11.08.2021

IÖB-Call für Gesundheits- und Pflegeinnovationen aus Österreich läuft noch bis zum 31. August

Das Klimaschutzministerium (BMK) und das Wirtschaftsministerium (BMDW) sowie die IÖB-Servicestelle suchen im neuen IÖB-Call Gesundheits- und Pflegeinnovationen aus und für Österreich. Einreichungen sind noch bis zum 31. August möglich.
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Der öffentliche Sektor in Österreich beschafft jährlich Produkte und Dienstleistungen im Wert von rund 45 Milliarden Euro. Im Rahmen der IÖB-Calls erhalten innovative Unternehmen die Gelegenheit, ihr Produkt einem breiteren Publikum im öffentlichen Sektor bekannt zu machen und sie als potentielle Käufer zu gewinnen. Die IÖB versteht sich dabei als Kompetenzstelle zur Unterstützung der Förderung von Innovationsfördernder Öffentlicher Beschaffung in Österreich.

+++ Jetzt noch letzte Chance nutzen und für den IÖB Call einreichen +++

Diese Lösungen werden gesucht

Auch dieses Jahr werden noch bis zum 31. August im Rahmen des neuen IÖB-Calls innovative Lösungen gesucht. Im Fokus stehen 2021 Lösungen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich, die geeignet sind, interne Prozesse zu optimieren oder die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden sowie Patientinnen und Patienten zu verbessern. Laut IÖB umfasst dies neue Ansätze, um Prävention, Behandlung, Pflege und Rehabilitation zu unterstützen. Insbesondere Lösungen, die Antworten auf folgende Fragen geben, stehen im Mittelpunkt:

  • Womit können Gesundheitseinrichtungen ihre Verwaltung verbessern und vereinfachen? 
  • Wie können Innovationen im Gesundheitsmanagement unterstützen?
  • Womit kann das Personal in Krankenanstalten, in Alten- und Pflegeheimen entlastet werden?
  • Welche Ansätze können helfen, die besonderen Herausforderungen in bzw. nach Gesundheitskrisen (bspw. Long-COVID) zu meistern?
  • Welche Innovationen können das Leben betagter und hilfebedürftiger Personen in den eigenen vier Wänden sowie die (mobile) Pflege ermöglichen oder verbessern?

Die drei Kategorien zum Einreichen

1. Innovationen für das Gesundheitsmanagement: Digitale und nicht-digitale Lösungen für die Verwaltung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

2. Innovationen für die Gesundheit: Gesundheitsvorsorge, Diagnose, Medizinprodukte (Geräte und Werkzeuge) zur Behandlung von Krankheiten, Gesundheitskompetenz sowie Rehabilitation.

3. Innovationen für Pflege und Betreuung: Systementlastung und Arbeitserleichterung mit Qualität und Sicherheit für Betreuungsbedürftige, insbesondere Innovationen im Bereich Active & Assisted Living (AAL).

Auszeichnung durch Bundesministerien

Die drei Kategorie-Siegerinnen und -Sieger und die jeweils Zweitplatzierten im IÖB-Call „Gesundheits- und Pflegeinnovationen aus und für Österreich“ werden im Herbst 2021 von Bundesministerin Leonore Gewessler und von Bundesministerin Margarete Schramböck ausgezeichnet.

Margarete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: „Die österreichischen KMU und Start-ups leisten einen großen Beitrag zur Innovationskraft des Landes und stärken dadurch den heimischen Wirtschaftsstandort. Mit dem IÖB-Call bieten wir Innovationen aus Österreich eine Bühne: Unser Ziel ist, österreichische Unternehmen dabei zu unterstützen, dass ihre Lösungen für den Gesundheits- und Pflegebereich verstärkt zum Einsatz kommen. Damit sollen Effizienz- und Modernisierungsimpulse im österreichischen Gesundheitswesen gesetzt werden, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Hierfür suchen wir die besten Lösungen.“ 

Leonore Gewessler, Klimaschutzministerin: „Österreich ist ein Land der Innovator*innen und unsere Unternehmen entwickeln herausragende, weltweit gefragte Produkte. Mit dem neuen IÖB-Call suchen wir die besten Gesundheits- und Pflegeinnovationen für Österreich. Wir möchten damit jene Lösungen vor den Vorhang holen, die das Potential haben, Österreichs Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nachhaltig zu unterstützen und so unsere Gesundheit und Lebensqualität erhalten und weiter verbessern. Besonders die öffentliche Hand kann und soll dabei eine Vorbildrolle einnehmen und verstärkt auf Innovationen österreichischer Unternehmen setzen. Davon profitieren nicht nur innovative Unternehmen in Österreich, sondern auch die Anwender*innen in Gesundheit und Pflege, und schlussendlich alle Bürgerinnen und Bürger.“

Der Vorteil als teilnehmendes Unternehmen

Alle einreichenden Unternehmen werden von einer Jury aus Innovations- und Fachexpertinnen und -experten bewertet und erhalten, bei Erfüllung der Anforderungen, einen Platz am Marktplatz Innovation mit folgenden Vorteilen: 

  1. Unternehmen erhalten für ihr Produkt das IÖB-ausgezeichnet Siegel, das sie für die Bewerbung Ihrer Lösung einsetzen können.
  2. Unternehmen können ihre Lösung im e-Shop der BBG über die Direktvergabeplattform Innovation zu vergünstigten Konditionen anbieten (dieses Angebot gilt nur für Lösungen, die unterhalb der Direktvergabeschwelle liegen). Die IÖB-Servicestelle übernimmt 50 Prozent der Grundgebühr von 2.000 Euro pro Jahr.
  3. Sollte das Produkt/Lösung im e-Shop der Bundesbeschaffung abrufbar sein, können Unternehmen das IÖB-ausgezeichnet Siegel im e-Shop verwenden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  4. Die IÖB-Servicestelle bewirbt das Produkt im Rahmen ihrer regelmäßigen Kommunikationstätigkeiten und lädt regelmäßig Unternehmen ein, um Lösungen bei öffentlichen Institutionen vorzustellen oder auf Veranstaltungen zu präsentieren. 

Davon profitieren die Siegerinnen- und Sieger sowie Zweitplatzierten

Die Kategorie-Siegerinnen und -Sieger sowie die jeweiligen Zweitplatzierten können ihre Lösungen im Rahmen der Preisverleihung durch Frau Bundesministerin Leonore Gewessler und Frau Bundesministerin Margarete Schramböck persönlich einem breiten Fachpublikum vorstellen.

Darüber hinaus gibt es für die drei Kategorie-Siegerinnen und –Sieger sowie die Zweitplatzierten zusätzliche Benefits als Wertschätzung für die Top-Innovationen. 

  • Persönlicher Austausch bei einem CO-Creation Workshop oder Innovations-Frühstück mit VertreterInnen der passenden Expertenorganisation (Kategorie-Partner des Calls). 
  • Ausführliches Porträt über die Kanäle der IÖB-Servicestelle inklusive Sonderaussendung an die relevanten Kunden.
  • Verleihung des IÖB-ausgezeichnet Siegels und kostenloses digitales Schaufenster am Marktplatz Innovation 
  • Kostenlose Nutzung der DVP (Direktvergabeplattform) im e-Shop der BBG für das Jahr 2022
  • Maßgeschneiderte Unterstützung durch die IÖB-Servicestelle auf der Suche nach geeigneten Kundengruppen im öffentlichen Sektor

Kategorie-Partner aus der Praxis

Jede der drei Kategorien wird von einer Expertenorganisation aus dem Gesundheits- bzw. Pflegebereich begleitet. Der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und die 144 Notruf Niederösterreich GmbH, LISAvienna sowie AAL Austria stehen uns als Partner zur Seite. Diese Partner stellen einige zusätzliche Unterstützungsangebote für die Sieger des Calls zur Verfügung (siehe oben). Sie werden von der IÖB-Servicestelle über alle von der Jury ausgewählten Lösungen direkt informiert und setzen sich mit diesen intensiv auseinander.


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Wolfgang Hattmannsdorfer | (c) drehwerk / Peter Mayr
Wolfgang Hattmannsdorfer setzt mit „Made in Europe and Partner Countries“ den nächsten Umsetzungsschritt der Industriestrategie 2035. | (c) drehwerk / Peter Mayr

Die Industriestrategie 2035 nimmt immer klarere Formen an (brutkasten berichtete). Durch den nächsten Umsetzungsschritt „Made in Europe and Partner Countries“ soll mit rund 70 Milliarden Euro öffentlicher Kaufkraft nun die europäische Wertschöpfung gestärkt werden. „Nur 0,6 Prozent aller Aufträge stehen für 50 Prozent des gesamten Beschaffungsvolumens, und genau da müssen wir ansetzen. Dort wo die großen Summen, dort wo die Milliarden bewegt werden“, sagt Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer, der sich auf eine vom Lieferketteninstitut ASCII erstellte Analyse bezieht.

Startups werden in diese vergleichsweise kleine Zahl großer Aufträge nicht fallen. Auf Nachfrage von brutkasten hieß es vom Wirtschaftsministerium: „Diesen Beschaffungen kommt eine besondere strategische Hebelwirkung zu. Wenn bei diesen großen Aufträgen neben dem Anschaffungspreis auch Qualität, Lebenszykluskosten, Innovation, Versorgungssicherheit und europäische Wertschöpfung stärker berücksichtigt werden, kann bereits bei wenigen Verfahren eine große wirtschaftspolitische Wirkung erzielt werden.“ Die Frage, ob Startups in Zukunft stärker in der Beschaffung berücksichtigt werden sollen, wurde nicht beantwortet.

„Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern“

Ganz unberücksichtigt sollen Startups aber nicht bleiben. „Der öffentliche Sektor ist ein großer Hebel, um Innovationen schneller in die Anwendung zu bringen. Startups können Lösungen für zentrale Zukunftsaufgaben liefern, von Digitalisierung über Klima bis Mobilität, Gesundheit und Verwaltung“, erklärt das Wirtschaftsministerium. Konkrete Beispiele, inwiefern das Innovationspotential von Startups besser nutzbar gemacht werden soll, gibt es noch nicht. Das Wirtschaftsministerium verweist auf den Aktionsplan „Strategische Beschaffung“, der bis zum Ende des Jahres ausgearbeitet wird.

Losteilungen und Local-Content-Bezug als Unterstüzung

Im Zuge der Innovationsförderung setzt Hattmannsdorfer auf Losteilung. „Es gibt eine extrem hohe Anzahl von Einzelaufträgen, wo ein Kleiner oft gar keine Chance hat, dass er wettbewerbsfähig teilnehmen kann. Wenn man Lose teilt, gibt es hier, glaube ich, eine konkrete Chance“, sagt der Wirtschaftsminister. Das soll Klein- und Mittelbetrieben den Zugang zu öffentlichen Ausschreibungen erleichtern. Das Wirtschaftsministerium betont die Wichtigkeit eines „breiten Bieterwettbewerbs“ für eine wirtschaftliche öffentliche Beschaffung.

Junge Unternehmen sollen durch einen „Local-Content-Bezug“ eine faire Möglichkeit erhalten, sich bei der Beschaffung gegen etablierte und gegen große Unternehmen durchsetzen zu können. „Das fängt bei der Ausschreibung bzw. bei der Beschaffung der Gemeinde an, unter dem Aspekt von ,Local-Content‘ Betriebe auch vor Ort entsprechend zu berücksichtigen“, sagt Hattmannsdorfer.

„Made in Europe and Partner Countries“ ist keine starre Präferenzregel

Der durchschnittliche Einzelbieteranteil, jene Verfahren ohne Wettbewerb, liegt bei 40 Prozent. Durch „Made in Europe and Partner Countries“, bei dem man sich auf den europäischen Standort fokussieren will, soll dieses Problem aber nicht verstärkt werden. „‚Made in Europe and Partner Countries‘ ist nicht als starre Präferenzregel zu verstehen“, erklärt das Wirtschaftsministerium und ergänzt: „Strategische Beschaffung und ein breiter Bieterwettbewerb sind dabei keine Gegensätze, sondern müssen gemeinsam gedacht werden.“

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