25.02.2016

Investorensuche: Das richtige Team ist entscheidend

Bei der Auswahl von förderwürdigen Startups schauen Investoren nicht nur auf Businesspläne, Wachstumschancen oder Sales-Pitches. Auch die menschliche Komponente spielt eine entscheidende Rolle. Julian Carter, Mitgründer des britischen Investmentfonds EC1 Capital, erklärt warum das richtige Team bei seinen Entscheidungen ausschlaggebend ist – und worauf Startups bei der Investorensuche sonst noch achten sollten.
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Ein eingespieltes Team kann überzeugen. - Rawpixel.com

Investoren sind auch nur Menschen. Wenn es darum geht, hohe Geldsummen in riskante Unternehmungen zu stecken, suchen auch sie nach harmonischen Beziehungen, die Vertrauen erwecken. Das gilt sowohl für die Zusammenarbeit innerhalb des Unternehmens als auch für die Verbindung mit dem Investor.

Vision und Leidenschaft

(C) fotolia-kasto: Die Investorensuche dauert meist mehrere Monate.
(C) fotolia-kasto: Die Investorensuche dauert meist mehrere Monate.

In der Welt des Risikokapitals drückt sich das so aus: „Das Team ist wirklich entscheidend. Haben sie die Vision und die Leidenschaft? Du musst wirklich interessiert sein an dem was du machst. Es braucht Tatkraft, sonst ist das Geld der Investoren weg.“ Julian Carter spricht aus Erfahrung: Der Mitgründer und Vorstand des britischen Investmentfonds EC1 Capital hat in den vergangenen vier Jahren rund zwei Dutzend Startups zu frischem Geld verholfen. Bei der Auswahl schaue er besonders darauf, ob das betroffene Team gut zusammenarbeiten kann, ob es bereits Krisen gemeistert hat, ob es die Risiken versteht.

„Du musst wirklich interessiert sein an dem was du machst. Es braucht Tatkraft, sonst ist das Geld der Investoren weg.“

„Das ist so wichtig weil es sich auf das gesamte Leben des Unternehmens auswirken wird“, so Carter. Es sei nicht genug, „einen Haufen von Raketenwissenschaftlern mit MBA-Absolventen“ zusammen zu bringen und rein auf Wachstum aus zu sein. Die entscheidende Frage sei: „Glaubt das Team an den Gründer und seine Idee?“

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Absprung eines Gründers kann fatal sein

So sei der sicherste Weg zum Scheitern auch der Wegfall eines Gründers in der Anfangsphase. „Davon kann man sich nur schwer erholen“, sagt der Manager. Viele Startups würden vergessen, einen Gründervertrag aufzusetzen, in dem genau geregelt ist, wer für welche Aktivitäten zuständig ist und wie Auseinandersetzungen gehandhabt werden. Besonders schwer sei es für Menschen, die vorher in einem Konzern gearbeitet haben. „Viele, die aus der Corporate-Welt kommen, haben Probleme, sich an Startup-Land anzupassen“.

„Viele, die aus der Corporate-Welt kommen, haben Probleme, sich an Startup-Land anzupassen“

EC1 Capital vergibt Seed-Funding, also erstes Startkapital, und beteiligt sich an Startups in Series-A-Runden – die ersten nennenswerten Finanzierungsrunden, meist mit weiteren Investoren als Partner. Laut Carter wird EC1 von einem Familienfonds aus dem Nahen Osten gespeist und beteiligt sich durchschnittlich mit bis zu 1,5 Millionen €, der Fokus liegt auf Unternehmen in Großbritannien. Heuer würde man wieder neues Kapital aufstellen und damit in bis zu 20 weitere Startups investieren können. Normalerweise würde es rund zwei Monate dauern, bis ein Startup an Geld kommt.

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Zu früh zu viel abgeben

Oft würden sich Gründer aber zu früh an potenzielle Investoren wenden, so Carter. „Man muss verstehen, worum es bei Venture Capital geht: Alles dreht sich um groß skalierbares Geschäft“. Dies müsse man aber durch solide Nachfrage vom Kunden erreichen. Nur wenn es Leute gebe, die das Produkt oder Service eines Startups wirklich kaufen wollen, und dafür auch wieder zurückkommen, könne man profitabel wachsen.

„Man muss verstehen, worum es bei Venture Capital geht: Alles dreht sich um groß skalierbares Geschäft“

„Wenn du zu viel für Kundenakquise ausgibst kaufst du das Wachstum nur und verbrennst Geld. Das kann jeder machen“, sagt Carter. Um an Investorengeld zu kommen müsse ein Startup beweisen, dass es „expandieren und das auf einem großen Markt replizieren kann“.

Auch das Timing ist ausschlaggebend: „Es ist die eine Sache, die man nicht beeinflussen kann“, so Carter. Ist der Markt bereit für das Angebot eines Unternehmens? Wie groß ist der Markt und wie schnell wächst er? Dies seien die ersten Fragen, die man in Betracht ziehe.
Und schließlich müsse jedes Startup darauf achten, „nicht zu schnell zu viel vom Unternehmen an opportunistische Investoren abzugeben“. EC1 würde sich in einer Seed-Runde normalerweise zu 20 bis 25 Prozent an einem Unternehmen beteiligen. „Wenn du davor schon die Hälfte hergegeben hast, kannst du gar nicht so schnell schauen und deine Anteile sind im einstelligen Bereich“, sagt Carter.

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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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