15.05.2023

IP Österreich unterstützt im „War for Talents“: Live Recruiting als authentisches Employer Branding

Die RTL-Vermarktungstochter IP Österreich wartet am Arbeitsmarkt im "Kampf um Talente" mit einigen Initiativen auf. Darunter Live Recruiting Events, welche mit Business Trailern im TV, Influencer Spots, einer Recruitment Tour, Microsites im HbbTV, sowie Schaltungen im Addressable TV und Digital-out-of-Home (DOOH) ergänzt werden können. 
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IP Österreich, Live Recruiting, Dooh, hbbtv, Jobswap
(c) IP Österreich - Im "War of Talents" erweist sich das Live Recruiting als essentielles Tool.
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Die Arbeitswelt hat sich verändert. Während früher Bewerber:innen in Schlangen auf offene Stellen warteten, müssen Unternehmen heute um qualifizierte Mitarbeiter:innen kämpfen. In diesem „War for Talents“ kann erfolgreiches Employer Branding helfen, den Pool potenzieller Kandidat:innen zu erhöhen oder gar Talente anzuziehen, die nicht aktiv auf Jobsuche sind.

Der crossmediale Reichweitenvermarkter IP Österreich hat deshalb ein mehrteiliges Angebot erstellt, das Unternehmen dabei helfen soll, sich als attraktiver Arbeitgeber am österreichischen Arbeitsmarkt zu positionieren. Eine wirkungsvolle Initiative ist das Live Recruiting.

Live Recruiting sorgt für Authentizität

Bei Live Recruiting oder auch Recrutainment handelt es sich um 30- bis 60-minütige Live-Sendungen auf der eigenen Website oder auf Social Media – mit dem Ziel einer authentischen Unternehmensvorstellung durch Moderation eines Influencers oder Influencerin. Hierbei können offene Positionen ausführlich beschrieben und beworben werden.

Live Recruiting-Events steigern nicht nur die Bekanntheit des Unternehmens, sondern bieten die Möglichkeit, über eine integrierte Chatfunktion im Stream aktiv mit Bewerber:innen zu interagieren sowie direkte Bewerbungen entgegenzunehmen. Ein virtuelles Recruiting-Event erspart zudem die Anfahrt, senkt damit den Zeitaufwand für Bewerber:innen und folglich die Teilnahmehürden. 

Firmen get-together oder exklusives Live Recruiting Event 

Dieses Angebot bietet die Möglichkeit, bei einem Get-together von verschiedenen Unternehmen die eigene Firma vorzustellen. Die Organisation und Werbemittelproduktion läuft hierbei über IP Österreich, inklusive passender Locationsuche und der Bewerbung im Online-Video und Display-Bereich sowie durch Influencer:innen im Social Media. Das Basispaket startet bei 15.000 Euro. Das Upgrade beinhaltet TV-Werbung und startet ab 19.000 Euro. 

Alternativ kann ein Live Recruiting Einzelevent durchgeführt werden, bei dem sich die Live-Sendung exklusiv einem Unternehmen widmet. Hierbei kann ein eigenes Wunschdatum gewählt werden und der Aufbau in den eigenen vier Wänden erfolgen. Die Produktion und Anlieferung von Werbemitteln liegen in diesem Fall in der Verantwortung des Kunden. 

Ergänzende Bewerbung mit Business Trailern im TV 

Um das Employer Branding maximal zu fördern, empfiehlt es sich, mehrere Maßnahmen zu kombinieren und crossmedial zu werben.

Die IP bietet dazu Business Trailer, um das eigene Unternehmensportrait und die offenen Stellen als redaktionell aufbereitetes Advertorial (60″-90″) auf ausgewählten TV-Sendern der IP Österreich auszuspielen. Das TV-Portfolio der IP beinhaltet die Sender RTL, VOX, ntv, RTLZWEI, RTLup, SUPER RTL, NITRO, SPORT 1, Sky sowie die Regionalsender R9 und krone.tv und deckt somit alle Zielgruppen ab. 

Recruitment Tour #JobSwap: Influencer:innen als Praktikanten

Zusätzlich zur Bewerbung auf TV-Sendern bietet IP Österreich eine Recruitment Tour #JobSwap an, wenn man einen tieferen Einblick ins Unternehmen und den Arbeitsalltag gewähren möchte. Hier schlüpfen Influencer:innen für einen Tag in die Rolle von Praktikant:innen bzw. Lehrlinge und nehmen ihre Communities über Videos und Bilder mit ins Unternehmen. Diese Strategie schafft Awareness und positioniert das Unternehmen zugleich als zukunftsorientierten und interessanten Arbeitgeber. 

Influencer Kampagne ins TV, Online Video oder DOOH verlängern 

Darüberhinaus haben Werbekund:innen der IP verschiedene Möglichkeiten ihre Influencer-Kampagnen auszuweiten. Mit sogenannten Influencer Spots kann das entstandene Videomaterial vom #JobSwap, sowie die Kurzvideos und „Stories“ von bestehenden Influencer-Kampagnen mit der Reichweite von TV, Online-Video & DOOH ausgebaut werden. Dadurch entsteht mit geringen Produktionskosten eine hohe Werbewirkung, da die „Stories“ auf verschiedenen Medienkanälen wiedererkannt werden.

Per Quiz oder QR-Code zur Stellenausschreibung 

Zusätzlich kann man mit einer Microsite im „hybrid broadcast broadband TV“ (HbbTV) TV-Zuschauer:innen gezielt ansprechen und spezifischen Content ausspielen. Potenzielle Bewerber:innen können beispielsweise, ohne Unterbrechung der Lieblingssendung, an einem Quiz teilnehmen und nach dessen Beendigung auf die Jobbörse weitergeleitet werden.

Banner-Platzierungen im Addressable TV und gezielte Digital-out-of Home-Werbung vor Schulen und Universitäten ergänzen das Angebot der IP Österreich. Bewerber:innen können hierbei per QR-Code direkt zur Stellenausschreibung weitergeleitet werden.


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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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