04.07.2018

Investment für Wiener Startup Stratact über 510.000 Euro

Das Startup Stratact aus Wien kann sich über ein Investment in Höhe mehr als einer halben Million Euro vom Startup-Investoren-Netzwerk primeCrowd freuen. Die Idee: Eine App als Coach, die praktische Tipps zu Arbeitsabläufen von MitarbeiterInnen geben soll, um so zur Reflexion anzuregen und Prozesse zu optimieren.
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Stratact
(c) Stratact. Das Gründerteam der App v.l.n.r.: Thomas Urban, Michael Girstmair, Thomas Lang, Lennart Berkey.

Das Wiener Startup Stratact erhält ein Investment über 510.000 Euro via primeCrowd. Stratact hat eine App entwickelt, die MitarbeiterInnen mit konkreten Handlungsvorschlägen dabei hilft, sich im beruflichen Alltag zu verbessern. Diese Vorschläge werden von der Cloudlösung auf der Grundlage einer Datenbank und Artifical Intelligence generiert. So sollen sich Motivation und Einbindung der MitarbeiterInnen steigern lassen, und damit letztlich auch der Unternehmenserfolg. „Wir haben eine App entwickelt, die Mitarbeiter darin unterstützt ihr Verhalten zu verändern und neue Routinen zu prägen: Auf Basis von Qualifikation und Funktion im Unternehmen liefert die Softwarelösung auf Knopfdruck maßgeschneiderte Denkanstöße und Ratschläge und zeigt ganz konkret auf, was jeder einzelne tun kann, um seinen persönlichen sowie den unternehmensweiten Erfolg zu steigern“, so Michael Girstmair, Founder & Managing Partner von Stratact.

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Steigerung des EBIT um 20 Prozent durch Stratact

Das Investment kommt von Österreichs größtem Startup-Investoren-Netwerk primeCrowd. Doch primeCrowd vernetzt nicht nur, sondern begleitet auch die Startups während des gesamten Prozesses. Seit der Gründung im Jahr 2015 kamen so über 700 Investoren mit Beteiligungen von über fünf Millionen Euro zusammen. 14 Startups habe man auf diese Weise bereits erfolgreich finanziert. Markus Kainz, Gründer und CEO von primeCrowd, zeigt sich begeistert von Stratact: „Via Stratact haben Mitarbeiter die Möglichkeit, berufliche Erfolge untereinander zu teilen, um Inspiration für andere zu sein. Durch den regen Austausch über die unternehmensweite Community werden sie dazu motiviert, über ihre Arbeit nachzudenken und Prozesse zu verändern. In Kombination mit einer umfassenden Datenbank ist das Online-Tool einzigartig und wegweisend.“ Bereits 6000 Nutzer des Tools gebe es bereits und in einem Fall habe sich eine Steigerung des EBIT um 20 Prozent erwirken lassen.


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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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