04.05.2022

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

Wenn man Investor:innen in die Gesellschaft holt, ist einiges zu beachten. Der Wiener Notar Arno Weigand erklärt, bei welchen Rechten und Klauseln Vorsicht geboten ist.
/artikel/investorinnen-hereinholen-das-muss-man-rechtlich-beachten
Das muss man beim hereinholen von Investor:innen rechtlich beachten - Notar Arno Weigand
Notar Arno Weigand | (c) Notariatskammer
sponsored

Ein Investment in ein Startup sollte eigentlich eine Win-Win-Situation sein, bei der Gründer:in und Investor:in profitieren. Eigentlich, denn es gibt immer wieder Fälle, in denen eine der beiden Parteien nur auf die eigenen Interessen schaut. Man sollte also nicht allzu blauäugig in die Verhandlungen gehen. Das betrifft nicht nur Dinge wie die passende Bewertung, sondern vor allem auch die Ausgestaltung des Gesellschaftsvertrags. Hier gibt es einige mögliche Gestaltungsalternativen, bei denen Vorsicht geboten ist, erklärt der Wiener Notar Arno Weigand.

“Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt”

Schon bei der Gründung könne man mit einem soliden Gesellschaftsvertrag vieles festlegen. “Weil ich Gründerinnen und Gründer vorausschauend berate, sehe ich im Gründungs-Gesellschaftsvertrag schon einige Sonderrechte vor, die auch später noch bestehen bleiben sollen. Dabei geht es darum, dass die Gründer im ‚Driver Seat‘ bleiben, etwa mit Sonderrechten zu Geschäftsführung oder Aufsichtsrat”, so Weigand. Und noch weitere detaillierte Vorkehrungen für das spätere Hereinholen von Investor:innen könne man prinzipiell bereits schon bei der Gründung treffen. Doch das schütze die Gründer:innen letztlich nicht unbedingt vor rechtlichen Fallen, wie einem später gröblich nachteiligen “Vesting” der Anteile der geschäftsführenden Gründergesellschafter. “Wenn erste Investor:innen hereinkommen, wird der Vertrag oft neu aufgesetzt und die Karten dabei neu gemischt”, sagt der Notar. Jedenfalls sei ein solider Vertrag aber eine deutlich bessere Verhandlungsbasis.

Dann gelte es, zwischen den Interessen der Parteien abzuwägen. „Die Gründer:innen sollen nicht den Investor:innen ausgeliefert werden. Da klinke ich als Notar mich ein – das muss ich auch. Auf der anderen Seite ist es auch für Investor:innen gefährlich, wenn andere Gesellschafter:innen zu sehr sonderberechtigt sind und weitreichende Entscheidungen gegen ihre Interessen treffen können“, erläutert Weigand. Wie die konkrete Festsetzung von Sonderrechten dann tatsächlich aussieht, hänge in der Praxis letztlich oft davon ab, wie dringend die Gründer:innen das Kapital brauchen und wie groß der Anteil ist, den die Geldgeber:innen erwerben. „Man muss sich einig werden und am Ende gilt trotzdem: Ohne Geld, keine Musi. Aber als Notar erläutere ich die Konsequenzen jeder Regelung. Und ich darf Verträge nicht beurkunden, die jemanden übervorteilen“, so Weigand.

Vinkulierung, Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht

Neben üblichen Regelungen, die im Gesellschaftsvertrag zu empfehlen sind, wie etwa Aufgriffsrechte für unterschiedliche Fälle, wie etwa einer Aufgriffsklausel für den Fall von schweren Verfehlungen eines Mitgesellschafters, gebe es auch einige, die besonders beim Hereinholen von Investor:innen relevant sind, erklärt der Notar. „Hier geht es etwa um eine Vinkulierung, also dass einer Anteilsübertragung von den anderen Gesellschafter:innen zugestimmt werden muss, sodass niemand seine Anteile einfach so weiterverkaufen kann. Häufig genutzt werden auch Drag-Along- und Tag-Along-Klauseln, zu deutsch Mitverkaufsrecht und Mitverkaufspflicht, mit denen Spielregeln für Folgeinvestments und Exit geschaffen werden“, so Weigand.

“Red Flags”: Das sollte besser nicht in den Gesellschaftsvertrag

Und was sind die „Red Flags“, von denen Gründer:innen jedenfalls vermeiden sollten, dass sie von Investor:innen in den Vertrag reklamiert werden? „Günder:innen sollten auf jeden Fall darauf achten, dass ihre Anteile nicht auf unter zehn Prozent verwässert werden, dass man sie aus ihrem eigenen Unternehmen nach dem Gesellschafterausschlussgesetz ausschließen kann, was bei kleinen Anteilen ohne Angabe von Gründen möglich ist, wenn eine sogenannte ‚angemessene Abfindung‘ ausbezahlt wird. Man kann auch vertraglich die Anwendbarkeit dieses Gesetzes ausschießen“, erklärt Weigand.

Auch müsse man als Gründer:in darauf achtgeben, Investor:innen nicht faktische Veto-Rechte einzuräumen, etwa durch eine Regelung, die in vielen Fällen qualifizierte Mehrheiten oder sogar Einstimmigkeit bei allen Entscheidungen verlangt. „Sonst gibt es da plötzlich ein Machtpotenzial, das einer kleinen Beteiligung nicht entspricht“, warnt der Notar. Ebenfalls Vorsicht geboten sei bei Sonderregelungen zur Auflösung von Patt-Situationen, wie der sogenannten „Texas Shootout“- oder der „Russian Roulette“-Klausel, durch die Gesellschafter:innen gegen ihren Willen von den anderen zu geringen Preisen ausgekauft werden können. „Das kann höchst gefährlich für den Gesellschafter werden, der derzeit nicht liquid ist und gegen seinen Willen in ein solches Verfahren hineingezogen wird“, so Weigand.

Deine ungelesenen Artikel:
18.09.2024

WIN: Deutsches 12-Mrd.-Euro-Paket für Startups ein Vorbild für Österreich?

Die deutsche Regierung hat mit "WIN" eine umfassende Absichtserklärung zur Verbesserung der Finanzierungssituation von Startups vorgelegt. Business Angel Niki Futter kommentiert den Entwurf gegenüber brutkasten aus Sicht von invest.austria.
/artikel/win-niki-futter
18.09.2024

WIN: Deutsches 12-Mrd.-Euro-Paket für Startups ein Vorbild für Österreich?

Die deutsche Regierung hat mit "WIN" eine umfassende Absichtserklärung zur Verbesserung der Finanzierungssituation von Startups vorgelegt. Business Angel Niki Futter kommentiert den Entwurf gegenüber brutkasten aus Sicht von invest.austria.
/artikel/win-niki-futter
Niki Futter über WIN und Dachfonds
Niki Futter | Foto: Patrick Münnich/Angels United GmbH & Adobe Stock (Hintergrund)

Während in Österreich der Wahlkampf in der heißen Phase ist, ist im großen Nachbarland Deutschland noch ein Jahr Zeit bis zur Bundestagswahl. Vielleicht hat es Startup-Politik dort nun genau deswegen kurz auf die ganz große Bühne geschafft. Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD), Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) und Finanzminister Christian Lindner (FDP) unterzeichneten am vom Wirtschaftsministerium organisierten “Start-up Germany Summit” eine Absichtserklärung für ein “umfangreiches Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für Wachstums- und Innovationskapital (WIN) in Deutschland”.

Große Banken, Versicherungen und Konzerne bei WIN-Initiative dabei

Ebenfalls unter den 39 Unterzeichner:innen waren Vertreter:innen zahlreicher großer Banken, Versicherungen und anderer Unternehmen, etwa Allianz, BlackRock Deutsche Bank und Henkel, sowie von der Förderbank KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau), die eine zentrale Rolle bei WIN spielen soll. Gemeinsam will dieses Bündnis “etwa zwölf Milliarden Euro bis 2030 in die weitere Stärkung des deutschen Venture Capital-Ökosystems” investieren.

12 Milliarden Euro: Nicht nur direkte Investitionen in VCs

Das soll einerseits über “direkte Investitionen in Wachstums- und Innovationskapital” passieren, also mit einem Modell, das dem von den österreichischen Startup-Institutionen geforderten und von der ÖVP mittlerweile ins Wahlprogramm aufgenommenen Dachfonds ähneln dürfte. Daneben soll das Kapital aber auch in “die finanzielle Unterstützung beim Aufbau von Startup-Factories” oder strukturelle Beiträge wie den “Aufsatz und Vertrieb von VC-Investmentvehikeln für geeignete Privatpersonen” fließen.

Futter: “zeigt uns, dass die Regierung in Deutschland die Situation der Startups erkannt hat”

Sollte die das Vorhaben zum Vorbild für Österreich werden? Business Angel Niki Futter, seines Zeichens auch Chairman of the Board von invest.austria, meint gegenüber brutkasten: “Die WIN-Initiative der Bundesregierung zeigt uns, dass die Regierung in Deutschland die Situation der Startups erkannt hat.” invest.austria hat erst kürzlich gemeinsam mit drei weiteren Organisationen die “Vision 2030” präsentiert (brutkasten berichtete).

Auch in Österreich fehle es an ausreichend Risikokapital aus dem Inland, sagt Futter nun weiter. Daher seien vielversprechende Startups gezwungen, im Ausland nach Investor:innen zu suchen. “Dadurch verlieren wir nicht nur wirtschaftliche Potenziale, sondern auch Innovationskraft, die für das Wachstum und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes entscheidend wäre”, meint Futter.

Dachfonds-Vorschlag mit gleicher Zielsetzung: “Kapital heimischer institutioneller Investoren bündeln”

Deutschland habe mit der WIN-Initiative “einen wichtigen Schritt getan, um genau dieses Problem anzugehen”. “Ähnlich wie dort gibt es auch in Österreich erhebliche Vermögen bei institutionellen Investoren – wie Pensionskassen und Versicherungen –, die bisher nur selten in Risikokapital investiert werden”, so Futter. Mit dem Dachfonds-Vorschlag verfolge invest.austria genau die Strategie: “das Kapital heimischer institutioneller Investoren bündeln und es als Anker-Investor für heimische Startups und KMUs in der Wachstumsphase einsetzen”.

WIN: Futter hofft auf Dachfonds-Einführung mit nur einem Jahr Verzögerung

Und der Business Angel fügt an: “Bei der Einführung der Mitarbeiterbeteiligung im Jänner 2024 waren wir rund ein Jahr später als Deutschland. Wenn wir ein Jahr Verzögerung gegenüber unserem größten Wirtschaftspartner als gegeben hinnehmen, dann sollten wir im Sommer 2025 den von uns vorgeschlagenen Dachfonds zur Wirkung bringen”. Es sei “eine wichtige Aufgabe mit großen Auswirkungen, die die kommende neue Bundesregierung schnellstmöglich angehen muss”.

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investor:innen hereinholen: das muss man rechtlich beachten