18.08.2020

IÖB Summer Call: Klimaschutz-Innovationen aus und für Österreich gesucht

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die IÖB-Servicestelle suchen bis 21. September im IÖB-Summer Call 2020 Klimaschutz-Innovationen aus und für Österreich. Ziel ist es, die besten Lösungen für öffentliche Institutionen zu finden, um deren Aufgaben klima- und umweltschonender bewerkstelligen zu können. Im Fokus stehen österreichische Produkte und Dienstleistungen, die das Potential haben, öffentliche Institutionen und Unternehmen „nachhaltig“ zu verändern.
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IÖB-Summer-Call
(c) AdobeStock
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Der öffentliche Sektor in Österreich beschafft jährlich Produkte und Dienstleistungen im Wert von rund 45 Milliarden Euro. Im IÖB-Summer Call erhalten innovative Unternehmen die Gelegenheit, ihr Produkt einem breiteren Publikum im öffentlichen Sektor bekannt zu machen.

Öffentlichen Institutionen als potentiellen Käufern wird im Sinne der klimapolitischen Zielsetzungen der Bundesregierung die Chance geboten, aktuellen und zukünftigen Herausforderungen mit neuen Lösungen besser zu begegnen.

Diese Lösungen werden gesucht

Bezüglich der eingereichten Produkte und Dienstleistungen gibt es keine thematischen Einschränkungen, sofern diese bzw. deren Einsatz positive Auswirkungen auf Klima- und Umweltschutz haben, innovativ sind und im öffentliche Sektor (öffentliche Verwaltung und öffentliche Unternehmen) einsetzbar sind.

Beispielhaft können etwa Lösungen in folgenden Anwendungsbereichen eingereicht werden:

  • Gebäudebetrieb und Facility Management
  • Müllvermeidung, -verwertung und Ressourcenschonung
  • Mobilität
  • Smarte Lösungen für die Verringerung des Energieverbrauchs, Energiespeicherung und dezentrale Energiesysteme
  • Green IT und Software für eine nachhaltige Digitalisierung

Vorteile als teilnehmendes Unternehmen

Alle einreichenden Unternehmen werden von einer Fachjury aus Innovations- und Fachexperten geprüft und erhalten – wenn die Mindestanforderungen für eine „innovative Lösung“ entsprechend der Kriterien des IÖB-Marktplatz Innovation erfüllt sind – Zugang zum Marktplatz Innovation und den Vorteilen, die damit verbunden sind.

  • Unternehmen erhalten für ihr Produkt das IÖB-ausgezeichnet Siegel, das sie für die Bewerbung ihrer Lösung einsetzen dürfen.
  • Sollten Unternehmen mit ihrem Produkt/Lösung am e-Shop der Bundesbeschaffung gelistet sein, können sie das IÖB-ausgezeichnet Siegel im e-Shop verwenden, um die Sichtbarkeit zu erhöhen.
  • Die IÖB-Servicestelle bewirbt das Produkt des Unternehmens im Rahmen der regelmäßigen Kommunikationstätigkeiten und lädt regelmäßig Unternehmen ein, um die Lösungen bei öffentlichen Institutionen vorzustellen oder auf Veranstaltungen zu präsentieren.

Die Besten vor den Vorhang

Darüber hinaus gibt es für die am besten bewerteten Lösungen zusätzliche Benefits als Wertschätzung für die Top- Innovationen.

  • Das Unternehmen, mit der am besten bewerteten Lösung, erhält ein kostenloses Ticket für die IÖB-Konferenz ECOVATION 2020 (01.12. in Salzburg), einen kostenlosen Messestand und die Möglichkeit im Rahmen der Konferenz die eigene Lösung zu pitchen.
  • Die Unternehmerinnen und Unternehmer der drei bestbewerteten Lösungen können diese im Herbst 2020 Frau Bundesministerin Leonore Gewessler persönlich vorstellen und erhalten dabei ihre IÖB-Auszeichnung in Form einer Trophäe.

Leonore Gewessler, BA, Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie, über die Zielsetzung des IÖB-Summer Calls: „Bei der Erreichung unserer klimapolitischen Zielsetzungen spielt Innovation eine zentrale Rolle. Innovative Produkte und Dienstleistungen können aber erst dann ihre positiven Wirkungen entfalten, wenn sie auch tatsächlich zum Einsatz kommen. Hier kann und soll die öffentliche Hand eine Vorbildrolle einnehmen und – gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten – verstärkt Klimaschutzinnovationen österreichischer Unternehmen einsetzen. Unser Ziel im IÖB-Summer-Call ist es daher, diese Innovationen vor den Vorhang zu holen, bekannter zu machen und insbesondere KMU und Start-ups bei der Gewinnung neuer Kunden im öffentlichen Sektor zu unterstützen. In diesem Sinne lade ich Sie ein, Ihre ‚grünen Innovationen‘ im IÖB-Summer-Call einzureichen und freue mich auf die Prämierung der Gewinner im Herbst 2020.

IÖB-Summer Call: Zeitlicher Ablauf

Bis 21. September können Unternehmerinnen und Unternehmer ihre Lösungen auf der IÖB-Innovationsplattform einreichen. Danach bewertet unsere Expertenjury auf Basis der IÖB-Marktplatz Kriterien die eingereichten Lösungen. Die Ergebnisse werden Ende Oktober bekannt gegeben.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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IÖB Summer Call: Klimaschutz-Innovationen aus und für Österreich gesucht

Das Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und die IÖB-Servicestelle suchen bis 21. September im IÖB-Summer Call 2020 Klimaschutz-Innovationen aus und für Österreich. Ziel ist, die besten Lösungen für öffentliche Institutionen zu finden, um deren Aufgaben klima- und umweltschonender bewerkstelligen zu können. Im Fokus stehen österreichische Produkte und Dienstleistungen, die das Potential haben, öffentliche Institutionen und Unternehmen „nachhaltig“ zu verändern.

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