IÖB-Call 2023: Innovationen für klimaneutrale Städte & Gemeinden gesucht
Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die IÖB-Servicestelle suchen ab dem 13. Juni im Rahmen des IÖB-Calls 2023 Innovationen für klimaneutrale Städte und Gemeinden. Der Call ist bis zum 8. September 2023 geöffnet.
Österreich hat sich die Erreichung der Klimaneutralität bis 2040 zum Ziel gesetzt. Der Wandel zu einem klimaneutralen Österreich spielt im urbanen sowie ländlichen Raum eine zentrale Rolle. Innovationen und neue Lösungswege spielen bei der Realisierung von klimaneutralen Städten und Gemeinden eine wesentliche Rolle.
Durch den IÖB-Call 2023 erhalten Sie die Gelegenheit, Ihre Produkte und Dienstleistungen einem breiteren Publikum im öffentlichen Sektor bekannt zu machen. Holen Sie Ihre Innovation vor den Vorhang und bringen Sie sich bei aktuellen und zukünftigen Herausforderungen als Lösungspartnerin bzw. -partner für Städte und Gemeinden in Stellung.
Lösungen werden in den folgenden Kategorien gesucht:
Digitale Tools für eine klimaneutrale Städte- und Gemeindeplanung sowie -gestaltung | Digitale Lösungen und Partizipationssysteme für ressourcen- und flächenneutrale sowie modulare bzw. kreislauffähige Städte- und Gemeindeplanung; innovative Informations- und Anreizsysteme zur Unterstützung klimaneutralen Verhaltens; Vernetzungsmöglichkeiten von Energiesystemen; digitale Tools zur Steigerung der Energieeffizienz bzw. zur Reduktion des Energieverbrauchs.
Innovative Lösungen für klimaneutrale Gebäude und Infrastruktur | Lösungen für ganzheitliche Klimawandelanpassung zur ressourcen- und flächenneutralen sowie modularen bzw. kreislauffähigen Städte- und Gemeindegestaltung; energieeffiziente, ressourcenschonende, kreislauffähige Baumaterialien; Lösungen für erneuerbare Energieerzeugung, lokale Energiespeicherung sowie Reduktion des Energieverbrauchs, Heizen und Kühlen.
Innovative Lösungen für die Erbringung klimaneutraler kommunaler Dienstleistungen | Lösungen, Geräte und Maschinen zur Erbringung von kommunalen Dienstleistungen (z.B. Winterdienst, Abfallbehandlung (im weiteren Sinne Wertstoffsammlung); Abwasserbehandlung; Abwasserwärmenutzung.
Die zwei besten Lösungen je Kategorie werden am 20. November 2023 von Bundesministerin Leonore Gewessler ausgezeichnet: „Mit dem IÖB-Call 2023 suchen wir die besten Innovationen aus Österreich für klimaneutrale Städte und Gemeinden in Österreich. Reichen Sie ein und werden Sie mit Ihrer innovativen Lösung Teil des erfolgreichen Übergangs zur Klimaneutralität! Ich wünsche viel Erfolg und freue mich, den Siegerlösungen im Herbst ihre Trophäe überreichen zu dürfen!“
Alle eingereichten Lösungen werden von einer Jury aus Innovations- und Fachexpertinnen und -experten bewertet und erhalten bei einer positiven Bewertung ein interessantes Sieger-Package.
Davon profitieren die Siegerinnen und Sieger
Möglichkeit der Präsentation gegenüber Vertreterinnen und Vertretern der Pionier-Großstädte und Pionier-Kleinstädte in geeignetem Format
Persönlicher Austausch bei Co-Creation Workshop oder Innovations-Frühstück mit Vertreterinnen und Vertretern der Kategoriepartnerunternehmen
IÖB-ausgezeichnet Siegel und kostenloses, digitales Schaufenster am Marktplatz Innovation
Kostenlose Nutzung der DVP (Direktvergabeplattform) im e-Shop der BBG für das Jahr 2024 im Gegenwert von ca. EUR 2.000,-
Maßgeschneiderte Unterstützung durch die IÖB-Servicestelle auf der Suche nach geeigneten Kundengruppen im öffentlichen Sektor
Ausführliches (Video-)Portrait sowie Interviews gestreut über die Kanäle von IÖB-Servicestelle und Bundesbeschaffung GmbH (BBG) inklusive Sonderaussendung via Newsletter (IÖB, BBG und BMK) an relevante Kundinnen und Kunden
Kostenlose Teilnahme und Standplatz bei der Veranstaltung „ECOVATION 2024“ im April 2024
Kategoriepartnerinnen und -partner aus der Praxis
Jede der Kategorien wird von Expertenorganisationen aus dem öffentlichen Sektor begleitet. Die Kategoriepartnerunternehmen stellen einige zusätzliche Unterstützungsangebote für die Siegerlösungen zur Verfügung. Ferner werden sie von der IÖB-Servicestelle über alle von der Jury ausgewählten Lösungen direkt informiert und setzen sich mit diesen intensiv auseinander.
Kategorie „Digitale Tools für eine klimaneutrale Städte- und Gemeindeplanung sowie –gestaltung“ | Österreichischer Städtebund und Stadt Villach
Kategorie „Innovative Lösungen für klimaneutrale Gebäude und Infrastruktur“ | Bundesimmobiliengesellschaft (BIG)
Kategorie „Innovative Lösungen für die Erbringung klimaneutraler kommunaler Dienstleistungen“ | Verband der öffentlichen Wirtschaft und Gemeinwirtschaft Österreichs (VÖWG)
Reichen Sie jetzt ein!
Bis zum 8. September 2023 können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Lösungen auf der IÖB-Innovationsplattform unter www.ioeb-innovationsplattform.at/ioeb-call-2023/ einreichen. Danach bewertet unsere Jury auf Basis der IÖB-Marktplatz-Kriterien die eingereichten Lösungen. Die Ergebnisse stehen bis November 2023 fest.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
X-Faktor: Warum Liquidation Preference bei einem Millionen-Exit zum Albtraum werden kann
Ein Exit in Millionenhöhe – und trotzdem bleibt für die Gründer:innen kaum etwas übrig. Schuld daran können sogenannte Liquidation Preferences sein, die darüber entscheiden, wer beim Verkauf eines Startups bevorzugt wird. Rechtsanwalt Manuel Mofidian ordnet ein.
Dieser Text ist zuerst im brutkasten-Printmagazin von August 2026 „Aufbrechen“ erschienen. Eine Download-Möglichkeit des gesamten Magazins findet sich am Ende dieses Artikels.
Für viele Gründer:innen sind 40-Stunden-Wochen ein Fremdwort und freie Wochenenden ein ferner Wunsch – sie opfern unzählige Arbeitsstunden und verzichten auf Gehalt, um ihr Startup aufzubauen. Doch am Ende dieses jahrelangen harten Einsatzes bleibt selbst bei einem vermeintlich erfolgreichen Millionen-Exit in manchen Fällen kaum etwas übrig. Der Grund kann in einer unscheinbaren Klausel des Beteiligungsvertrags liegen; einer Sonderregel für die Verteilung des Exit-Erlöses. Räumt man etwa späteren Investoren eine „Liquidation Preference“ ein, bedienen sich diese beim Verkauf zuerst. Die Realität sieht dann wie folgt aus: Während die Branche gratuliert, können die Gründer:innen und frühe Kapitalgeber trotz fließender Millionen fast leer ausgehen.
So ein Fall sorgte jüngst für Aufsehen, als Martin Granig, Gründer der Spar-App monkee.rocks, von einem Bekannten berichtete, der einen 15-Millionen-Exit hingelegt hatte. Der Founder meinte nach Glückwünschen bloß, der Exit hätte massiver sein müssen, „damit sich was ausgeht“ – hier hatte die Liquidation Preference gegriffen.
Was ist eine Liquidationspräferenz?
Die historischen Wurzeln der Liquidationspräferenz reichen bis ins 19. Jahrhundert zurück, als US-Eisenbahngesellschaften und Banken Vorzugsaktien nutzten. In den 1950er- bis 1970er-Jahren adaptierte die VC-Branche das Modell und machte es im Silicon Valley zum Standard. Doch obwohl die Klausel omnipräsent ist, sorgt sie bis heute für Missverständnisse.
Der Wirtschafts- und Tech-Anwalt Manuel Mofidian bringt es auf den Punkt: „Eine Liquidationspräferenz ist kein gesetzlich definierter Begriff, sondern eine Klausel in einem Beteiligungsvertrag, die man im Einzelfall auslegen muss, aber häufig einem gewissen spezialisierten Marktstandard entspricht.“ Verankert wird sie in der Praxis meist im sogenannten Shareholders Agreement (kurz SHA, deutsch: Gesellschaftervereinbarung). Es geht dabei nicht um die prozentuelle Beteiligung an einem Startup, sondern um die harte Reihenfolge bei der Verteilung von echten Einnahmen (Proceeds) nach einem bestimmten Trigger-Event – im Normalfall dem Exit.
„Vereinfacht gesagt ist die Liquidationspräferenz eine vertraglich vereinbarte Erlösvorzugs-Regelung. Im Normalfall wird ein Verkaufserlös entsprechend den Beteiligungsquoten (pro rata) verteilt; das entspricht auch der gesetzlichen Grundregel. Für den Exit-Fall soll jedoch eine Sonderregel geschaffen werden; mit mitunter überraschendem Ergebnis: Wer etwa 20 Prozent der Anteile hält, aber 70 Millionen Euro investiert hat, kann bei einem Verkaufserlös von 70 Millionen Euro den gesamten Erlös erhalten – und das dank einer Liquidationspräferenz“, so Mofidian.
„Erst wenn die jeweilige Liquidationspräferenz erfüllt wurde, kommt die nächste liquidationspräferierte Gruppe zum Zug; sind alle Liquidationspräferenzen bedient, wird der Rest pro rata verteilt“, erklärt der Wirtschaftsanwalt das sogenannte „Wasserfallprinzip“. Reicht das Geld bei einem mittelgroßen oder kleinen Exit nicht aus, könnten all jene, die ganz unten im Wasserfall stehen, leer ausgehen.
„Ein Startup durchläuft typischerweise gewisse Phasen“, erläutert Mofidian. „So lassen sich die Investorengruppen ganz gut typisieren: Häufig startet man mit ersten Investoren, Business Angels, Family and Friends, teilweise noch Convertibles. Hier herrscht oft noch eine andere Logik als bei späteren Investmentrunden, wo beispielsweise VC-Fonds einsteigen. In diesen späteren Runden, den ‚Series‘, mit professionelleren neuen Investoren verschieben sich regelmäßig die Kräfteverhältnisse, was zu einer Anpassung der Verträge und der damit verbundenen Rechte führt.“
Das Multiple (X-Faktor) als wichtiger Hebel
Bevor man sich jedoch in rechtliche Details und konkrete Definitionen vertieft, muss man bei Liquidation Preference einen wichtigen Hebel verstehen: das Multiple (oder den X-Faktor). Diese Zahl legt fest, wie viel von seinem ursprünglichen Investment der Geldgeber beim Exit vorrangig – also vor der allgemeinen Verteilung nach Beteiligungsquoten – beanspruchen kann.
Das „1×-Multiple“ findet sich so häufig in den Verträgen, dass man dieses fast schon als Branchenstandard bezeichnen könnte. Das bedeutet: Der Investor holt sich zunächst exakt jene Summe zurück, die er in das Startup gesteckt hat. Komplex wird es, wenn Investoren in schwierigen Marktphasen höhere Multiples durchsetzen. Liegt der Faktor bei 1,5×, 2× oder gar 3×, bedeutet das, dass der Investor vorab – also vor der Verteilung nach Prozenten – ein Vielfaches seines eingesetzten Kapitals fordern kann. „Der Faktor hat mit der Beteiligungsquote nichts zu tun: Auch wer nur ein Prozent hält, kann eine fünffache Liquidationspräferenz vereinbart haben“, erklärt Mofidian. Hat ein VC-Fonds also beispielsweise zehn Millionen Euro bei einem 2×-Multiple investiert, zieht er beim Exit sofort 20 Millionen Euro als Liquidationspräferenz ab, bevor der nächste Gesellschafter auch nur einen Cent sieht. Das schmälert den Erlös für Gründer:innen und frühe Investor:innen – mitunter auch für andere, im Rang nachstehende Investorengruppen – dramatisch.
Participating vs. non-participating
Wenn der Faktor (das Multiple) bzw. damit verbunden die Höhe geklärt ist, regeln weitere Zusätze, wie genau ein Investor am restlichen Erlös beteiligt wird.
So gilt „non-participating“ als die üblichste Variante. Der Investor hat hierbei ein Wahlrecht: Er erhält entweder vorab seine Präferenz, also zum Beispiel sein 1×-Investment, zurück, oder er verzichtet auf diesen Vorabzug und nimmt stattdessen seine reguläre prozentuale Quote am gesamten Erlös. Demgegenüber steht „participating“: Diese investorenfreundliche Variante bezeichnet Mofidian als „Eierlegende Wollmilchsau“ – der Geldgeber bekommt zuerst sein Investment als garantierte Risikoprämie vorab ausbezahlt und partizipiert danach zusätzlich noch entsprechend seiner prozentualen Quote am verbleibenden Erlös-Topf; er wird also faktisch doppelt bedient.
Rangordnung – „Senior“ und „Pari passu“
Aus Sicht eines Investors spielt es zudem eine große Rolle, in welchem Rang seine Liquidationspräferenz eingeordnet wird. „Die Ränge drücken das Rangverhältnis der Liquidationspräferenzen zueinander aus. Nach dem Wasserfallprinzip wird grundsätzlich jeder vorrangige Rang vollständig bedient, bevor Erlöse an den nachfolgenden Rang verteilt werden“, erklärt Mofidian. „Reicht der Erlös auf einem Rang nicht, um alle dort angesiedelten Präferenzansprüche voll zu bedienen, wird typischerweise pro rata verteilt – meist im Verhältnis der jeweiligen Präferenzansprüche. Der genaue Schlüssel ist aber Vertragssache.“
Wird der Liquidationspräferenz eines Investors ein „Senior“-Rang eingeräumt, bedeutet das Vorrang gegenüber den zu diesem Zeitpunkt bestehenden bzw. den vertraglich bezeichneten Liquidationspräferenzen. „‚Senior‘ ist eine relative Rangangabe – man ist immer gegenüber jemandem vorrangig. Soll der oberste Rang gemeint sein, spricht man etwa von ‚most senior‘ oder ‚senior to all other liquidation preferences‘. Maßgeblich ist am Ende ohnehin die Verteilungsreihenfolge der Waterfall-Klausel selbst“, so der Anwalt. Vor später geschaffenen „noch vorrangigeren“ Rängen könne man sich durch einen Zustimmungsvorbehalt schützen; das könne allerdings künftige Finanzierungsrunden erschweren und sei auch unüblich.
Mofidian weiter: „Investor:innen vereinbaren häufig, dass ihre Liquidationspräferenz ‚pari passu‘ mit den Liquidationspräferenzen anderer Investor:innen oder Anteilsklassen rangiert – die betreffenden Präferenzen sind dann gleichrangig, keine wird vor der anderen bedient. Innerhalb derselben Anteilsklasse ist eine ausdrückliche Pari-passu-Regelung häufig nur deklaratorisch, sofern für alle Anteile dieselben Präferenzrechte gelten; sie kann jedoch in einigen Konstellationen auch klarstellende Bedeutung haben. Eine wesentliche Bedeutung entfaltet sie zwischen unterschiedlichen Anteilsklassen oder Finanzierungsrunden: Man kann etwa festlegen, dass die Liquidationspräferenzen einer Series A und einer Series B trotz unterschiedlicher Anteilsklassen auf demselben Rang stehen. ‚Pari passu‘ beschreibt also nicht die Anteilsklasse als solche, sondern das Rangverhältnis der jeweiligen Präferenzen“. Gleichrangigkeit bedeutet dabei nicht zwingend, dass auch die Höhe der Präferenzansprüche, die Multiplikatoren oder die sonstigen Investorenrechte identisch sind.
Die Rangordnung führt in der Praxis oft zu sogenannten Stacked Preferences (gestapelten Präferenzen). Faktisch gesehen kommt es dabei meist zum Prinzip „Last in, first out“: Der späteste Geldgeber (z. B. der Lead-Investor der Series C) sichert sich meist den höchsten Rang und holt sich beim Exit (nach Rückführung von Fremdkapital) als Allererster sein Geld aus dem Topf. Ist seine Präferenz bedient, darf sich die vorherige Series B aus dem verbleibenden Rest bedienen; und so weiter bis hinunter zur Series A. Häufig warten am Ende der Nahrungskette die frühen Seed-Investoren sowie Gründer:innen und Mitarbeiter:innen mit ESOP-Anteilen – ist der Exit-Erlös nicht hoch genug, ist der Topf leer, bevor sie erreicht werden.
„Eine der Schwierigkeiten bei Liquidation Preferences ist die Unschärfe der Begrifflichkeiten“, betont Mofidian an dieser Stelle und erklärt, warum es zu Streitereien unter den Beteiligten kommen könnte. Ein typischer Konfliktherd können Triggerdefinitionen sein: Was ist ein Exit? In einem „frühen“ Vertrag kann ein Exit anders definiert sein als im späteren Beteiligungsvertrag. Dazu kommen Side Letters bzw. in Investitionsdokumenten enthaltene Rechte, bei denen Widersprüche auftreten können. Liquidationspräferenzen können ein sinnvolles Instrument der Risikoverteilung sein – aber es kann zu unangenehmen Überraschungen kommen, weil die Beteiligten nicht jedes Szenario durchdenken und durchrechnen.
Die Schicksalsgemeinschaft der Frühphase
Oliver Holle, CEO des Seed-VCs Speedinvest, sieht die Debatte vor allem für die Frühphase pragmatisch: Dank klarer Standards (1×, non-participating) bilden frühe Kapitalgeber und Gründer:innen hier eine Schicksalsgemeinschaft im Sinne von „engsten Verbündeten“. Dramatisch wird es jedoch bei Wertberichtigungen in späten Runden, wenn sich die Ansprüche durch viel frisches Kapital massiv aufsummieren – die bereits erwähnten Stacked Preferences. Wie das in der Praxis aussieht, veranschaulicht Holle am E-Scooter-Anbieter Tier, dessen Preference-Stack nach mehreren Runden und Mergern auf fast eine Milliarde Euro angewachsen ist: „Das sind sie jetzt doch nicht mehr wert. Das heißt, wir haben das wahrscheinlich schon lange auf null abgeschrieben, und die Gründer auch, weil wir da kein Geld rausholen werden, auch wenn diese Firma für fünf-, sechs- oder siebenhundert Millionen Euro verkauft wird. Das ist also eine Realität, die wir absolut durchlebt haben.“ Und damit ist Speedinvest nicht allein.
Konflikte, Statistiken und eine mögliche Zukunft
Was konkrete Statistiken angeht, gibt es im DACH-Raum kaum belastbare öffentliche Marktdaten. Mofidians subjektiver Praxisbeobachtung nach kommen Liquidationspräferenzen jedoch in fast jedem Deal vor, sind ein von Investoren erwarteter Standard und in ihrer Grundform kaum wegzuverhandeln.
Aufgrund globaler Krisen brauchten viele Startups zuletzt jedoch Bridge-Finanzierungen. Um ihre Bewertungen hochzuhalten („Vanity Valuation“), akzeptierten Gründer:innen oft harte Konditionen. Mofidian kann sich vorstellen, dass es in Zukunft aufgrund dieser Dynamik zu Konflikten kommen könnte: „Aufgrund von Brückenfinanzierungen könnten Liquidationspräferenzen wahrscheinlich jetzt relevanter werden, weil wir jetzt einige Senior-Investoren sehen, die zu sehr guten Terms eingestiegen sind, darunter auch Verkaufsrechte. Wenn du in den letzten Jahren investiert hast, und das zu einer vermeintlich guten Bewertung, mit starken Terms, und dir viele Rechte geholt hast, jetzt aber daran zweifelst, dass eine neue Runde zu einer höheren Bewertung realistisch ist, dann pushst du möglicherweise in den Exit. Und das machst du wahrscheinlich nur, weil du eine Liquidationspräferenz, vielleicht sogar mit einem ‚Über-Eins-Faktor‘, hast“, zeichnet Mofidian eine mögliche Zukunft für die heimische Szene. „Ich kann mir vorstellen, dass die Logik, die Liquidationspräferenzen und anderen damit funktionell verbundenen Terms zugrunde liegt, dazu führt, dass der eine oder andere Investor sagt: ‚Ich nutze jetzt meine vertraglichen Möglichkeiten, dränge auf den Exit und hole mir lieber mein Investment 1,5-fach plus ein bisschen extra vom verbleibenden Erlöstopf. Das macht mehr Sinn, als nur darauf zu hoffen, dass es noch eine Runde zu einer viel höheren Bewertung gibt – und selbst wenn sich das so großartig entwickelt, was nicht sicher ist, steht der nächste Investor vermutlich nach dem Last-in-first-out-Prinzip mit seiner Präferenz wieder vor mir.‘“
Der Anwalt ergänzt: „‚Drängen‘ heißt in diesem Kontext: Wenn dieser Investor – etwa in Kombination mit anderen Investoren – starke Drag-Along-Rechte hat, kann er den Verkauf auch gegen den Willen der Founder rechtlich erzwingen.“ Dies gelte selbst dann, wenn die Founder die Bewertung als zu niedrig empfänden und aufgrund der Liquidation Preference leer ausgingen.
Trotz dieser Konsequenzen betont Mofidian nachdrücklich, dass man das Thema auch aus der Investorenperspektive betrachten muss: Die Liquidationspräferenz sei per se nichts Böses und in der Praxis völlig in Ordnung, wenn man sie korrekt verwendet. „Man muss diese Klauseln verstehen, durchrechnen und verschiedene Szenarien durchspielen, damit böse Überraschungen ausbleiben“, sagt der Jurist.
Secondaries als mögliches Instrument
Für Gründer gilt laut dem Experten eine wichtige Regel: Man sollte sich niemals nur auf eine möglichst hohe Firmenbewertung fixieren, wenn die Vorzugsrechte der Investoren im Gegenzug gefährlich stark ausgeprägt sind. Mofidian rät, das Term-Sheet stets als bewegliches Gesamtsystem zu betrachten.
Anstatt Deals aus reiner Angst vor einem Null-Ausstieg kategorisch platzen zu lassen, empfiehlt der Anwalt, allenfalls ungünstigere Liquidationspräferenzen durch andere Mechanismen auszugleichen. Dazu zählen klug verhandelte Drag-Along- und Tag-Along-Rechte. Wenn der Druck allerdings über die Jahre extrem hoch wird, seien Secondaries ein mögliches Tool: Durch den vorzeitigen Verkauf eines kleinen Teils der eigenen Anteile an spätere Investoren könnten Gründer bereits auf dem Weg zum Exit etwas Geld auf dem Privatkonto sichern.
„Das ist jedoch nicht gern gesehen und auch in Österreich oder im DACH-Raum relativ unüblich, aber es passiert“, sagt Mofidian. „Nach ein paar Jahren Arbeit kann man in so einem Fall sagen: ‚Ich habe eine ordentliche Netto-Summe auf meinem Konto. Das erlaubt mir zumindest, mit freiem Kopf weiter an meiner Vision zu bauen.‘“
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IÖB-Call 2023: Innovationen für klimaneutrale Städte & Gemeinden gesucht
AI Kontextualisierung
Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?
Der Inhalt dieses Artikels zeigt das Bestreben Österreichs, bis zum Jahr 2040 klimaneutral zu werden. Dazu werden Innovationen und neue Lösungswege sowohl im urbanen als auch im ländlichen Raum benötigt. Dies hat Auswirkungen auf die gesellschaftspolitische Agenda des Landes und zeigt die Notwendigkeit eines Umdenkens in Bezug auf den Umgang mit Ressourcen und Energieverbrauch. Durch den IÖB-Call 2023 sollen daher innovative Lösungen für klimaneutrale Städte und Gemeinden gefördert werden, um den Übergang zur Klimaneutralität erfolgreich zu gestalten. Dies kann langfristige Auswirkungen auf die Umwelt, die Wirtschaft und das Wohlbefinden der Gesellschaft haben.
IÖB-Call 2023: Innovationen für klimaneutrale Städte & Gemeinden gesucht
AI Kontextualisierung
Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?
Die Ausschreibung des IÖB-Call 2023 bietet Unternehmerinnen und Unternehmern die Möglichkeit, innovative Lösungen für klimaneutrale Städte und Gemeinden zu präsentieren und sich als Lösungspartner auf dem öffentlichen Sektor zu positionieren. Dabei können sie von einem interessanten Sieger-Package profitieren, das unter anderem persönliche Austauschmöglichkeiten, eine kostenlose Nutzung der Direktvergabeplattform für 2024 und ein digitales Schaufenster am Marktplatz Innovation umfasst. Die IÖB-Plattform und die Kategoriepartnerunternehmen stellen darüber hinaus für die Siegerlösungen weitere Unterstützungsangebote bereit. Insgesamt bietet diese Ausschreibung somit auch wirtschaftliche Chancen für die beteiligten Unternehmerinnen und Unternehmer.
IÖB-Call 2023: Innovationen für klimaneutrale Städte & Gemeinden gesucht
AI Kontextualisierung
Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?
Als Innovationsmanager:in ist es wichtig, über öffentliche Ausschreibungen wie den IÖB-Call 2023 informiert zu sein, da dies eine Chance bietet, innovative Produkte und Dienstleistungen einem breiteren Publikum im öffentlichen Sektor bekannt zu machen. Insbesondere in Bezug auf den Wandel zu einem klimaneutralen Österreich spielen Innovationen und neue Lösungswege bei der Realisierung von klimaneutralen Städten und Gemeinden eine wesentliche Rolle, weshalb es sich lohnt, innovative Lösungen in den drei genannten Kategorien einzureichen.
IÖB-Call 2023: Innovationen für klimaneutrale Städte & Gemeinden gesucht
AI Kontextualisierung
Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?
Als Investor:in kann dieser Artikel für Sie von Relevanz sein, da er Einblicke in den aktuellen Fokus Österreichs auf Emissionseinsparungen und deren Umsetzung in Städten und Gemeinden gibt. Wenn Sie sich für Investitionen in innovative Lösungen im Bereich der Klimaneutralität und Nachhaltigkeit interessieren, bietet der IÖB-Call 2023 die Möglichkeit, zukunftsträchtige Produkte und Dienstleistungen kennenzulernen und sich als Investor:in zu positionieren. Zudem können Sie von den Chancen profitieren, die sich für Unternehmen durch das Sieger-Package ergeben, wie kostenlose Nutzung der Direktvergabeplattform oder Maßgeschneiderte Unterstützung durch die IÖB-Servicestelle.
IÖB-Call 2023: Innovationen für klimaneutrale Städte & Gemeinden gesucht
AI Kontextualisierung
Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?
Als Politiker:in ist es Ihre Aufgabe, zielführende Lösungen zu suchen, um die Klimaneutralität in Österreich bis 2040 zu erreichen. Der IÖB-Call 2023 bietet innovativen Unternehmen und Start-ups die Möglichkeit, ihre klimaneutralen Produkte und Dienstleistungen einem breiteren Publikum im öffentlichen Sektor bekannt zu machen und sich als Lösungspartner:in für Städte und Gemeinden zu positionieren. Indem Sie den IÖB-Call bewerben und unterstützen, tragen Sie aktiv zur Förderung innovativer und nachhaltiger Lösungswege bei.
IÖB-Call 2023: Innovationen für klimaneutrale Städte & Gemeinden gesucht
AI Kontextualisierung
Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?
In dem Artikel geht es darum, dass in Österreich bis 2040 Klimaneutralität erreicht werden soll und dass Innovationen und neue Lösungsansätze bei der Umsetzung dieses Ziels eine große Rolle spielen. Im Rahmen des IÖB-Call 2023 können Unternehmen ihre Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Kategorien vorstellen und als Lösungspartner für Städte und Gemeinden positionieren. Die eingereichten Lösungen werden von Experten bewertet und die besten in jeder Kategorie werden ausgezeichnet. Die Sieger erhalten ein attraktives Sieger-Package und können sich auf verschiedenen Veranstaltungen präsentieren. Das Bigger Picture ist somit die Unterstützung von Innovationen und die Förderung von klimaneutralen Städten und Gemeinden in Österreich.