19.01.2017

Investorinnen.com Konferenz: Head, Heart … and Guts

Beim Zusammentreffen unterschiedlichster Investorinnen am Mittwoch standen Diskussion und Austausch im Vordergrund. Außerdem wurden die Gewinnerinnen des Investorinnen.com Awards prämiert.
/artikel/investorinnen-com-konferenz-head-heart-and-guts
Die Investorinnen.com Konferenz wurde mit der Verleihung des Awards beendet.

Die Zukunft des Investments könnte weiblich sein – zumindest lag dieser Gedanke bei der Investorinnen.com Konferenz am Mittwoch nicht mehr allzu fern. Unter dem Motto „The Future of Investments“ haben die Initiatorinnen Selma Prodanovic, Irene Fialka und Sophie Martinetz zum dritten Mal zu einem Treffen weiblicher Investorinnen nach Wien geladen. Vertreten waren Frauen, die bereits erfolgreich investiert haben, aber auch solche, die noch nach der geeigneten Strategie suchen. Im Vordergrund stand der Austausch und das gegenseitige Voneinander-Lernen der aktiven und potentiellen Investorinnen.

Gemeinsam investieren

Bei unterschiedlichen Podiumsdiskussionen wurde über Themen wie die richtige Auswahl der zu finanzierenden Unternehmen, ein gutes Portfolio, die richtige Kommunikation und geeignete Exit-Strategien gesprochen. So erklärte etwa Candace Johnson, die Präsidentin der European Trade Association for Business Angels, wie wichtig es sei, in Dinge zu investieren, bei denen man sich auskennt, oder aber, falls es Unsicherheiten gibt, mit anderen zusammen zu investieren, die das Thema oder Geschäftsfeld gut kennen. Auch habe sie von Anfang an eine Exit-Strategie im Kopf. „In dem Moment, in dem ich das Investment tätige, denke ich schon wieder darüber nach, an wen der Exit möglicherweise gehen könnte und beginne, mit diesen Personen zu reden“, sagt sie. Nicht zuletzt seien die meisten Investoren auf Exits angewiesen, um wieder neu investieren zu können. Geld ist nun einmal nicht unendlich.

Redaktionstipps

Ein Investment in sich selbst

Das weiß auch Linda Villarreal-Paierl. Sie ist sicher, jede Frau könne eine Investorin sein. Sie selbst sieht sich als solche, seit sie mit 17 schwanger wurde. „Damals musste ich in mich selbst investieren, um meinen Traum, eine erfolgreiche Business-Frau zu werden, zu verwirklichen“. Allen jungen Frauen rät sie daher, zunächst einmal in sich selbst und die persönlichen Visionen zu investieren. Geld spiele generell eine sekundäre Rolle, gerade im Startup-Bereich könne man schon mit kleinen Beträgen viel bewirken. Allerdings müssten bei jedem Investment drei Teile übereinstimmen: Heart, Head and Guts.

Das Ziel ist der Exit

Karin Keglevich-Lauringer vertraute bei ihrem ersten Investment hauptsächlich ihrem Gefühl. Ihr Mann hatte aufgrund einer Erkrankung das Gerät eines MedTech-Startups gebraucht. Das Startup wiederum brauchte eine Finanzierung und Keglevich-Lauringer stieg ein. „Ich habe mir keine Bilanz angesehen, ich war völlig naiv“, sagt sie rückblickend. Doch der Plan ging auf. Sie investierte in ein weiteres Startup und steuert mit beiden Unternehmen heute auf einen Exit hin.

Ein ganz anderes Ziel verfolgt etwa Brigitte Nessler. Sie hat auf Anraten von Branchen-Größe Hansi Hansmann in zwei Startups investiert. Auf einen Exit setzt sie aber nicht. „Mir wäre lieber, es werden gute Unternehmen daraus“, sagt Nessler.

Die Gewinnerinnen

Am Mittwoch Abend endete die Konferenz dann mit der Verleihung des Investorinnen.com Awards 2017. Hier die Preisträgerinnen der einzelnen Kategorien:

  • Start-Up /Mentorinnen/Seed: Eveline Steinberger-Kern (Blueminds-Company)
  • Incubator/Accelerator: Lena Gansterer (Investment Ready)
  • Fund-Management: Regina Hodits (Wellington Partners)
  • Growth/International Expansion: Linda Villarreal-Paierl (PCB Holding)

Die Preisträgerinnen wurden von einer unabhängigen Jury ausgewählt.

Deine ungelesenen Artikel:
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
11.06.2026

„Dein Mann oder deine Frau kann heimlich einen Teil deines Startups besitzen“

So beginnt Investorin Laura Raggl ihren neuesten LinkedIn-Post. Und öffnet damit ein heikles Thema der Startup-Welt.
/artikel/dein-mann-oder-deine-frau-kann-heimlich-einen-teil-deines-startups-besitzen
Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

Toll dass du so interessiert bist!
Hinterlasse uns bitte ein Feedback über den Button am linken Bildschirmrand.
Und klicke hier um die ganze Welt von der brutkasten zu entdecken.

brutkasten Newsletter

Aktuelle Nachrichten zu Startups, den neuesten Innovationen und politischen Entscheidungen zur Digitalisierung direkt in dein Postfach. Wähle aus unserer breiten Palette an Newslettern den passenden für dich.

Montag, Mittwoch und Freitag

AI Summaries

Investorinnen.com Konferenz: Head, Heart … and Guts

AI Kontextualisierung

Welche gesellschaftspolitischen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investorinnen.com Konferenz: Head, Heart … and Guts

AI Kontextualisierung

Welche wirtschaftlichen Auswirkungen hat der Inhalt dieses Artikels?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investorinnen.com Konferenz: Head, Heart … and Guts

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Innovationsmanager:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investorinnen.com Konferenz: Head, Heart … and Guts

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Investor:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investorinnen.com Konferenz: Head, Heart … and Guts

AI Kontextualisierung

Welche Relevanz hat der Inhalt dieses Artikels für mich als Politiker:in?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investorinnen.com Konferenz: Head, Heart … and Guts

AI Kontextualisierung

Was könnte das Bigger Picture von den Inhalten dieses Artikels sein?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investorinnen.com Konferenz: Head, Heart … and Guts

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Personen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investorinnen.com Konferenz: Head, Heart … and Guts

AI Kontextualisierung

Wer sind die relevantesten Organisationen in diesem Artikel?

Leider hat die AI für diese Frage in diesem Artikel keine Antwort …

Investorinnen.com Konferenz: Head, Heart … and Guts