04.06.2019

Siebenstelliges Investment für Innsbrucker Startup Txture

Die Wiener Investement-Gesellschaft red-stars investiert siebenstellig in das auf Cloud-Transformation großer IT-Landschaften spezialisierte Innsbrucker Uni-Spinoff Txture. Die Firmenbewertung beträgt mehr als sechs Millionen Euro.
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Investment: red-stars investiert in Txture
(c) Txture: Die Txture-Co-Founder Matthias Farwick und Thomas Trojer und Thomas Streimelweger und Georg Schoder CEO und CFO der red-stars.com

„Die 50.000 größten Unternehmen der Welt haben alle das Problem, dass deren IT-Landschaften über die Jahrzehnte so kompliziert angewachsen sind, dass eigentlich niemand mehr einen Überblick darüber hat. Txture schafft automatisch einen Überblick über alle Zusammenhänge der IT-Systemlandschaften, aber nicht nur auf technischer Ebene, sondern es zeigt auch, welche Geschäftsprozesse und Verantwortlichkeiten an diesen IT-Systemen hängen. Nach der Analyse helfen wir Unternehmen dabei, diese Transformation vom klassischen IT-System in die Cloud zu bewerkstelligen“ – so erklärte Txture-Co-Founder Matthias Farwick vor etwa einem Jahr sein Startup im Gespräch mit dem brutkasten.

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Spezialist red-stars investiert in Spezialist Txture

Wie nun bekanntgegeben wurde, holte sich das Uni-Innsbruck Spinoff weiteres Wachstumskapital. Die Wiener Beteiligungsgesellschaft red-stars, die ausschließlich in auf B2B-Digitalisierungsprozesse spezialisierte Unternehmen investiert, beteiligt sich siebenstellig. Dabei habe die Firmenbewertung mehr als sechs Millionen Euro betragen, heißt es in einer Aussendung. Weitere Details zum Deal wurden nicht kommuniziert. Bisher hatte sich das Startup unter anderem über eine „Research Studios Austria“-Förderung der FFG sowie über ein Investment der Beteiligungsgesellschaft der Uni Innsbruck finanziert. Deren Anteile wurden in der aktuellen Runde von red-stars aufgekauft.

„Journey to the Cloud-Markt durchdringen“

Das frische Kapital ermögliche Txture, den globalen „Journey to the Cloud“-Markt noch stärker zu durchdringen, heißt es vom Startup. „Im Fokus stehen der Aufbau von Partnerschaften mit weltweit operierenden IT-Beratungsunternehmen, um den Marktzugang wesentlich zu erweitern, sowie die zügige Weiterentwicklung der Plattform“. red-stars unterstütze das Startup maßgeblich in den Bereichen „go-to-market“ und beim Zugang zu großen Key-Accounts und Partnern sowie in Rechtsfragen und bei der Organisationsentwicklung.

Infineon und Erste Group als Referenzkunden

Das Innsbrucker Startup kann im DACH-Raum bereits einige namhafte Referenz-Kunden aus unterschiedlichen Bereichen vorweisen. Darunter sind etwa Infineon, der Flughafen Wien-Schwechat, die ITSV, UniCredit und die Erste Group. Einen Fokus setzt man dabei auch auf die Zusammenarbeit mit Beratungsunternehmen.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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