16.07.2021

Frisches Kapital: Shöpy, Kape & Co haben diese Woche abgecasht

Sommerloch? Weit gefehlt! In unserem Wochenrückblick präsentieren wir euch die wichtigsten Investments und Exits Österreichs. Außerdem werfen einen Blick ins Ausland, wo österreichische Founder hohe Wellen schlagen.
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© Shöpy/WKO/brutkasten
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eQventure investiert in Kape

Den Anfang machte diese Woche das in Linz ansässige Startup Kape Skateboards. Dieses entwickelt und produziert Skateboard-Decks aus recyceltem Meeresplastik. Für die Erstproduktion und den Verkaufsstart in den DACH-Märkten konnte sich das Startup nun ein Investment in Höhe von einer halben Million Euro von eQventure sichern. Auch Gerfried Schuller, Gründer Europas größter Skateshop-Kette Blue Tomato, ist beteiligt. Kape-Gründer Karacsonyi kommentiert: “Wir sind voller Vorfreude auf die Zusammenarbeit mit eQventure. Diese haben uns bereits vor dem Investment aktiv unter die Arme gegriffen und sind ein wertvoller und verlässlicher Sparringspartner. Mit dem eQventure Investor Gerfried Schuller konnten wir einen erfahrenen Branchenexperten mit Skateboarding DNA gewinnen.” 

Shöpy geht an Niceshops

Weiter ging’s mit einem Exit: Shöpy, der zu Beginn der Coronakrise gegründete Marktplatz für Startup-Produkte, wird vom Steirer E-Commerce-Scaleup Niceshops übernommen. Niceshops war erst im März bei Babauba aus Wien eingestiegen. In den Jahren davor waren unter anderem die Startups Cosmeterie und 9Weine übernommen worden. Wie am Mittwoch bekanntgegeben wurde, ist nun auch Shöpy ein Teil des Scaleups. Über den Kaufpreis wurden keine Angaben gemacht. Als Teil von Niceshops wolle man nun “die größte europäische Plattform für Startups und deren Produktinnovationen aufbauen”, heißt es vom Unternehmen.

Ubiq-CEO im Talk über das Millioneninvestment

Eine Kapitalrunde, die zwar schon vergangene Woche publik wurde, aber auch diese Woche Thema war, ist das Millioneninvestment für Ubiq. Die in Wien als Parkbob gestartete Parkplatz-App hat sich zu einem B2B-Software-Startup weiterentwickelt. CEO und Gründer Christian Adelsberger sprach mit dem brutkasten über diesen Wandel und darüber, wie Shared- und E-Mobility die Zukunft der Mobilität treiben.

#inandaut: Ein Blick ins Ausland 

52 Mio. Dollar für Meister

Ein 52 Millionen US-Dollar Investment gab’s für Meister rund um den in Kärnten aufgewachsene Co-Founder Michael Hollauf. Seinen Firmensitz hat der Productivity-Spezialist in München, wo das Unternehmen vor 15 Jahren von Hollauf und Till Vollmer gegründet wurde. Doch 90 der insgesamt rund 100 Mitarbeiter arbeiten für das Tochterunternehmen am Standort Wien, erzählt Hollauf im Gespräch mit dem brutkasten. Seinen dritten Standort hat Meister in Seattle im US-Staat Washington. Das ist natürlich kein Zufall, hat das Unternehmen mit seiner Productivity-Software dort doch Partner wie Amazon und vor allem Microsoft, das die Produkte sogar in “Teams” integriert hat.

Revolut und N26 im Unicorn-Race

Das mit Abstand größte Investments gab’s allerdings für die beiden Wiener Valentin Stalf und Maximilian Tayenthal. Das Banking-Startup N26 mit Sitz in Berlin arbeitet an einer weiteren Finanzierungsrunde und will dabei eine Bewertung von rund 10 Milliarden Dollar realisieren, berichtet Bloomberg. Mehrere hundert Millionen Dollar will das Fintech demnach einsammeln. Der aktuelle Firmenwert liegt bei rund 3,5 Milliarden Dollar. Für einen Knick in der Optik sorgt N26-Konkurrent Revolut, die zeitgleich ein 800 Millionen US-Dollar Investment – bei einer 33 Milliarden Bewertung – vermeldeten und damit in die weltweite Unicorn-Top-10 aufsteigt. 

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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