04.05.2022

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

Wenn man Investor:innen in die Gesellschaft holt, ist einiges zu beachten. Der Wiener Notar Arno Weigand erklärt, bei welchen Rechten und Klauseln Vorsicht geboten ist.
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Das muss man beim hereinholen von Investor:innen rechtlich beachten - Notar Arno Weigand
Notar Arno Weigand | (c) Notariatskammer
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Ein Investment in ein Startup sollte eigentlich eine Win-Win-Situation sein, bei der Gründer:in und Investor:in profitieren. Eigentlich, denn es gibt immer wieder Fälle, in denen eine der beiden Parteien nur auf die eigenen Interessen schaut. Man sollte also nicht allzu blauäugig in die Verhandlungen gehen. Das betrifft nicht nur Dinge wie die passende Bewertung, sondern vor allem auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. Hier gibt es einige mögliche Gestaltungsalternativen, bei denen Vorsicht geboten ist, erklärt der Wiener Notar Arno Weigand.

„Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt“

Schon bei der Gründung könne man mit einem soliden Gesellschaftsvertrag vieles festlegen. „Weil ich Gründerinnen und Gründer vorausschauend berate, sehe ich im Gründungs-Gesellschaftsvertrag schon einige Sonderrechte vor, die auch später noch bestehen bleiben sollen. Dabei geht es darum, dass die Gründer im ‚Driver Seat‘ bleiben, etwa mit Sonderrechten zu Geschäftsführung oder Aufsichtsrat“, so Weigand. Und noch weitere detaillierte Vorkehrungen für das spätere Hereinholen von Investor:innen könne man prinzipiell bereits schon bei der Gründung treffen. Doch das schütze die Gründer:innen letztlich nicht unbedingt vor rechtlichen Fallen, wie einem später gröblich nachteiligen „Vesting“ der Anteile der geschäftsführenden Gründergesellschafter. „Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt und die Karten dabei neu gemischt“, sagt der Notar. Jedenfalls sei ein solider Vertrag aber eine deutlich bessere Verhandlungsbasis.

Dann gelte es, zwischen den Interessen der Parteien abzuwägen. „Die Gründer:innen sollen nicht den Investor:innen ausgeliefert werden. Da klinke ich als Notar mich ein – das muss ich auch. Auf der anderen Seite ist es auch für Investor:innen gefährlich, wenn andere Gesellschafter:innen zu sehr sonderberechtigt sind und weitreichende Entscheidungen gegen ihre Interessen treffen können“, erläutert Weigand. Wie die konkrete Festsetzung von Sonderrechten dann tatsächlich aussieht, hänge in der Praxis letztlich oft davon ab, wie dringend die Gründer:innen das Kapital brauchen und wie groß der Anteil ist, den die Geldgeber:innen erwerben. „Man muss sich einig werden und am Ende gilt trotzdem: Ohne Geld, keine Musi. Aber als Notar erläutere ich die Konsequenzen jeder Regelung. Und ich darf Verträge nicht beurkunden, die jemanden übervorteilen“, so Weigand.

Vinkulierung, Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht

Neben üblichen Regelungen, die im Gesellschaftsvertrag zu empfehlen sind, wie etwa Aufgriffsrechte für unterschiedliche Fälle, wie etwa einer Aufgriffsklausel für den Fall von schweren Verfehlungen eines Mitgesellschafters, gebe es auch einige, die besonders beim Hereinholen von Investor:innen relevant sind, erklärt der Notar. „Hier geht es etwa um eine Vinkulierung, also dass einer Anteilsübertragung von den anderen Gesellschafter:innen zugestimmt werden muss, sodass niemand seine Anteile einfach so weiterverkaufen kann. Häufig genutzt werden auch Drag-Along- und Tag-Along-Klauseln, zu deutsch Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht, mit denen Spielregeln für Folgeinvestments und Exit geschaffen werden“, so Weigand.

„Red Flags“: Das sollte besser nicht in den Gesellschaftsvertrag

Und was sind die „Red Flags“, von denen Gründer:innen jedenfalls vermeiden sollten, dass sie von Investor:innen in den Vertrag reklamiert werden? „Günder:innen sollten auf jeden Fall darauf achten, dass ihre Anteile nicht auf unter zehn Prozent verwässert werden, dass man sie aus ihrem eigenen Unternehmen nach dem Gesellschafterausschlussgesetz ausschließen kann, was bei kleinen Anteilen ohne Angabe von Gründen möglich ist, wenn eine sogenannte ‚angemessene Abfindung‘ ausbezahlt wird. Man kann auch vertraglich die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ausschießen“, erklärt Weigand.

Auch müsse man als Gründer:in darauf achtgeben, Investor:innen nicht faktische Veto-Rechte einzuräumen, etwa durch eine Regelung, die in vielen Fällen qualifizierte Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit bei allen Entscheidungen verlangt. „Sonst gibt es da plötzlich ein Machtpotenzial, das einer kleinen Beteiligung nicht entspricht“, warnt der Notar. Ebenfalls Vorsicht geboten sei bei Sonderregelungen zur Auflösung von Patt-Situationen, wie der sogenannten „Texas Shootout“- oder der „Russian Roulette“-Klausel, durch die Gesellschafter:innen gegen ihren Willen von den anderen zu geringen Preisen ausgekauft werden können. „Das kann höchst gefährlich für den Gesellschafter werden, der derzeit nicht liquid ist und gegen seinen Willen in ein solches Verfahren hineingezogen wird“, so Weigand.

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Niceshops
© Niceshops -Firmensitz Niceshops.

Im ersten Halbjahr 2026 erzielte Niceshops, der Betreiber von rund 30 Nischen-Online-Shops in unterschiedlichen Produktkategorien in bis zu 18 Sprachen, einen Umsatz von 97,3 Millionen Euro und ein EBITDA von rund fünf Millionen Euro. Der Umsatz stieg damit um 23,6 Prozent, das EBITDA um 38,3 Prozent gegenüber dem ersten Halbjahr 2025. Während der österreichische Handel laut Wirtschaftskammer Österreich im ersten Halbjahr 2026 inflationsbereinigt um 0,7 Prozent schrumpfte, entwickelte sich Niceshops gegenläufig.

Niceshops: „Nicht um jeden Preis“

„Wir wachsen nicht um jeden Preis. Dass unser EBITDA deutlich stärker steigt als der Umsatz, zeigt, dass wir unsere Prozesse mit dem Wachstum skalieren können und gleichzeitig unsere Margen verbessern“, sagt Geschäftsführerin Carina Hödl. „Gerade in einem Marktumfeld, in dem viele Händler mit rückläufigen Umsätzen und Margendruck kämpfen, ist diese Entwicklung ein deutlicher Beleg für die Stärke unseres Geschäftsmodells.“

Die aktuellen Zahlen markieren eine Erholung nach den schwierigen Jahren 2022 und 2023. Anfang 2024 musste Niceshops rund 90 der damals etwa 450 Mitarbeiter:innen abbauen. Das entsprach rund einem Fünftel der Belegschaft – brutkasten berichtete.

Der Weg aus der Krise erforderte erhebliche Einschnitte. Geschäftsführer Christoph Schreiner beschrieb die Lehren daraus im Mai im Podcast 123C unter anderem als Mischung aus „Größenwahn und Respekt vor dem Mitbewerber“ und sprach gar von 130 Kolleg:innen, die gehen mussten. Folglich setzte das Unternehmen dabei auf eine intensive Restrukturierung gemeinsam mit den finanzierenden Banken.

2025 erfolgreichstes Geschäftsjahr

2025 folgte das bislang erfolgreichste Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte: Niceshops erzielte 169 Millionen Euro Umsatz und rund acht Millionen Euro EBITDA. Für 2026 hat das Unternehmen erstmals mehr als 200 Millionen Euro Umsatz als Ziel ausgegeben.

„Unser mittelfristiges Ziel ist klar. Wir wollen unser operatives Tagesgeschäft aus einem starken eigenen Cashflow finanzieren und damit aus eigener Kraft weiter wachsen“, beschreibt Firmengründer und Geschäftsführer Roland Fink die strategische Stoßrichtung.

Trotz der Erfahrungen aus der Krise investiert Niceshops weiter in seine Infrastruktur. Im Juli erwarb das Unternehmen am Standort Saaz ein 23.000 Quadratmeter großes Grundstück. Damit sollen zusätzliche Möglichkeiten für die Weiterentwicklung der Logistik geschaffen werden.

Niceshops arbeitet an Robotiklösungen

Parallel bereitet Niceshops den gezielten Einsatz von Automatisierungs- und Robotiklösungen vor. Eine vollständige Automatisierung des Standorts ist in der aktuellen Unternehmenskommunikation nicht als Ziel formuliert; vielmehr spricht man von einem gezielten Einsatz entsprechender Technologien.

Auch im firmeninternen Portfolio gibt es Wachstumsimpulse. 3DJake bleibt innerhalb der rund 30 von Niceshops betriebenen Shop-Welten der größte Umsatzbringer. Das Unternehmen bezeichnet den Spezialisten für 3D-Druck als europäischen Marktführer im Onlinehandel seines Segments. Mit Peganto hat das Unternehmen im laufenden Jahr zudem einen weiteren Online-Shop auf den Markt gebracht.

DACH dominiert

International bleibt der DACH-Raum die umsatzstärkste Kernregion, wie aus der Aussendung hervorgeht. Gleichzeitig entwickeln sich die Märkte außerhalb Deutschlands, Österreichs und der Schweiz laut Niceshops noch dynamischer. Das größte relative Wachstum verzeichnete das Unternehmen zuletzt in Ungarn – genaue Zahlen dazu werden jedoch nicht genannt. Bis zum Frühjahr 2027 sollen zwei weitere Länder erschlossen werden.

Schreiner abschließend dazu: „Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass neue Märkte und Shop-Konzepte in die bestehende Technologie- und Logistikstruktur effizient integriert werden können.“

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