08.01.2020

IÖB-Challenge: Tools für besseres Wissenmanagement gesucht

Die IÖB-Servicestelle hat eine neue IÖB-Challenge gestartet, um den Markt nach Tools für Wissensmanagement zu erkunden. Unternehmen können ihre Produkte bis 4. März 2020 einreichen.
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IÖB-Servicestelle
© peshkova - stock.adobe.com

Die IÖB-Servicestelle ist eine Beratungs-, Unterstützungs- und Vernetzungsstelle für innovationsfördernde öffentliche Beschaffungsprojekte (IÖB). Seit 2013 unterstützt sie öffentliche Organisationen und Unternehmen dabei, IÖB-Projekte anzustoßen und neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen am Markt zu identifizieren. Die IÖB-Servicestelle ist eine Kooperation zwischen Bundesbeschaffung GmbH, BMVIT und BMDW.

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Teil der IÖB-Servicestelle sind unter anderem die sogenannten IÖB-Challenges, die öffentlichen Stellen als eine Form der Markterkundung dienen sollen. Die IÖB-Servicesstelle verfolgt dabei das Ziel, neue Ideen und Konzepte am Markt im Vorfeld eines Beschaffungsprojektes kennenzulernen. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen die Möglichkeit neue Ideen und Konzepte etwaigen öffentlichen Kunden zu präsentieren. Zudem sollen die Unternehmen mehr über den aktuellen Bedarf am Markt erfahren.

Neue Challenge: Wissensmanagement

Die IÖB-Servicestelle hat nun eine neue Challenge gestartet, um den Markt nach neuen Tools für Wissensmanagement in organisationsinternen Systemen zu erkunden. Die Challenge wird gemeinsam mit der ASFINAG, dem BMASGK, dem BMF, dem BMOEDS und den Wiener Linien umgesetzt, die auch die Juroren der Challenge sind.

In der aktuellen Challenge heißt es dazu, dass innovative und intelligente Tools gesucht sind, die Mitarbeitern ohne IT-Expertenwissen helfen, in der Organisation vorhandenes relevantes (Erfahrungs-)Wissen schneller zu finden und besser zu nutzen. Insbesondere werden Tools gesucht, die auf gängige, bestehende Systeme aufbauen und das darin gespeicherte Wissen verarbeiten können. Dies kann laut IÖB-Servicestelle sowohl Eingabe, als auch Abruf von Wissen umfassen:


Bei der Eingabe und Erfassung von Wissen:

  • Bessere Strukturierung oder Sortierung vorhandener Datenbanken mit Dokumenten und Informationen.
  • Unterstützung einer Mitarbeiterin oder eines Mitarbeiters bei der Erfassung und Weitergabe von Dokumenten und Informationen in unterschiedlichsten Formaten. Hier denken wir beispielsweise an innovative Formen der Verschlagwortung oder an die Verarbeitung von Sprach- oder Videoaufnahmen.
  • Spezialfall: Unterstützung einer Mitarbeiterin am Ende ihrer Berufskarriere bei der besseren Erfassung von implizitem Wissen.

Beim Abruf von Wissen:

  • Die Suche nach relevanten Informationen und Vorlagen erfordert wenig Zeit, sie bringt den spezifischen Anforderungen eines Nutzers entsprechende Ergebnisse (Relevanz).
  • Die intelligente Suche durchforstet auch unstrukturierte Daten (Dokumenteninhalte, wie zum Beispiel Notizen von Kollegen etc.). Die Suche lässt unterschiedliche Startpunkte für eine Suche zu (Schlagwort, Urheber, Zeitpunkt).
  • Die Suchergebnisse sind so ausgegeben und aufbereitet, dass die Weiterverarbeitung leicht geht.
  • Das Tool unterstützt die Auswahl der jeweils passenden Quelle und beschleunigt Entscheidungen.
  • Regelbasierte Lösungen und künstliche Intelligenz sind als technologische Basis erwünscht: Es ist aber entscheidend, wie die Nutzerinnen und Nutzer das Tool erleben. Die Integration eines Tools in täglich genutzte Systeme und Abläufe sollte daher so erfolgen, dass die Nutzung und damit der Nutzen wahrscheinlich sind (Usability, gute User Experience). Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden bestenfalls dazu angeregt, vorhandene bzw. zukünftige Systeme intensiver und besser zu nutzen und die in der Organisation zugänglichen Informationen aktuell zu halten.

Details zur Einreichung

Interessierte Teilnehmer müssen laut IÖB-Servicestelle beschreiben, wie Wissensmanagement mit ihrem Produkt einfacher wird. Dafür sollen sie sich auf die oben genannten Beispiele beziehen oder mit weiteren, nachvollziehbaren Herausforderungen und Anwendungsfällen überzeugen. Zudem sollte beschrieben werden, warum die Tools für Gemeinden Ministerien, ausgegliederte Unternehmen oder Landesverwaltungen relevant sind.

Unternehmen können ihre Produkte bis 4. März 2020 einreichen. Anschließend lädt die Jury jene Unternehmen zu Marktgesprächen ein, bei denen sie laut IÖB-Servicestelle den größten Nutzen im Vergleich zu Kosten, die höchste Relevanz für die eigene Organisationen und spannende Innovationsaspekte sieht. Durch die Teilnahme sollen Unternehmen so auf den Radar von öffentlichen Auftraggeber kommen.

=> mehr Infos zur Teilnahme: 

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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Die IÖB-Servicestelle ist eine Beratungs-, Unterstützungs- und Vernetzungsstelle für innovationsfördernde öffentliche Beschaffungsprojekte (IÖB). Seit 2013 unterstützt sie öffentliche Organisationen und Unternehmen dabei, IÖB-Projekte anzustoßen und neue Technologien, Produkte und Dienstleistungen am Markt zu identifizieren. Die IÖB-Servicestelle ist eine Kooperation zwischen Bundesbeschaffung GmbH, BMVIT und BMDW. Im Gegenzug erhalten die Unternehmen die Möglichkeit neue Ideen und Konzepte etwaigen öffentlichen Kunden zu präsentieren. Die IÖB-Servicestelle hat nun eine neue Challenge gestartet, um den Markt nach neuen Tools für Wissensmanagement in organisationsinternen Systemen zu erkunden. Die Tools können sowohl bei der Eingabe bzw. Erfassung, als auch dem Abruf von Wissen umfassen.

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