11.08.2021

IÖB-Call für Gesundheits- und Pflegeinnovationen aus Österreich läuft noch bis zum 31. August

Das Klimaschutzministerium (BMK) und das Wirtschaftsministerium (BMDW) sowie die IÖB-Servicestelle suchen im neuen IÖB-Call Gesundheits- und Pflegeinnovationen aus und für Österreich. Einreichungen sind noch bis zum 31. August möglich.
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Der öffentliche Sektor in Österreich beschafft jährlich Produkte und Dienstleistungen im Wert von rund 45 Milliarden Euro. Im Rahmen der IÖB-Calls erhalten innovative Unternehmen die Gelegenheit, ihr Produkt einem breiteren Publikum im öffentlichen Sektor bekannt zu machen und sie als potentielle Käufer zu gewinnen. Die IÖB versteht sich dabei als Kompetenzstelle zur Unterstützung der Förderung von Innovationsfördernder Öffentlicher Beschaffung in Österreich.

+++ Jetzt noch letzte Chance nutzen und für den IÖB Call einreichen +++

Diese Lösungen werden gesucht

Auch dieses Jahr werden noch bis zum 31. August im Rahmen des neuen IÖB-Calls innovative Lösungen gesucht. Im Fokus stehen 2021 Lösungen aus dem Gesundheits- und Pflegebereich, die geeignet sind, interne Prozesse zu optimieren oder die Kommunikation mit Kundinnen und Kunden sowie Patientinnen und Patienten zu verbessern. Laut IÖB umfasst dies neue Ansätze, um Prävention, Behandlung, Pflege und Rehabilitation zu unterstützen. Insbesondere Lösungen, die Antworten auf folgende Fragen geben, stehen im Mittelpunkt:

  • Womit können Gesundheitseinrichtungen ihre Verwaltung verbessern und vereinfachen? 
  • Wie können Innovationen im Gesundheitsmanagement unterstützen?
  • Womit kann das Personal in Krankenanstalten, in Alten- und Pflegeheimen entlastet werden?
  • Welche Ansätze können helfen, die besonderen Herausforderungen in bzw. nach Gesundheitskrisen (bspw. Long-COVID) zu meistern?
  • Welche Innovationen können das Leben betagter und hilfebedürftiger Personen in den eigenen vier Wänden sowie die (mobile) Pflege ermöglichen oder verbessern?

Die drei Kategorien zum Einreichen

1. Innovationen für das Gesundheitsmanagement: Digitale und nicht-digitale Lösungen für die Verwaltung von Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen.

2. Innovationen für die Gesundheit: Gesundheitsvorsorge, Diagnose, Medizinprodukte (Geräte und Werkzeuge) zur Behandlung von Krankheiten, Gesundheitskompetenz sowie Rehabilitation.

3. Innovationen für Pflege und Betreuung: Systementlastung und Arbeitserleichterung mit Qualität und Sicherheit für Betreuungsbedürftige, insbesondere Innovationen im Bereich Active & Assisted Living (AAL).

Auszeichnung durch Bundesministerien

Die drei Kategorie-Siegerinnen und -Sieger und die jeweils Zweitplatzierten im IÖB-Call „Gesundheits- und Pflegeinnovationen aus und für Österreich“ werden im Herbst 2021 von Bundesministerin Leonore Gewessler und von Bundesministerin Margarete Schramböck ausgezeichnet.

Margarete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort: „Die österreichischen KMU und Start-ups leisten einen großen Beitrag zur Innovationskraft des Landes und stärken dadurch den heimischen Wirtschaftsstandort. Mit dem IÖB-Call bieten wir Innovationen aus Österreich eine Bühne: Unser Ziel ist, österreichische Unternehmen dabei zu unterstützen, dass ihre Lösungen für den Gesundheits- und Pflegebereich verstärkt zum Einsatz kommen. Damit sollen Effizienz- und Modernisierungsimpulse im österreichischen Gesundheitswesen gesetzt werden, die allen Bürgerinnen und Bürgern zugutekommen. Hierfür suchen wir die besten Lösungen.“ 

Leonore Gewessler, Klimaschutzministerin: „Österreich ist ein Land der Innovator*innen und unsere Unternehmen entwickeln herausragende, weltweit gefragte Produkte. Mit dem neuen IÖB-Call suchen wir die besten Gesundheits- und Pflegeinnovationen für Österreich. Wir möchten damit jene Lösungen vor den Vorhang holen, die das Potential haben, Österreichs Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen nachhaltig zu unterstützen und so unsere Gesundheit und Lebensqualität erhalten und weiter verbessern. Besonders die öffentliche Hand kann und soll dabei eine Vorbildrolle einnehmen und verstärkt auf Innovationen österreichischer Unternehmen setzen. Davon profitieren nicht nur innovative Unternehmen in Österreich, sondern auch die Anwender*innen in Gesundheit und Pflege, und schlussendlich alle Bürgerinnen und Bürger.“

Der Vorteil als teilnehmendes Unternehmen

Alle einreichenden Unternehmen werden von einer Jury aus Innovations- und Fachexpertinnen und -experten bewertet und erhalten, bei Erfüllung der Anforderungen, einen Platz am Marktplatz Innovation mit folgenden Vorteilen: 

  1. Unternehmen erhalten für ihr Produkt das IÖB-ausgezeichnet Siegel, das sie für die Bewerbung Ihrer Lösung einsetzen können.
  2. Unternehmen können ihre Lösung im e-Shop der BBG über die Direktvergabeplattform Innovation zu vergünstigten Konditionen anbieten (dieses Angebot gilt nur für Lösungen, die unterhalb der Direktvergabeschwelle liegen). Die IÖB-Servicestelle übernimmt 50 Prozent der Grundgebühr von 2.000 Euro pro Jahr.
  3. Sollte das Produkt/Lösung im e-Shop der Bundesbeschaffung abrufbar sein, können Unternehmen das IÖB-ausgezeichnet Siegel im e-Shop verwenden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  4. Die IÖB-Servicestelle bewirbt das Produkt im Rahmen ihrer regelmäßigen Kommunikationstätigkeiten und lädt regelmäßig Unternehmen ein, um Lösungen bei öffentlichen Institutionen vorzustellen oder auf Veranstaltungen zu präsentieren. 

Davon profitieren die Siegerinnen- und Sieger sowie Zweitplatzierten

Die Kategorie-Siegerinnen und -Sieger sowie die jeweiligen Zweitplatzierten können ihre Lösungen im Rahmen der Preisverleihung durch Frau Bundesministerin Leonore Gewessler und Frau Bundesministerin Margarete Schramböck persönlich einem breiten Fachpublikum vorstellen.

Darüber hinaus gibt es für die drei Kategorie-Siegerinnen und –Sieger sowie die Zweitplatzierten zusätzliche Benefits als Wertschätzung für die Top-Innovationen. 

  • Persönlicher Austausch bei einem CO-Creation Workshop oder Innovations-Frühstück mit VertreterInnen der passenden Expertenorganisation (Kategorie-Partner des Calls). 
  • Ausführliches Porträt über die Kanäle der IÖB-Servicestelle inklusive Sonderaussendung an die relevanten Kunden.
  • Verleihung des IÖB-ausgezeichnet Siegels und kostenloses digitales Schaufenster am Marktplatz Innovation 
  • Kostenlose Nutzung der DVP (Direktvergabeplattform) im e-Shop der BBG für das Jahr 2022
  • Maßgeschneiderte Unterstützung durch die IÖB-Servicestelle auf der Suche nach geeigneten Kundengruppen im öffentlichen Sektor

Kategorie-Partner aus der Praxis

Jede der drei Kategorien wird von einer Expertenorganisation aus dem Gesundheits- bzw. Pflegebereich begleitet. Der NÖ Gesundheits- und Sozialfonds und die 144 Notruf Niederösterreich GmbH, LISAvienna sowie AAL Austria stehen uns als Partner zur Seite. Diese Partner stellen einige zusätzliche Unterstützungsangebote für die Sieger des Calls zur Verfügung (siehe oben). Sie werden von der IÖB-Servicestelle über alle von der Jury ausgewählten Lösungen direkt informiert und setzen sich mit diesen intensiv auseinander.


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Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey
Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner | (c) BMAW/Holey

Mit Spannung war das heute vorgelegte Doppelbudget für die Jahre 2027 und 2028 erwartet worden. Schon im Vorfeld gingen die Wogen wegen kolportierter Kürzungen in verschiedenen Bereichen hoch. Nun hielt Finanzminister Markus Marterbauer seine Budget-Rede und der Ministerrat legte seine Entwürfe für die Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028 vor. Die allgemeine Aufregung ist dabei, wie zu erwarten groß.

Das Wirtschafts- und Energiebudget wachse jedoch trotz weitreichender Konsolidierungsmaßnahmen um 25 Prozent (veranschlagt für 2028), betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer in einer Aussendung. Er nennt die mit zwei Milliarden Euro budgetierte Senkung der Lohnnebenkosten ebenso wie ein 750 Millionen Euro schweres Industriepaket.

Auch ein Update in Sachen Startup-Politik geht aus dem Budget hervor. „Mit dem Startup- und Scaleup-Fonds investieren wir gezielt in Wachstum, Innovation und Zukunft. Die bis zu 100 Millionen Euro Ankerinvestment des Bundes sollen zur Startbahn für die nächste Generation österreichischer Zukunftsunternehmen werden“, wird Staatssekretärin Elisabeth Zehenter in einer Aussendung zitiert.

Ankerinvestment: „bis zu“ und „allenfalls“

Zwei Details, die auffallen: Der bislang als „Scale-up Fonds“ titulierte Dachfonds scheint seinen Namen wieder geändert zu haben. Und das „bis zu“ in der Aussage über das Ankerinvestment kann stutzig machen – wiewohl im weiteren Verlauf der Aussendung die 100 Millionen Euro bei einem anvisierten Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro noch einmal ohne Abschwächung genannt werden.

In den Texten der Bundesfinanzgesetze 2027 und 2028, wo der Fonds übrigens als „Start-up & Scale-up Dachfonds“ bezeichnet wird (namenstechnisch scheint also weiterhin allgemeine Unklarheit zu herrschen), findet sich keine genaue Summe für das Ankerinvestment. Im Gegenteil ist zu lesen: „Der nächste Projektschritt zur Umsetzung des Start-up & Scale-up Dachfonds ist die Beauftragung der Austria Wirtschaftsservice GmbH mit der Ausschreibung des Dachfondsmanagements und allenfalls mit der Verwaltung eines Bundesanteils am Dachfonds.“

„Allenfalls“ also. Zumal andere Budget-Zahlen sehr konkret beziffert sind, scheint hier also das letzte Wort – trotz beschlossenen Doppel-Budgets – doch noch nicht gesprochen zu sein. Definitiv fixiert ist dagegen die geplante Timeline: „31.12.2027: Start-up & Scale-up Dachfonds hat seine operative Tätigkeit aufgenommen (First Closing abgeschlossen)“, heißt es dazu im Wortlaut im Gesetz.

Ein weiteres Unicorn pro Jahr als Ziel im Budget-Gesetz

Ein weiteres spannendes Detail in den beiden Bundesfinanzgesetzen: Es wird eine konkrete anvisierte Zahl an österreichischen Unicorns als Kennzahl festgelegt (im Wortlaut „Anzahl der Startup-Einhörner in Österreich“). Als Ist-Zustand wird für 2025 die Zahl sechs genannt (über die man sich bekanntlich abhängig von der jeweiligen Definition streiten kann). Für 2027 wird das Ziel mit sieben, für 2028 mit acht angegeben.

Daneben schrieb die Regierung unter anderem die Weiterführung der Programme AWS Seedfinancing und AWS First Inkubator in den Gesetzestexten fest. Beschlossen sind diese noch nicht. Sie müssen nach der Vorlage durch den Ministerrat nun noch durch die Abstimmung im Parlament, die für 9. und 10. Juli vorgesehen ist.

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