24.10.2018

Hohes sechsstelliges Investment für Wiener IoT-Startup ToolSense

aws Gründerfonds und Segnalita Ventures von Markus Langes-Swarovski investieren gemeinsam einen "hohen sechsstelligen Betrag" in das Wiener IoT-Startup ToolSense.
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ToolSense: CEO und Co-Founder Alexander Manafi
(c) ToolSense: CEO und Co-Founder Alexander Manafi

„Im Bereich der Baumaschinen zeigt sich ein hohes Digitalisierungspotenzial, das sich dank neuer Technologien nun auch auf bisher nicht besetzte Marktsegmente ausweitet. Die bisherige Umsetzungsgeschwindigkeit sowie der kundenorientierte Zugang von ToolSense haben uns überzeugt. Wir unterstützen die Internationalisierung nun im gemeinsamen Investorenkreis und ToolSense bei seinem Wachstum“, sagt Ralf Kunzmann, Geschäftsführer des aws Gründerfonds. Dieser investierte nun gemeinsam mit Bestandsinvestor Segnalita Ventures (Markus Langes-Swarovski) einen „hohen sechsstelligen Betrag“ in das Wiener IoT-Startup. Das Investment werde für den Ausbau des Vertriebs, die europaweite Marktdurchdringung und die Weiterentwicklung der Produkte verwendet, heißt es in einer Aussendung.

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Segnalita Ventures mit Folgeinvestment

Segnalita Ventures war bereits im Herbst 2017 bei ToolSense eingestiegen, damals gemeinsam mit Martin Global. „Die bisherige Entwicklung von ToolSense bestätigt unsere Entscheidung für ein Investment vor einem Jahr und unser Vertrauen in das Gründerteam. Die Zusammenarbeit mit rund 20 international agierenden Konzernen in so kurzer Zeit ist einerseits dem Produkt und dem offensichtlichen Marktpotenzial und andererseits dem unermüdlichen Einsatz des Gründerteams geschuldet“, sagt Bernhard Letzner, Geschäftsführer von Segnalita Ventures.

ToolSense: IoT am Bau

Das Startup entwickelt einen Hersteller-unabhängigen Standard zur Vernetzung von mobilen, kostenkritischen Bau- und Reinigungsmaschinen im Internet der Dinge (IoT). Dies schaffe Transparenz und ermögliche Produktivitätssteigerungen in der Baubranche und für Maschinenbauer, heißt es vom Startup. Mit den Nutzungsdaten der Maschinen ließen sich neue Geschäftsmodelle und ein zusätzlicher Business Impact erwirtschaften. Mit diesem Ansatz konnte ToolSense, ein Spin-Off der FH Technikum Wien, bereits mehr als 20 B2B Kunden und Partner wie die Deutsche Telekom, Helvetia Versicherungen und SAP gewinnen.

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Daten als Trumpf

Der Einbau des standardisierten ToolSense-Moduls ermöglicht den Herstellern die Aufzeichnung der Maschinendaten. Die enorme Anzahl an Daten, die dabei generiert wird, sei mit herkömmlichen Cloud-Lösungen kaum zu bewältigen. Das Startup hat eine Ultra Edge-Computing Technologie entwickelt, mit der die Datenverarbeitung nicht mehr in der Cloud stattfindet sondern bereits direkt am ToolSense-Modul – am äußersten Rand bzw. am „Ultra Edge“ des Datennetzwerks. Die ToolSense-Module verarbeiten alle für den Hersteller relevanten Informationen mittels eigens entwickelter Machine Learning Algorithmen sollen damit eine laufende Optimierung der Funktionsweise bewirken.

Neue Geschäftsmodelle

Mit den gewonnenen Erkenntnissen aus den Nutzungsdaten ließen sich für die Hersteller eine ganze Reihe neuer Geschäftsmodelle und Use Cases entwickeln, sagt ToolSense. Ein möglicher Anwendungsfall sei Predictive Maintenance, also z.B. die vorausschauende Berechnung über bald erforderliche Ersatzteile und fällige Servicetermine. Die Erkenntnisse darüber, ob und wie lange mit der Maschine gebohrt, gehämmert oder gestemmt wird und wo sie gerade im Einsatz ist, könne umsatzsteigernd und nutzerfreundlich verwendet werden. (PA/red)

⇒ Zur Page des Startups

Archiv: Video-interview mit den ToolSense-Co-Foundern:

Babs Duras imLive Stream mit den Co-Foundern des IoT-Startups ToolSense, Stefan Öttl und Alexander Manafi, die sich über ein sechsstelliges freuen. Thomas Faast, der Leiter des FH Technikum Wien Inkubators hat das Startup seit der ersten Stunde unterstützt.

Gepostet von DerBrutkasten am Freitag, 6. Oktober 2017

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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