftlichen Interessen einer kleinen, aber wirtschaftlich und politisch ungemein gut vertretenen Stakeholder-Gruppe zu schützen“.

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Privaten Bloggern droht Zahlung von Lizenzgebühren

Dieser von europäischen Rechteinhabern in der EU getriebene, zensurfreundliche Ansatz ist aus Sicht der ISPA, welche die Interessen von rund 230 Mitgliedsbetrieben in Österreich vertritt, nicht nur ein schlechtes Beispiel für andere Länder, die Upload-Filter könnten auch viele KMUs in Österreich wirtschaftlich schwer treffen. „Einen hohen Preis werden auch die unzähligen privaten Blogger und unabhängigen Journalisten zahlen müssen, indem künftig möglicherweise sogar Lizenzgebühren anfallen werden, wenn sie sich in ihren Beiträgen lediglich auf andere Inhalte beziehen“, so Schubert.

Bedenken der UNO gegen die Richtlinie

Schützenhilfe für die Argumente der Gegner der Copyright-Richtlinie kommt auch von der UNO. Zuletzt haben sich sogar UNO-Berichterstatter mit Mahnungen vor einem EU-weiten Zensurregime durch die geplanten Upload-Filter zu Wort gemeldet und die Einhaltung der Menschenrechte gefordert. Filtertechnologien seien nicht geeignet die gesetzlich verankerten Einschränkungen von Copyrights zu berücksichtigen, weil dazu Inhalte interpretiert werden müssten, heißt es im Schreiben des UN-Berichterstatters David Kaye. Zudem sei eine solche Maßnahme ohne die Verarbeitung personenbezogener Daten der Internet-User wohl kaum möglich. Einer lückenlosen Zensur wäre damit Tür und Tor geöffnet.

Eindringlicher Appell der ISPA zum Umdenken an die Verantwortlichen

„Die ISPA appelliert eindringlich an die Verantwortlichen, die Copyright-Richtlinie noch einmal zu überdenken. Während die Regelung offensichtlich darauf abzielt, große multinationale Konzerne zu treffen, könnte in Europa eine Vielzahl von KMUs und Startups finanziell und wettbewerbstechnisch auf der Strecke bleiben“, warnt Schubert.


Über ISPA

Die ISPA – Internet Service Providers Austria ist der Dachverband der österreichischen Internetwirtschaft. Sie wurde 1997 als eingetragener Verein gegründet und vertritt rund 230 Mitglieder aus den Bereichen Access, Content und Service u. a. gegenüber Politik und Verwaltung und anderen Gremien. Ziel der ISPA ist die Förderung des Internets sowie die Kommunikation der Marktteilnehmer untereinander.

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Bitpanda
Bitpanda Headquarter in Wien (c) Bitpanda GmbH

Das Wiener Fintech Bitpanda erweitert sein Angebot um Margin Trading für Aktien und ETFs. Nutzer:innen können damit mehr als 875 Wertpapiere mit einem Hebel von bis zu 20x handeln. Käufe sind ordergebührenfrei, beim Verkauf fällt eine pauschale Gebühr von einem Euro an. Für Kund:innen in Österreich und Deutschland übernimmt die Plattform zudem die steuerliche Abwicklung der Kapitalerträge.

Was „Hebel“ bedeutet

Beim Margin Trading leiht man sich Geld, um mit mehr Kapital zu handeln, als man besitzt. 20x heißt: Wer 500 Euro einsetzt, bewegt eine Position von 10.000 Euro. Gewinne wie Verluste vervielfachen sich entsprechend. Schon ein Kursrückgang von fünf Prozent zehrt den Einsatz komplett auf. Das Produkt richtet sich damit an kurzfristige, risikobewusste Trader:innen – nicht an langfristigen Vermögensaufbau.

Der eigentliche Clou: echte Aktien statt Derivate

Interessant ist, wie Bitpanda den 20x-Hebel möglich macht. Für gehebelte Aktienprodukte gilt in der EU eine strenge Grenze: Die Aufsicht ESMA deckelt Aktien-CFDs – Wetten auf Kursbewegungen ohne echten Aktienbesitz – für Privatkund:innen bei 5:1. Diese Obergrenze gilt jedoch nur für CFDs, und genau die bietet Bitpanda bei diesem Produkt nicht an. Auf Nachfrage von brutkasten stellt das Unternehmen klar: Kund:innen handeln echte Aktien, ETFs und ETCs. Sie setzen eigenes Kapital ein und leihen sich für den Rest den Euro-Stablecoin EURCV von Bitpanda. Weil es sich damit um klassisches Wertpapier-Margin und nicht um ein CFD handelt, gelten die CFD-Hebelgrenzen der ESMA hier nicht – und 20x wird darstellbar.

„Gebührenfrei“ heißt nicht kostenlos

Die beworbene „Zero Order Fee“ gilt nur für die Ordergebühr beim Kauf. Für das geliehene Geld fällt eine Finanzierungsgebühr an: In den ersten 60 Tagen sind es 0,18 Prozent pro Tag auf den geliehenen Betrag, danach sinkt sie schrittweise. Bei sehr kurzen Haltedauern fällt das kaum ins Gewicht – wer eine Position länger offen hält, zahlt spürbar drauf.

Das Risiko, das man kennen sollte

Der zentrale Punkt betrifft den Schutz nach unten. Anders als beim Crypto Margin Trading gibt es hier keinen garantierten Schutz vor einem negativen Kontostand. Reißt der Kurs stark aus – etwa durch eine Kurslücke oder geringe Liquidität – kann der Verkaufserlös das geliehene Geld nicht decken. Dann bleibt eine Restschuld, die Kund:innen begleichen müssen. Das steht in Spannung zur Ankündigung, die vor allem die Risikomanagement-Funktionen betont. Zugang gibt es zudem erst nach einem Angemessenheitstest zu Hebel, Margin und Liquidation, angeboten „execution only“ – also ohne Beratung.

Einordnung: ein Baustein Richtung Börsengang

„Anleger erwarten heute zunehmend dieselben professionellen Möglichkeiten, ihre Portfolios zu steuern und abzusichern, die bislang vor allem institutionellen Investoren zur Verfügung standen“, sagt CEO Lukas Enzersdorfer-Konrad. Man reagiere mit dem neuen Produkt „auf die steigende Nachfrage nach mehr Flexibilität und Möglichkeiten zur kurzfristigen Absicherung“.

Der Schritt passt zum Wandel vom Krypto-Broker zur Multi-Asset-Plattform – in einem Jahr, in dem am Markt über einen möglichen Bitpanda-Börsengang spekuliert wird. Und er reiht sich in einen breiteren europäischen Trend ein: Immer mehr Retail-Plattformen bringen gehebelte Produkte an ein breites Publikum. Die Gewinnchance ist real – das Verlustrisiko ebenso.

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