19.01.2017

Investorinnen.com Konferenz: Head, Heart … and Guts

Beim Zusammentreffen unterschiedlichster Investorinnen am Mittwoch standen Diskussion und Austausch im Vordergrund. Außerdem wurden die Gewinnerinnen des Investorinnen.com Awards prämiert.
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Die Investorinnen.com Konferenz wurde mit der Verleihung des Awards beendet.

Die Zukunft des Investments könnte weiblich sein – zumindest lag dieser Gedanke bei der Investorinnen.com Konferenz am Mittwoch nicht mehr allzu fern. Unter dem Motto „The Future of Investments“ haben die Initiatorinnen Selma Prodanovic, Irene Fialka und Sophie Martinetz zum dritten Mal zu einem Treffen weiblicher Investorinnen nach Wien geladen. Vertreten waren Frauen, die bereits erfolgreich investiert haben, aber auch solche, die noch nach der geeigneten Strategie suchen. Im Vordergrund stand der Austausch und das gegenseitige Voneinander-Lernen der aktiven und potentiellen Investorinnen.

Gemeinsam investieren

Bei unterschiedlichen Podiumsdiskussionen wurde über Themen wie die richtige Auswahl der zu finanzierenden Unternehmen, ein gutes Portfolio, die richtige Kommunikation und geeignete Exit-Strategien gesprochen. So erklärte etwa Candace Johnson, die Präsidentin der European Trade Association for Business Angels, wie wichtig es sei, in Dinge zu investieren, bei denen man sich auskennt, oder aber, falls es Unsicherheiten gibt, mit anderen zusammen zu investieren, die das Thema oder Geschäftsfeld gut kennen. Auch habe sie von Anfang an eine Exit-Strategie im Kopf. „In dem Moment, in dem ich das Investment tätige, denke ich schon wieder darüber nach, an wen der Exit möglicherweise gehen könnte und beginne, mit diesen Personen zu reden“, sagt sie. Nicht zuletzt seien die meisten Investoren auf Exits angewiesen, um wieder neu investieren zu können. Geld ist nun einmal nicht unendlich.

Redaktionstipps

Ein Investment in sich selbst

Das weiß auch Linda Villarreal-Paierl. Sie ist sicher, jede Frau könne eine Investorin sein. Sie selbst sieht sich als solche, seit sie mit 17 schwanger wurde. „Damals musste ich in mich selbst investieren, um meinen Traum, eine erfolgreiche Business-Frau zu werden, zu verwirklichen“. Allen jungen Frauen rät sie daher, zunächst einmal in sich selbst und die persönlichen Visionen zu investieren. Geld spiele generell eine sekundäre Rolle, gerade im Startup-Bereich könne man schon mit kleinen Beträgen viel bewirken. Allerdings müssten bei jedem Investment drei Teile übereinstimmen: Heart, Head and Guts.

Das Ziel ist der Exit

Karin Keglevich-Lauringer vertraute bei ihrem ersten Investment hauptsächlich ihrem Gefühl. Ihr Mann hatte aufgrund einer Erkrankung das Gerät eines MedTech-Startups gebraucht. Das Startup wiederum brauchte eine Finanzierung und Keglevich-Lauringer stieg ein. „Ich habe mir keine Bilanz angesehen, ich war völlig naiv“, sagt sie rückblickend. Doch der Plan ging auf. Sie investierte in ein weiteres Startup und steuert mit beiden Unternehmen heute auf einen Exit hin.

Ein ganz anderes Ziel verfolgt etwa Brigitte Nessler. Sie hat auf Anraten von Branchen-Größe Hansi Hansmann in zwei Startups investiert. Auf einen Exit setzt sie aber nicht. „Mir wäre lieber, es werden gute Unternehmen daraus“, sagt Nessler.

Die Gewinnerinnen

Am Mittwoch Abend endete die Konferenz dann mit der Verleihung des Investorinnen.com Awards 2017. Hier die Preisträgerinnen der einzelnen Kategorien:

  • Start-Up /Mentorinnen/Seed: Eveline Steinberger-Kern (Blueminds-Company)
  • Incubator/Accelerator: Lena Gansterer (Investment Ready)
  • Fund-Management: Regina Hodits (Wellington Partners)
  • Growth/International Expansion: Linda Villarreal-Paierl (PCB Holding)

Die Preisträgerinnen wurden von einer unabhängigen Jury ausgewählt.

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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