02.09.2024
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IÖB-Toolbox: Innovative Beschaffungsvorhaben werden mit bis zu 100.000 Euro unterstützt

Das Förderungsprogramm aws IÖB-Toolbox unterstützt innovative Beschaffungsvorhaben von öffentlichen Auftraggebern durch Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro. Die nächste Deadline zur Einreichung von Anträgen ist der 4. November 2024.
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FlexCo Aws netidee
(c) AdobeStock

Innovative Beschaffung im öffentlichen Sektor spielt eine entscheidende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Wirtschaftsstandortes. So schafft sie in der Regel einen Zugang zu fortschrittlichen Technologien und Lösungen für Bürger:innen und stärkt umgekehrt die Innovationskraft von Unternehmen – darunter auch Startups.

Das Förderungsprogramm aws IÖB-Toolbox setzt genau hier an und bietet öffentlichen Auftraggebern in Österreich die Möglichkeit, innovative Beschaffungsvorhaben finanziell zu unterstützen. Durch Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro wird der Anreiz geschaffen, den Einsatz neuer Technologien und Dienstleistungen voranzutreiben, die sowohl ökologische als auch digitale Transformationsprozesse fördern. Diese Unterstützung zielt darauf ab, langfristige Impulse für die Wirtschaft zu setzen und gleichzeitig den öffentlichen Sektor mit fortschrittlichen Lösungen auszustatten.

IÖB-Toolbox: zwei Module

Konkret unterstützt das Förderungsprogramm aws IÖB-Toolbox innovative Beschaffungsvorhaben von öffentlichen Auftraggebenden durch Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro mit zwei unterschiedlichen Modulen.

  • IÖB-Toolbox Prepare: Hier werden Beratungskosten für die Gestaltung und Durchführung von IÖB-Challenges auf der IÖB-Innovationsplattform gefördert.
  • aws IÖB-Toolbox Transfer. Dieses Modul zielt auf die Förderung für innovative Beschaffungsprojekte, d. h. für die Anschaffung von innovativen Produkten und/oder Dienstleistungen ab.

Tipp: Neu ist, dass im Modul IÖB-Toolbox Prepare auch Kosten für Rechtsberatung und technische Beratungen für die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen zur Förderung eingereicht werden können. Hier beträgt die Förderung bis zu 20.000 Euro.


Anreize für Klima und Digitalisierung

Mit dem Programm aws IÖB-Toolbox werden Anreize für eine verstärkte Innovationsnachfrage durch den öffentlichen Sektor gesetzt. Im Zentrum stehen dabei Vorhaben in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, sowie Schonung natürlicher Ressourcen. Lösungen können dabei branchenübergreifend die Bereich Mobilität, Energie und Kreislaufwirtschaft umfassen.

Ein weiteres Feld umfasst die Digitalisierung im öffentlichen Sektor. Dazu zählen Effizienzsteigerung, Unterstützung umweltpolitischer Zielsetzungen, Stärkung der Nachhaltigkeit und regionaler Wirtschaftskreisläufe sowie Verbesserung von Services für Bürger:innen.

Jetzt einreichen und profitieren

Die Fördertöpfe für die IÖB-Toolbox sind nun wieder gefüllt. Der nächste Einreichschluss ist der 4. November 2024. Einreichungen für das Programm sind online über den aws Fördermanager möglich. Alle detaillierten Infos zu den Förderrichtlinien finden sich hier.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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