02.09.2024
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IÖB-Toolbox: Innovative Beschaffungsvorhaben werden mit bis zu 100.000 Euro unterstützt

Das Förderungsprogramm aws IÖB-Toolbox unterstützt innovative Beschaffungsvorhaben von öffentlichen Auftraggebern durch Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro. Die nächste Deadline zur Einreichung von Anträgen ist der 4. November 2024.
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Aws
(c) AdobeStock

Innovative Beschaffung im öffentlichen Sektor spielt eine entscheidende Rolle für die Wettbewerbsfähigkeit des heimischen Wirtschaftsstandortes. So schafft sie in der Regel einen Zugang zu fortschrittlichen Technologien und Lösungen für Bürger:innen und stärkt umgekehrt die Innovationskraft von Unternehmen – darunter auch Startups.

Das Förderungsprogramm aws IÖB-Toolbox setzt genau hier an und bietet öffentlichen Auftraggebern in Österreich die Möglichkeit, innovative Beschaffungsvorhaben finanziell zu unterstützen. Durch Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro wird der Anreiz geschaffen, den Einsatz neuer Technologien und Dienstleistungen voranzutreiben, die sowohl ökologische als auch digitale Transformationsprozesse fördern. Diese Unterstützung zielt darauf ab, langfristige Impulse für die Wirtschaft zu setzen und gleichzeitig den öffentlichen Sektor mit fortschrittlichen Lösungen auszustatten.

IÖB-Toolbox: zwei Module

Konkret unterstützt das Förderungsprogramm aws IÖB-Toolbox innovative Beschaffungsvorhaben von öffentlichen Auftraggebenden durch Zuschüsse von bis zu 100.000 Euro mit zwei unterschiedlichen Modulen.

  • IÖB-Toolbox Prepare: Hier werden Beratungskosten für die Gestaltung und Durchführung von IÖB-Challenges auf der IÖB-Innovationsplattform gefördert.
  • aws IÖB-Toolbox Transfer. Dieses Modul zielt auf die Förderung für innovative Beschaffungsprojekte, d. h. für die Anschaffung von innovativen Produkten und/oder Dienstleistungen ab.

Tipp: Neu ist, dass im Modul IÖB-Toolbox Prepare auch Kosten für Rechtsberatung und technische Beratungen für die Erstellung von Ausschreibungsunterlagen zur Förderung eingereicht werden können. Hier beträgt die Förderung bis zu 20.000 Euro.


Anreize für Klima und Digitalisierung

Mit dem Programm aws IÖB-Toolbox werden Anreize für eine verstärkte Innovationsnachfrage durch den öffentlichen Sektor gesetzt. Im Zentrum stehen dabei Vorhaben in den Bereichen Umwelt- und Klimaschutz, sowie Schonung natürlicher Ressourcen. Lösungen können dabei branchenübergreifend die Bereich Mobilität, Energie und Kreislaufwirtschaft umfassen.

Ein weiteres Feld umfasst die Digitalisierung im öffentlichen Sektor. Dazu zählen Effizienzsteigerung, Unterstützung umweltpolitischer Zielsetzungen, Stärkung der Nachhaltigkeit und regionaler Wirtschaftskreisläufe sowie Verbesserung von Services für Bürger:innen.

Jetzt einreichen und profitieren

Die Fördertöpfe für die IÖB-Toolbox sind nun wieder gefüllt. Der nächste Einreichschluss ist der 4. November 2024. Einreichungen für das Programm sind online über den aws Fördermanager möglich. Alle detaillierten Infos zu den Förderrichtlinien finden sich hier.


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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

Es war eine Nachricht, die für viel Aufsehen in der heimischen Startup-Szene sorgte: Die Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) klagte das Wiener Startup notarity, das seit 2022 eine Plattform für die Online-Durchführung notarieller Dienstleistungen betreibt. Mit dieser hat das Unternehmen nach eigenen Angaben rund ein Viertel der heimischen Notariate als Kunden. Damit steht das Startup auch in direkter Konkurrenz zur IT-Tochter der Kammer, die ebenfalls ein derartiges System anbietet.

Streitpunkt: Notarielle Dienstleistungen angeboten oder nur vermittelt?

In der Klage brachte die ÖNK mehrere Punkte ein, in denen das Geschäftsmodell von notarity ihrer Ansicht nach nicht den geltenden gesetzlichen Regelungen entspreche. Ein zentrales Argument war dabei, dass das Startup über seine Seite direkt notarielle Dienstleistungen anbietet und verrechnet. Dabei handle es sich aber lediglich um eine Vermittlung der besagten Dienstleistungen, die von Notariaten ausgeführt werden, argumentierte man bei notarity bereits damals und legte ein selbst in Auftrag gegebenes Gutachten vor.

In einigen weiteren beanstandeten Punkten setzte das Unternehmen noch vor Prozessstart Änderungen um. Dabei betonte CEO Schuster mehrmals öffentlich, dass man sich um eine außergerichtliche Einigung bemühe.

Zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen

Nach drei Verhandlungen bis Juni liegt nun das Urteil durch das Handelsgericht Wien vor. Das Urteil in erster Instanz ist noch nicht rechtskräftig. Dabei wurden die zwei Hauptpunkte der ÖNK-Klage abgewiesen, die das Kerngeschäft von notarity, die Vermittlung notarieller Dienstleistungen, betrafen. In einigen Unterpunkten, die konkrete Geschäftspraktiken, etwa Kostentransparenz und Werbung, betreffen, wurde der Kammer vom Gericht Recht gegeben. “Den sich aus der Stattgabe dieser Eventualbegehren ergebenden Änderungsbedarf hat notarity aber bereits weitgehend im vergangenen Winter umgesetzt”, heißt es dazu in einer Aussendung des Startups.

notarity-CEO Schuster: “Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”

“Wir sind froh, dass das Handelsgericht Wien uns in allen für uns wesentlichen Punkten Recht gegeben hat. Damit können wir unser Geschäft fortsetzen”, kommentiert notarity-Co-Founder und CEO Jakobus Schuster.

Auch ÖNK sieht sich bestätigt

Doch auch die ÖNK sieht sich in einer Aussendung bestätigt. Das Handelsgericht habe die Rechtsansicht der ÖNK “in wesentlichen Punkten” bestätigt, heißt es dort. “Das Erstgericht hat wesentliche Elemente des Geschäftsmodells und des Werbeansatzes von Notarity für unzulässig erklärt”, heißt es von der Kammer. “Mit dem vorliegenden Urteil ist klar, dass das geltende Recht auch bei technischen Weiterentwicklungen von Tools im Bereich der Digitalisierung strikt zu beachten ist”, kommentiert ÖNK-Sprecher Ulrich Voit. Ob seitens der Kammer Berufung in den abgewiesenen Punkten eingelegt wird, wurde noch nicht bekanntgegeben.

notarity-Gründer äußert sich konsensorientiert

Grundsätzlich begrüße man die “Entwicklung von technischen Systemen zur weiteren Digitalisierung der Notariate”, sagt Voit aber. Auch notarity-CEO Schuster äußert sich konsensorientiert. Bedenken der Notariatskammer habe man von Anfang an ernst genommen “und die konstruktiven Hinweise von österreichischen Notaren für eine mögliche einvernehmliche Lösung dieser Angelegenheit und zum Teil auch zur weiteren Verbesserung unserer Dienste bereits vergangenen Winter umgehend umgesetzt”.

Schuster betont in seinem Statement auch einmal mehr den Wunsch, mit der Kammer doch noch auf einen grünen Zweig zu kommen: “Daher würden wir uns freuen, wenn die Kammer jetzt auch umgekehrt mit uns als Startup eine Gesprächsbasis findet, damit wir die Zukunft des Notariats gemeinsam gestalten können. Wir sind jederzeit offen für Dialog und Zusammenarbeit.”

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