07.07.2021

IÖB-Call: Gesundheits- und Pflegeinnovationen für Österreich gesucht

Das Klimaschutzministerium (BMK) und das Wirtschaftsministerium (BMDW) sowie die IÖB-Servicestelle suchen im neuen IÖB-Call Gesundheits- und Pflegeinnovationen aus und für Österreich. Einreichungen sind bis zum 31. August möglich.
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IÖB-Call
(c) IÖB-Call
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Der öffentliche Sektor in Österreich beschafft jährlich Produkte und Dienstleistungen im Wert von rund 45 Milliarden Euro. Im Rahmen der IÖB-Calls erhalten innovative Unternehmen die Gelegenheit, ihr Produkt einem breiteren Publikum im öffentlichen Sektor bekannt zu machen und sie als potentielle Käufer zu gewinnen. Die IÖB versteht sich dabei als Kompetenzstelle zur Unterstützung der Förderung von Innovationsfördernder Öffentlicher Beschaffung in Österreich.

Diese Lösungen werden gesucht

Auch dieses Jahr werden im Rahmen des neuen IÖB-Calls innovative Lösungen gesucht. Im Fokus stehen 2021 Lösungen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich, die geeignet sind, interne Prozesse zu optimieren oder die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden sowie Patientinnen und Patienten zu verbessern. Laut IÖB umfasst dies neue Ansätze, um Prävention, Behandlung, Pflege und Rehabilitation zu unterstützen. Insbesondere Lösungen, die Antworten auf folgende Fragen geben, stehen im Mittelpunkt:

  • Womit können Gesundheitseinrichtungen ihre Verwaltung verbessern und vereinfachen? 
  • Wie können Innovationen im Gesundheitsmanagement unterstützen?
  • Womit kann das Personal in Krankenanstalten, in Alten- und Pflegeheimen entlastet werden?
  • Welche Ansätze können helfen, die besonderen Herausforderungen in bzw. nach Gesundheitskrisen (bspw. Long-COVID) zu meistern?
  • Welche Innovationen können das Leben betagter und hilfebedürftiger Personen in den eigenen vier Wänden sowie die (mobile) Pflege ermöglichen oder verbessern?

Die drei Kategorien zum Einreichen

1. Innovationen für das Gesundheitsmanagement: Digitale und nicht-digitale Lösungen für die Verwaltung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

2. Innovationen für die Gesundheit: Gesundheitsvorsorge, Diagnose, Medizinprodukte (Geräte und Werkzeuge) zur Behandlung von Krankheiten, Gesundheitskompetenz sowie Rehabilitation.

3. Innovationen für Pflege und Betreuung: Systementlastung und Arbeitserleichterung mit Qualität und Sicherheit für Betreuungsbedürftige, insbesondere Innovationen im Bereich Active & Assisted Living (AAL).

Auszeichnung durch Bundesministerien

Die drei Kategorie-Siegerinnen und -Sieger und die jeweils Zweitplatzierten im IÖB-Call „Gesundheits- und Pflegeinnovationen aus und für Österreich“ werden im Herbst 2021 von Bundesministerin Leonore Gewessler und von Bundesministerin Margarete Schramböck ausgezeichnet.

Leonore Gewessler, Klimaschutzministerin: „Österreich ist ein Land der Innovator*innen und unsere Unternehmen entwickeln herausragende, weltweit gefragte Produkte. Mit dem neuen IÖB-Call suchen wir die besten Gesundheits- und Pflegeinnovationen für Österreich. Wir möchten damit jene Lösungen vor den Vorhang holen, die das Potential haben, Österreichs Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nachhaltig zu unterstützen und so unsere Gesundheit und Lebensqualität erhalten und weiter verbessern. Besonders die öffentliche Hand kann und soll dabei eine Vorbildrolle einnehmen und verstärkt auf Innovationen österreichischer Unternehmen setzen. Davon profitieren nicht nur innovative Unternehmen in Österreich, sondern auch die Anwender*innen in Gesundheit und Pflege, und schlussendlich alle Bürgerinnen und Bürger.“

Margarete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: „Die österreichischen KMU und Start-ups leisten einen großen Beitrag zur Innovationskraft des Landes und stärken dadurch den heimischen Wirtschaftsstandort. Mit dem IÖB-Call bieten wir Innovationen aus Österreich eine Bühne: Unser Ziel ist, österreichische Unternehmen dabei zu unterstützen, dass ihre Lösungen für den Gesundheits- und Pflegebereich verstärkt zum Einsatz kommen. Damit sollen Effizienz- und Modernisierungsimpulse im österreichischen Gesundheitswesen gesetzt werden, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Hierfür suchen wir die besten Lösungen.“ 

Der Vorteil als teilnehmendes Unternehmen

Alle einreichenden Unternehmen werden von einer Jury aus Innovations- und Fachexpertinnen und -experten bewertet und erhalten, bei Erfüllung der Anforderungen, einen Platz am Marktplatz Innovation mit folgenden Vorteilen: 

  1. Unternehmen erhalten für ihr Produkt das IÖB-ausgezeichnet Siegel, das sie für die Bewerbung Ihrer Lösung einsetzen können.
  2. Unternehmen können ihre Lösung im e-Shop der BBG über die Direktvergabeplattform Innovation zu vergünstigten Konditionen anbieten (dieses Angebot gilt nur für Lösungen, die unterhalb der Direktvergabeschwelle liegen). Die IÖB-Servicestelle übernimmt 50 Prozent der Grundgebühr von 2.000 Euro pro Jahr.
  3. Sollte das Produkt/Lösung im e-Shop der Bundesbeschaffung abrufbar sein, können Unternehmen das IÖB-ausgezeichnet Siegel im e-Shop verwenden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  4. Die IÖB-Servicestelle bewirbt das Produkt im Rahmen ihrer regelmäßigen Kommunikationstätigkeiten und lädt regelmäßig Unternehmen ein, um Lösungen bei öffentlichen Institutionen vorzustellen oder auf Veranstaltungen zu präsentieren. 

Davon profitieren die Siegerinnen- und Sieger sowie Zweitplatzierten

Die Kategorie-Siegerinnen und -Sieger sowie die jeweiligen Zweitplatzierten können ihre Lösungen im Rahmen der Preisverleihung durch Frau Bundesministerin Leonore Gewessler und Frau Bundesministerin Margarete Schramböck persönlich einem breiten Fachpublikum vorstellen.

Darüber hinaus gibt es für die drei Kategorie-Siegerinnen und –Sieger sowie die Zweitplatzierten zusätzliche Benefits als Wertschätzung für die Top-Innovationen. 

  • Persönlicher Austausch bei einem CO-Creation Workshop oder Innovations-Frühstück mit VertreterInnen der passenden Expertenorganisation (Kategorie-Partner des Calls). 
  • Ausführliches Porträt über die Kanäle der IÖB-Servicestelle inklusive Sonderaussendung an die relevanten Kunden.
  • Verleihung des IÖB-ausgezeichnet Siegels und kostenloses digitales Schaufenster am Marktplatz Innovation 
  • Kostenlose Nutzung der DVP (Direktvergabeplattform) im e-Shop der BBG für das Jahr 2022
  • Maßgeschneiderte Unterstützung durch die IÖB-Servicestelle auf der Suche nach geeigneten Kundengruppen im öffentlichen Sektor

Kategorie-Partner aus der Praxis

Jede der drei Kategorien wird von einer Expertenorganisation aus dem Gesundheits- bzw. Pflegebereich begleitet. Der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und die 144 Notruf Niederösterreich GmbH sowie AAL Austria stehen uns als Partner zur Seite. Diese Partner stellen einige zusätzliche Unterstützungsangebote für die Sieger des Calls zur Verfügung (siehe oben). Sie werden von der IÖB-Servicestelle über alle von der Jury ausgewählten Lösungen direkt informiert und setzen sich mit diesen intensiv auseinander.

+++ Deadline für Einreichungen ist der 31. August +++


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(c) Michael Meier - Maximilian Kindler, Gründer von incaseof.law.

Rund 600 Rauchfangkehrerbetriebe gibt es in Österreich, rund 350 davon arbeiten mit der Grazer Branchensoftware WinChim. Sie können überfällige Rechnungen nun direkt aus dem Verrechnungsmodul an das Wiener LegalTech incaseof.law übergeben. Die Plattform übernimmt den weiteren Prozess, vom außergerichtlichen Mahnverfahren bis zur gerichtlichen Durchsetzung.

Die beiden Unternehmen haben die Kooperation Anfang Oktober bekannt gegeben. Für das Startup von Gründer und CEO Maximilian Kindler ist WinChim nach eigenen Angaben die erste Branchensoftware, über die es eine ganze Branche erreicht.

Viele kleine Rechnungen, wenig Zeit

Die Leistungen der Rauchfangkehrer sind gesetzlich vorgeschrieben, die Tarife reguliert. Daraus ergibt sich ein eigenes Forderungsbild: sehr viele kleine, wiederkehrende Rechnungen an Privathaushalte und Hausverwaltungen. Die Betriebe zählen im Schnitt sechs Beschäftigte, offene Rechnungen verfolgt meist der Inhaber selbst. Eine klassische Inkassobeauftragung zahle sich bei Kleinbeträgen oft nicht aus, heißt es weiter.

„Unsere Anwender wollen kehren, messen und beraten, nicht Zahlungserinnerungen schreiben. Mit incaseof.law ist der offene Posten in unserer Buchhaltungssoftware mit einem Klick erledigt, der Rest passiert im Hintergrund“, sagt Martin Haidenthaler, Gründer von WinChim. Das Unternehmen wurde 1999 in Graz gegründet und ist nach eigenen Angaben Marktführer unter den Rauchfangkehrerbetrieben in sieben Bundesländern.

„Rauchfangkehrer sind das Paradebeispiel für eine Branche, in der Forderungsmanagement bisher schlicht nicht stattfindet, weil es sich nicht auszahlt. Über WinChim erreichen wir die Betriebe dort, wo ihre Rechnungen entstehen. Ab jetzt kommt das Geld dorthin, wo es hingehört: auf das Konto des Betriebs.“

Die Inkassokosten trägt der säumige Schuldner

Laut Aussendung zahlt die Plattform eingehende Beträge ohne Abzüge an den Betrieb aus. Woran incaseof.law dann verdient, erklärt Kindler auf brutkasten-Anfrage: „Der Rauchfangkehrer zahlt uns nichts, weder Provision noch Gebühr. Unser Umsatz kommt ausschließlich vom säumigen Schuldner, und zwar aus den Inkassokosten und den Verzugszinsen.“

Diese Kosten sind laut Kindler durch die Verordnung über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen gedeckelt. Zudem müssen sie nach dem Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuch (ABGB) in einem angemessenen Verhältnis zur Forderung stehen. Die Verordnung würde es ihm zufolge auch erlauben, dem Auftraggeber eine Gebühr zu verrechnen. Darauf verzichte man ausnahmslos.

Was das für Schuldner:innen bedeutet, zeigt ein Rechenbeispiel des Gründers. Bei einer offenen Rechnung über 80 Euro fallen mit der ersten Zahlungsaufforderung rund 25 Euro inklusive Umsatzsteuer an, dazu Verzugszinsen von wenigen Cent. Das entspricht einem Aufschlag von rund 31 Prozent. Wer nach der ersten Aufforderung zahlt, bleibt laut Kindler bei diesem Betrag. Bezahlt werden kann über ein Online-Portal, auf Wunsch in Raten über bis zu zwölf Monate. Zu den Kosten bei weiteren Mahnschritten oder im gerichtlichen Verfahren machte Kindler keine Angaben.

Noch keine Zahlen für die Branche

Zahlen für die Rauchfangkehrerbranche gibt es noch nicht, die Anbindung ist erst seit Anfang Oktober aktiv. Kindler erwartet aber eine sehr hohe Quote, weil die Leistung gesetzlich vorgeschrieben, dokumentiert und zu regulierten Tarifen verrechnet sei: „Echten Streit über die Forderung gibt es da kaum. Meistens ist die Rechnung schlicht liegen geblieben.“

Zahlt ein Schuldner trotz mehrerer Mahnschritte nicht, geht der Fall laut Kindler auf derselben Plattform ins gerichtliche Forderungsmanagement über, mit Anbindung an den Elektronischen Rechtsverkehr in Österreich und Deutschland.

Weitere Branchen im Blick

Seit Mai können Kund:innen der Finanzautomatisierungsplattform ibana das Inkasso direkt aus deren Plattform beauftragen (brutkasten berichtete).

Als weitere Branchen sieht sich das Startup laut Kindler Hausverwaltungen, das Gesundheits- und Pflegeumfeld und das Handwerk an und entwickelt dafür eigene Produktlinien. „Die Logik ist überall gleich: viele kleine Rechnungen, kleine Betriebe, kaum Zeit für das Mahnwesen“, so Kindler. Weitere Anbieter will incaseof.law nennen, sobald die Verträge stehen.

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