24.11.2020

Insgesamt 1,4 Millionen Euro Series A- Investment für Sponsoo

Auf 1,4 Millionen summiert sich das Series A Investment für Sponsoo. Mit dabei ist auch der European Super Angels Club rund um Berthold Baurek-Karlic.
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Die Sponsoo-Geschäftsführer Christian Kaspar und Andreas Kitzing
Die Sponsoo-Geschäftsführer Christian Kaspar und Andreas Kitzing. (C) Sponsoo

Trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage im Sport-Business hat das Hamburger Startup Sponsoo seine Series A Finanzierungsrunde abgeschlossen. Das Volumen aller neuen Investments seit der letzten offiziellen Runde beträgt etwa 1,4 Millionen Euro.

Die Finanzierungsrunde wird vom „European Business Angel of the Year 2017” Andreas Mihalovits angeführt, der bereits in der Seed-Runde von Sponsoo investiert hatte. Ebenfalls investiert haben neben einigen Alt-Gesellschaftern wie BMWs „Head of Global Sponsorship“ Thorsten Mattig auch der European Super Angels Club, VC-Investor Claas Nieraad, die VR Bank Nord und der „Corona Recovery Fonds“ der IFB Innovationsstarter Hamburg.

Berthold Baurek-Karlic über das Sponsoo-Investment

„Sponsoo war Finalist bei den Sportstech Awards des European Super Angels Club 2019. Das Startup aus Hamburg hat unserem Team von Anfang an sehr gut gefallen. Sport Sponsoring ist ein gewaltiger Markt, ein Markt der gerade zu dazu einlädt über einen Marktplatz ins digitale Zeitalter zu drehen,“ erklärt Berthold Baurek-Karlic, Präsident des European Super Angels Club, gegenüber dem brutkasten: „Wir sind überzeugt das Sponsoo auf einen sehr guten Weg ist, freuen uns auch über die wachsende Zahl an Angeboten aus Österreich und freuen uns auf gemeinsame Erfolge.“

Sport-Sponsoring mit Sponsoo

Sponsoo unterstützt als digitaler Marktplatz für Sport-Sponsoring mehr als 10.000 Sportler, Vereine, Sport-Events und Verbände sowie mehr als 1.000 Sponsoren beim Abschluss und Management von Sponsorings.

Von der Größe des Portfolios profitieren laut CTO Christian Kaspar auch die Sponsoren: „Unsere Kunden finden nirgendwo anders eine größere Auswahl an Sponsoring-Möglichkeiten. Wir helfen ihnen durch die Analyse von unzähligen Datenpunkten, genau die Sponsorings zu identifizieren, die optimal zur jeweiligen Marketing-Strategie passen. Dabei werden alle Sportler nach denselben objektiven Kriterien bewertet. Egal ob Dorfverein oder Bundesligist, eSport oder Fußball, Hobbysportler, Sport-Influencer oder Olympiasieger – am Ende entscheiden die Daten. Diesen Vorteil wollen wir mit den Mitteln aus der Finanzierungsrunde weiter ausbauen.“

Wie Sponsoo das Investment nutzen will

Durch das Investment werden außerdem an den Standorten in Hamburg und Ljubljana mindestens zehn neue Arbeitsplätze sowie ein Ausbildungsplatz geschaffen. Insbesondere Bewerber mit Erfahrung und bestehendem Netzwerk in der Sponsoring-Vermarktung haben laut CEO Andreas Kitzing gute Chancen.

In der Zukunft wird Sponsoo außerdem deutlich stärker auf Internationalisierung setzen. „Schon jetzt sind unter den zuletzt abgeschlossenen Sponsorings Sportler und Vereine aus Großbritannien, Italien, Frankreich, Dänemark und sogar Kenia“, so Kitzing. „Wir wachsen zwar auch in der DACH-Region stark, aber durch die Erschließung weiterer internationaler Märkte vervielfachen wir das Wachstumspotenzial von Sponsoo.“

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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Insgesamt 1,4 Millionen Euro Series A- Investment für Sponsoo

  • Trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage im Sport-Business hat das Hamburger Startup Sponsoo seine Series A Finanzierungsrunde abgeschlossen.
  • Das Volumen aller neuen Investments seit der letzten offiziellen Runde beträgt etwa 1,4 Millionen Euro.
  • Die Finanzierungsrunde wird vom „European Business Angel of the Year 2017“ Andreas Mihalovits angeführt, der bereits in der Seed-Runde von Sponsoo investiert hatte.
  • Ebenfalls investiert haben neben einigen Alt-Gesellschaftern wie BMWs „Head of Global Sponsorship“ Thorsten Mattig auch der European Super Angels Club, VC-Investor Claas Nieraad, die VR Bank Nord und der „Corona Recovery Fonds“ der IFB Innovationsstarter Hamburg.
  • Sponsoo unterstützt als digitaler Marktplatz für Sport-Sponsoring mehr als 10.000 Sportler, Vereine, Sport-Events und Verbände sowie mehr als 1.000 Sponsoren beim Abschluss und Management von Sponsorings.
  • Durch das Investment werden außerdem an den Standorten in Hamburg und Ljubljana mindestens zehn neue Arbeitsplätze sowie ein Ausbildungsplatz geschaffen. In der Zukunft wird Sponsoo außerdem deutlich stärker auf Internationalisierung setzen.

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  • Trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage im Sport-Business hat das Hamburger Startup Sponsoo seine Series A Finanzierungsrunde abgeschlossen.
  • Das Volumen aller neuen Investments seit der letzten offiziellen Runde beträgt etwa 1,4 Millionen Euro.
  • Die Finanzierungsrunde wird vom „European Business Angel of the Year 2017“ Andreas Mihalovits angeführt, der bereits in der Seed-Runde von Sponsoo investiert hatte.
  • Ebenfalls investiert haben neben einigen Alt-Gesellschaftern wie BMWs „Head of Global Sponsorship“ Thorsten Mattig auch der European Super Angels Club, VC-Investor Claas Nieraad, die VR Bank Nord und der „Corona Recovery Fonds“ der IFB Innovationsstarter Hamburg.
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  • Durch das Investment werden außerdem an den Standorten in Hamburg und Ljubljana mindestens zehn neue Arbeitsplätze sowie ein Ausbildungsplatz geschaffen. In der Zukunft wird Sponsoo außerdem deutlich stärker auf Internationalisierung setzen.

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Insgesamt 1,4 Millionen Euro Series A- Investment für Sponsoo

  • Trotz der angespannten wirtschaftlichen Lage im Sport-Business hat das Hamburger Startup Sponsoo seine Series A Finanzierungsrunde abgeschlossen.
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  • Ebenfalls investiert haben neben einigen Alt-Gesellschaftern wie BMWs „Head of Global Sponsorship“ Thorsten Mattig auch der European Super Angels Club, VC-Investor Claas Nieraad, die VR Bank Nord und der „Corona Recovery Fonds“ der IFB Innovationsstarter Hamburg.
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  • Die Finanzierungsrunde wird vom „European Business Angel of the Year 2017“ Andreas Mihalovits angeführt, der bereits in der Seed-Runde von Sponsoo investiert hatte.
  • Ebenfalls investiert haben neben einigen Alt-Gesellschaftern wie BMWs „Head of Global Sponsorship“ Thorsten Mattig auch der European Super Angels Club, VC-Investor Claas Nieraad, die VR Bank Nord und der „Corona Recovery Fonds“ der IFB Innovationsstarter Hamburg.
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  • Ebenfalls investiert haben neben einigen Alt-Gesellschaftern wie BMWs „Head of Global Sponsorship“ Thorsten Mattig auch der European Super Angels Club, VC-Investor Claas Nieraad, die VR Bank Nord und der „Corona Recovery Fonds“ der IFB Innovationsstarter Hamburg.
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